Kosten Jahresfischereischein
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Kosten Jahresfischereischein
Hallo zusammen,
gestern habe ich meinen 5-Jahresfischereischein (Rheinland-Pfalz) verlängert und wurde richtig heftig zur Kasse gebeten. Habe ich das letzte Mal noch 40 DM bezahlt, durfte ich dieses Mal 35 EUR abdrücken. Ist das zur Zeit normal? Was zahlt ihr in euren Bundesländern? Man kann's auch übertreiben, finde ich!
Gruß Gerry
Fischereischein
Hallo
Ja wir Niedersachsen haben noch Glück bei uns wird er noch auf Lebenszeit ausgestell für einmalig 30 euronen .(Wenn meine Infos noch aktuell sind)
Deswegen werde ich auch noch vor Weinachten hin und mir meinen holen.
MfG David
Ja wir Niedersachsen haben noch Glück bei uns wird er noch auf Lebenszeit ausgestell für einmalig 30 euronen .(Wenn meine Infos noch aktuell sind)
Deswegen werde ich auch noch vor Weinachten hin und mir meinen holen.
MfG David
Hallo Gerry, hier Bayern, schnall dich an:
Fischereischein
Ab dem 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 35,- EURO, Jahresfischereischein 7,50 EURO, Jugendfischereischein 5,– EURO. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten: Die Höhe der Abgabe errechnet sich nach folgender Formel:
70 minus Lebensalter / 5 mal 40 minus 20 v.H. = Fischereiabgabe in EURO ab 68 Jahre fällt keine Fischereiabgabe an.
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit sie für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,– EURO
Ich würde jetzt 225€ zahlen
Gruß Karl
Fischereischein
Ab dem 01.01.1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 35,- EURO, Jahresfischereischein 7,50 EURO, Jugendfischereischein 5,– EURO. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeitsdauer noch eine Fischereiabgabe zu entrichten: Die Höhe der Abgabe errechnet sich nach folgender Formel:
70 minus Lebensalter / 5 mal 40 minus 20 v.H. = Fischereiabgabe in EURO ab 68 Jahre fällt keine Fischereiabgabe an.
Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit sie für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,– EURO
Ich würde jetzt 225€ zahlen
Gruß Karl
Hi Gerry,
35 EUR sind doch noch preiswert bei euch. Hier in Baden-Württemberg kostet der 5-Jahresfischereischein ca. 50 EUR (setzt sich zusammen aus 5 mal 6 EUR Fischereiabgabe zuzüglich ca. 20 EUR Verwaltungsgebühr, die geringfügig variieren kann).
Grüße
Jürgen
P.S. Demnächst wird es auch bei uns den Fischereischein auf Lebenszeit geben; über voraussichtliche Kosten ist mir noch nichts bekannt.
35 EUR sind doch noch preiswert bei euch. Hier in Baden-Württemberg kostet der 5-Jahresfischereischein ca. 50 EUR (setzt sich zusammen aus 5 mal 6 EUR Fischereiabgabe zuzüglich ca. 20 EUR Verwaltungsgebühr, die geringfügig variieren kann).
Grüße
Jürgen
P.S. Demnächst wird es auch bei uns den Fischereischein auf Lebenszeit geben; über voraussichtliche Kosten ist mir noch nichts bekannt.
Re: Kosten Jahresfischereischein
Halllo Gerry,
(1) Die Erhebung von Gebühren für den Fischereischein richtet sich nach den gebührenrechtlichen Vorschriften.
(2) Mit der Gebühr für den Fischereischein wird eine Fischereiabgabe erhoben, die das Zweifache der Gebühr für den Fischereischein nicht überschreiten darf und zur Förderung der Fischerei zu verwenden ist. Das Nähere über Erhebung, Höhe und Verwendung der Fischereiabgabe bestimmt das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.
(3) In den Fällen des § 39 besteht keine Anspruch auf Erstattung der Fischereiabgabe.
