Hallo Achim!
NEIN GOTT SEI DANK NICHT!!!!
Wir sind ein unabhängiger und freier Angelverein mit zwei gepachteten Fließgewässern und drei gepachteten Weihern von 1 - 1,2 ha Größe. Außerdem besitzen wir selber noch einen Weiher von 1 ha selber. Seit dem wir nach der Wende uns für diesen Weg entschieden haben, brauchen wir uns nicht mit den Problemen und Reibereien der damals bestehenden Verbänden mehr abzugeben. Wir haben keinen übergeordneten Verband dessen vielfach so sinnlosen Vorgaben wir nachkommen müssen. Dennoch ist die Großzügigkeit des Fischens bei uns großgeschrieben. So kann jedes Mitglied einen Gast unendgeldlich mit zum Fischen nehmen, muß jedoch vorher beim Vorstand gemeldet werden. Das klappt bis jetzt immer, da jeder Sportfreund auf den Anderen mit aufpasst, denn das in die Weiher und Fließstrecken eingesetzte Geld gehört jedem Mitglied und nicht irgendeinen überdimensionierten Wasserkopf welcher nur von einigen Vorständen gewählt wurden, welchen vorher das Blaue vom Himmmel versprochen wurde. Wir haben nur das eine Problem, wenn wir in den Gewässern des Verbandes fischen wollen,müssen wir überdimensionale Preise bezahlen oder bekommen gar keine Karten.Aber Die Mitglieder dieses Verbandes könnten theoretisch bei einem Angelkollegen mit bei uns fischen wie oben beschrieben, laut unserer Vereinbarung im Verein.
Gruß Robby Vogtlandsalmon63.
"Angler an der kurzen Leine"
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Re: "Angler an der kurzen Leine"
Der NRW-Umweltmininster hat ja seine ganz eigenen Ansichten zum Thema Tierrechte. Blöd wird es, wenn er diese Privatmeinung dann an den anderen beiden Elementen der Gewaltenteilung vorbei in Ordnungsverfügungen presst. In Sachen "vernünftiger Grund" versus "Tötung männlicher Küken" hier die gegenteilige Meinung eines anderen Elements (Verwaltungsgericht Minden):
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/l ... 18771.html
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp
Ich schreibe das hier nur rein, um klar zu machen, dass es irgendeiner Verwaltung offensichtlich nicht zusteht, die Deutungshoheit über den "vernünftigen Grund" in Sachen Hinzufügen von Schmerzen oder gar Tötung eines Wirbeltieres zu beanspruchen.
Gruß, Norbert
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/l ... 18771.html
https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp
Ich schreibe das hier nur rein, um klar zu machen, dass es irgendeiner Verwaltung offensichtlich nicht zusteht, die Deutungshoheit über den "vernünftigen Grund" in Sachen Hinzufügen von Schmerzen oder gar Tötung eines Wirbeltieres zu beanspruchen.
Gruß, Norbert