Genehmigung fürs Tauchen?

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roland k
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Genehmigung fürs Tauchen?

Beitrag von roland k »

gestern kam bei uns die Diskussion auf, ob Taucher mit Maske und Sauerstoffflasche für ihre Tauchgänge in den Flüssen eine behördliche Genehmigung benötigen. Ich bin der Meinung nein, da es unter dem Allgemeingebrauch einzustufen ist. Mein Kumpel sagt das Gegenteil. Kann mir jemand genau sagen was Sache ist??

Roland
man muss einfach reden, und kompliziert denken - nicht umgekehrt
flugangler

Muss das sein?

Beitrag von flugangler »

Ich weiss nicht, ob dazu eine Berechtigung notwendig ist,
aber wenn ein Beamter dieses liest, wird es sicher sofort reglementiert!
Heinz.
mibaki

Beitrag von mibaki »

hy,

also, hier in bayern gibt es seen, welche vom landratsamt zum tauchen freigegen worden sind. einige sind entsprechend gesperrt.
wie das mit den flüssen ist kann ich nicht sagen. aber eins dürfe klar sein, wer ohne tauchausbildung (ich hab zum glück eine ;)) in einen fluss steigt, den möchte ich - na sagen wir mal als wagemutig bezeichnen...


gruß
mischa
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Dirk Janßen
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Re: Muss das sein?

Beitrag von Dirk Janßen »

Original geschrieben von flugangler
Ich weiss nicht, ob dazu eine Berechtigung notwendig ist,
aber wenn ein Beamter dieses liest, wird es sicher sofort reglementiert!
Heinz.
Ein Beamter reglementiert nicht, sondern führt Gesetze oder Verordnungen (nur) aus.
Gesetze erlassen Bundes- oder Landtag(e), Verordnungen die Fachminister aufgrund einer Verordnungsermächtigung in einem Gesetz.

Soviel nur der Ordnung halber :D

TL
Dirk
Fliegenfischen ist der Weg und das Ziel.
Haiko

Re: Re: Muss das sein?

Beitrag von Haiko »

Original geschrieben von Dirk/WHV

Ein Beamter reglementiert nicht, sondern führt Gesetze oder Verordnungen (nur) aus.
Gesetze erlassen Bundes- oder Landtag(e), Verordnungen die Fachminister aufgrund einer Verordnungsermächtigung in einem Gesetz.

Soviel nur der Ordnung halber :D

TL
Dirk

Und jetzt wissen wir auch warum Du soviel Zeit hast :D
Coachman

Beitrag von Coachman »

Moin erstmal,

das Tauchen mit Atemgerät fällt nicht unter den §23 WHG und Art. 21 Abs. 1 BayWG. (Gestattungsfreier Gemeingebrauch)

Das Tauchen kann aber der jeweiligen KVB für einzelne Gewässer gestattet werden.

Soviel zum Gesetz.

TL
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roland k
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Beitrag von roland k »

ich danke euch schon mal für eure Antworten. Ich werde mal versuchen ob es bei uns sowas wie einen "Tauchführer" gubt, wo die freigegebenen Gewässer eingetragen sind.

ROland
man muss einfach reden, und kompliziert denken - nicht umgekehrt
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