Pächter/Eigentümer von Gewässern ermitteln

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Harz-Hummel
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Pächter/Eigentümer von Gewässern ermitteln

Beitrag von Harz-Hummel »

Ich wünsche einen wunderschönen guten Morgen,

vielleicht kommt Euch folgende Situation bekannt vor: Ihr seid unterwegs und erblickt ein interessantes Gewässer, an welchem man sich gut ein Intermezzo mit der Fliegenrute vorstellen könnte. Man merkt sich also die Lage des Gewässers und fängt zu Hause an zu recherchieren ...

Meist wird man mit Unterstützung von Google recht schnell fündig, bekommt den Verein angezeigt, der entsprechendes Gewässer gepachtet hat und ist glücklich.

Nun stellt sich bei oben beschriebener Vorgehensweise immer häufiger Erfolglosigkeit bei mir ein und so testete ich den Weg über die Touristikinformation und die untere Wasserbehörde - mit ernüchterndem Ergebnis.

"... tut uns leid, aber wir können zu Gastangelkarten bzw. Pachverträgen von örtlichen Gewässern nichts sagen." (Zitat: Touristikinformation)

"... leider können wir die von Ihnen gestellte Anfrage nicht beantworten, wir empfehlen Ihnen sich an die örtlichen Angelvereine zu wenden." (Zitat: untere Wasserbehörde)

Deshalb meine Frage an Euch, wie beschafft Ihr Euch Informationen zu Gewässern, die Ihr beangeln möchtet?

Viele Grüße
Adrian
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Michael.
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Re: Pächter/Eigentümer von Gewässern ermitteln

Beitrag von Michael. »

Hallo,

zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung, Abteilung "Liegenschaften" aufsuchen...

Gruß
Michael
Olaf Kurth
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Re: Pächter/Eigentümer von Gewässern ermitteln

Beitrag von Olaf Kurth »

Moin Adrian,

wende Dich an die Untere Fischereibehörde oder den örtlichen Kreisfischereiberater, die müssten Dir Auskunft geben können.


Liebe Grüße,

Olaf
Und Gott sprach zu den Steinen im Fluss: "Wollt ihr Mitglieder der UNERSCHROCKENEN werden?" Und die Steine antworteten: "Nein Herr, dafür sind wir nicht hart genug."
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Re: Pächter/Eigentümer von Gewässern ermitteln

Beitrag von Maggov »

Hi Adrian,

da habe ich mir auch schon das eine oder andere Mal die Zähne ausgebissen. Die Fischrechte sind im Grundbuch vermerkt aber die Einsicht wird bei Pachtinteresse mangels "triftigem Grund" verwehrt.

Am besten bin ich durchgekommen indem ich angrenzende Bauern gefragt habe - die wusste meist Bescheid oder eine Vorbesitzer über den man sich dann weiterhangeln kann.

LG

Markus
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Harz-Hummel
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Re: Pächter/Eigentümer von Gewässern ermitteln

Beitrag von Harz-Hummel »

Guten Morgen,

und vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten.

Ehrlich gesagt war ich davon ausgegangen, dass man einen derartigen Fehlläufer mal seinem Kollegen (eine Amtsstube weiter) zukommen lässt. Es ist aber im Sinne aller Beteiligten, direkt den passenden Ansprechpartner zu kennen!

Die Erfahrung mit dem Grundbuchamt habe ich leider auch gemacht. Es kursierte sogar in einem anderen Forum eine Liste von Gründen, die man dort anzugeben hat um Einsicht zu erlangen - die schien der Beamte jedoch ebenso zu kennen.

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende und Tight Lines
Adrian
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