Also zahlen wir beide in RLP ca. 22 Euronen für die Fischereiabgabe, was 4,4 Euro pro Jahr macht. Eigentlich Peanuts, oder? Es wäre aber schon interessant zu wissen, was in den Rechtsverordnungen steht, also was eigentlich mit dem Geld passiert, besonders wenn andere Bundesländer mal mehr mal weniger verlangen. Hier hält man sich in D leider sehr bedeckt!
Beste Grüße und cool bleiben
Robert
§ 40 Gebühren und AbgabenOriginal geschrieben von Gerry-Pfälzer
Hallo zusammen,
gestern habe ich meinen 5-Jahresfischereischein (Rheinland-Pfalz) verlängert und wurde richtig heftig zur Kasse gebeten. Habe ich das letzte Mal noch 40 DM bezahlt, durfte ich dieses Mal 35 EUR abdrücken. Ist das zur Zeit normal? Was zahlt ihr in euren Bundesländern? Man kann's auch übertreiben, finde ich!
Gruß Gerry
(1) Die Erhebung von Gebühren für den Fischereischein richtet sich nach den gebührenrechtlichen Vorschriften.
(2) Mit der Gebühr für den Fischereischein wird eine Fischereiabgabe erhoben, die das Zweifache der Gebühr für den Fischereischein nicht überschreiten darf und zur Förderung der Fischerei zu verwenden ist. Das Nähere über Erhebung, Höhe und Verwendung der Fischereiabgabe bestimmt das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung.
(3) In den Fällen des § 39 besteht keine Anspruch auf Erstattung der Fischereiabgabe.
Also zahlen wir beide in RLP ca. 22 Euronen für die Fischereiabgabe, was 4,4 Euro pro Jahr macht. Eigentlich Peanuts, oder? Es wäre aber schon interessant zu wissen, was in den Rechtsverordnungen steht, also was eigentlich mit dem Geld passiert, besonders wenn andere Bundesländer mal mehr mal weniger verlangen. Hier hält man sich in D leider sehr bedeckt!
Beste Grüße und cool bleiben
Robert
Hallo,
es ist vielleicht nicht so richtig rübergekommen. Ich rege mich nicht unbedingt über die 35 EUR auf. Was mich nervt ist diese radikale Erhöhung um 75% von meinem letzten auf diesen Schein. Kann mich nicht erinnern, dass sich mein Gehalt auch nur annähernd in diese Richtung bewegt hat.
Was ist denn da plötzlich so unverhältnismäßig teuer geworden, dass man die Gebühren so anziehen musste oder was wird jetzt plötzlich in fischereilicher Hinsicht mehr gegenüber vorher gemacht um eine solche Steigerung zu rechtfertigen?
That's the point!
Gruß Gerry
Hallo Gerry,
da hast Du natürlich recht! Einer Erhöhung sollte auch immer eine Begründung beigefügt sein (egal wie ehrlich). Aber hast Du das bei Behörden je erlebt??? :meckern:
Solche Dinge werden immer in irgendwelchen obskuren, dem Bürger kaum zugänglichen Organen publiziert.
Ein Hersteller, bzw. der Handel begründet dies (mehr oder weniger gut bzw. ehrlich) zumindestens öffentlich. Ich wünschte mir manchmal einfach ein Merkblatt oder ähnliches, wo beim Erwerb des FS z.B. gleich gesagt wird, was mit dem Geld geschieht.
Tight Geldbeutel
Robert
da hast Du natürlich recht! Einer Erhöhung sollte auch immer eine Begründung beigefügt sein (egal wie ehrlich). Aber hast Du das bei Behörden je erlebt??? :meckern:
Solche Dinge werden immer in irgendwelchen obskuren, dem Bürger kaum zugänglichen Organen publiziert.
Ein Hersteller, bzw. der Handel begründet dies (mehr oder weniger gut bzw. ehrlich) zumindestens öffentlich. Ich wünschte mir manchmal einfach ein Merkblatt oder ähnliches, wo beim Erwerb des FS z.B. gleich gesagt wird, was mit dem Geld geschieht.
Tight Geldbeutel
Robert