Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

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Rolf
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Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von Rolf »

Hallo liebe Gemeinde,

da ich bei dem Beitrag in der Film-/Fotoecke etwas vom Thema abgekommen bin, hier meine Frage an besserer Stelle zu einem hypothetischen, aber doch all zu präsentem Thema.

Das Szenario:
Deutschland irgendwo, Angler Joseph H. aus M., im Vollbesitze seiner geistigen Kräfte und eines gültigen Fischereischeines für das Gewässer X, nimmt seinen Enkel, den -nun sagen wir mal- 6-jährigen kleinen Rolf (der zugegeben älter aussieht) mit ans Fischwasser, um ihn in die Geheimnisse des edlen Fischwaidwerkes einzuführen. Als gesetzestreuer Deutscher ahnt Joseph H. aus M., sich möglicherweise in einer Grauzone zu bewegen .Doch aus Verzweiflung verdrängt Joseph H. aus M. dies kühn, zumal auch er genau so an die Fischerei herangeführt wurde...

Soweit so unklar :?:

Frage 1.) Darf der kleine Rolf, oder darf er nicht?
Frage 2.a.) Wenn nicht, wo steht das?
Frage 2.b.) Wenn ja, wo steht das?

Die Fragestellung dürfte präzise sein, weshalb Antworten, mit dem Beginn: "Ich glaube...", "Ich denke...", "Ich könnte mir vorstellen..." und andere, vergleichbare Varianten mit deutlichem Punktabzug gewertet werden. Die volle Punktzahl erhält nur der wirklich Wissende.

Sollte das Ergebnis nicht zur allgemeinen und vollsten Zufriedenheit ausfallen, können wir in Teil 2 des Fadens dann immer noch über die "unfähigen Regierenden", die "üblichen Verdächtigen" oder andere Minderheiten verbal herfallen.

Mit voller Spannung Eurer Antworten harrend

Der (Senior) Rolf, der für sich und seinen Enkel die Absolution sucht, wenn er (der Enkel) dann laufen kann...

TL Rolf
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webwood
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Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von webwood »

Servus Rolf,

dein Enkel darf, zumindest in Bayern.
Was er nicht darf, ist den Fisch töten. Dazu ist die Befähigung durch die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung erforderlich.
Was auch nicht erlaubt wäre, doch für Fliegenfischer uninteressant ist. Die Anzahl der erlaubten Ruten bzw. Anbisstellen verdoppelt sich nicht, weil dein Enkel dabei ist. Das wäre erst möglich, wenn er den Jugendfischereischein hätte.

Tight Lines (vorallem für deinen Enkel)

Dein Thomas
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Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von Rolf »

Hallo Thomas,

ganz schön liberal und einfach sauber, die Lösung.

Danke!

Und wo steht das? Habe die Antwort soeben gefunden: hier ist es erklärt http://www.fischer-jugend.de/downloads/ ... lage-4.pdf

Stelle also fest, es ist Ländersache, es fehlen noch 15

TL Rolf
joschn
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Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von joschn »

Tja, in BaWü ist es leider nicht so liberal geregelt.

Angelschein Baden-Württemberg – erste Schritte

Zunächst entscheidet das Alter für den Angelschein Baden-Württemberg. Kinder unter 10 Jahren dürfen als sogenannter Helfer eines volljährigen Fischereischeininhabers dabei sein. Inwieweit sie direkt fischen dürfen, ist allerdings den Regeln zum Angelschein Baden-Württemberg nur verschwommen zu entnehmen.

Besonders erfreulich ist das Hobby für Kinder zwischen 10 – 16 Jahren. Jugendliche in diesem Alter können den Angelschein Baden-Württemberg auch ohne Prüfung erhalten. Allerdings darf das Angeln dann nur in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers erfolgen. Generell kann aber die vollwertige Prüfung für Angelschein Baden-Württemberg ab 10 Jahren abgelegt werden. (Quelle: http://www.angelschein.net/angelschein- ... rttemberg/)
:evil:
Grüße vom Albtrauf

Jörg
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Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von torsten nms »

Moin Rolf,
also in Schleswig-Holstein dürfen Kinder unter 12 Jahren nur unter Aufsicht eines Fischereinscheininhabers angeln.
Also dürfen Rolf und Rolf zum fischen :D
hier steht's ..... unter Ausnahmen zur Fischereinscheinpflicht !

http://www.schleswig-holstein.de/Umwelt ... _node.html

Gruß
Torsten
Rolf
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Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von Rolf »

Hallo Jörg und Torsten,

vielen Dank auch Euch, mal sehen was die anderen Bundesländer zu melden haben.

TL Rolf
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tea stick
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Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von tea stick »

Gude!
Rheinland-Pfalz:

"Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils für 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung des Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich."


(Quelle: Landkreis Mainz-Bingen - online)

Grüße vom
Freimut
TL!
FlyMike

Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von FlyMike »

Gude und Moin,

da ich in zwei Bundesländern in meiner Jugend anglerisch tätig war kann ich dir für Hessen und Niedersachsen Auskunft geben.

... in Hessen ist es so geregelt:
"Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden. Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Der reguläre Fischerei-schein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden."

.. und in Niedersachsen so:
"Es gibt keinen Jugendfischereischein. Bis zum 14. Lebensjahr (Kinderausweis ist mit zu führen), dürfen Jugendliche nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht geeigneter Personen angeln. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne Auflagen geangelt werden."


Ich habe noch diese Tabelle mit Sonderregelungen zum Fischereischein für alle 16 Bundesländer im Netz gefunden.

http://www.bfv-sr.de/fischereiaufsicht/ ... chein.html

Gruß
Michel
orkdaling

Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von orkdaling »

@ Fly Mike, danke fuer den Link.
Hier mal kurz und knapp fuer Auslænder die in Norge fischen.
Im Fjord und Meer ist das Fischen generell frei (gilt nicht fuer Netz und Reusen), keine Altersbeschrænkung.
In Fluessen und Seen, Karte von Eigentuemer erforderlich, bis 16 Jahre frei.
Fuer das Fischen auf anadrome Fische bzw betreffende Gewæsser muss man die Fiskeavgift (Fischereiabgabe) kaufen und natuerlich eine Karte fuer das Gewæsser.
Fiskeavgift kostet 240NKr , ab 18Jahre, Minderjæhrige frei, ueber Internett oder bei der Post erwerben.
Dem Enkeln steht also nichts im Weg.
Gruss
Hendrik
Rolf
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Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von Rolf »

Freimut und Michel,

auch Euch vielen Dank für die Info!

Und Dir Hendrik ein Dankeschön, womit allerdings auch wieder einmal bewiesen wäre, wie liberal es rund um Deutschland zu geht.


TL Rolf
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tea stick
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Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von tea stick »

orkdaling hat geschrieben: Dem Enkeln steht also nichts im Weg.
Was, lieber Hendrik, meinst Du mit "Enkeln"? Ist das ein Tätigkeitswort?????
Das macht doch recht nachdenklich.
Lieber Gruß

vom Freimut
TL!
orkdaling

Re: Darf Opas Enkel ohne Fischereischein angeln?

Beitrag von orkdaling »

Hallo,
Schreibfehler, ich meinte natuerlich "den Enkeln" (Mehrzahl).
Die Fischereiabgabe (fiskeavgift) von 240 NKr gilt fuer eine natuerliche Person ab 18 Jahre und ist nicht uebertragbar,
Es gibt aber auch eine Familienkarte. (Ehe-/Paar und deren Kinder bis 20Jahre fuer 394 NKr.)
Gruss
Hendrik
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