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Lieber Thomas,
da bringst du einige sehr interessante Punkte zur Sprache!
Allerdings schreibst Du:
Ich bin ja kein Jurist, denke aber, dass sich da ein Verband über den Gesetztesgeber stellen möchte.
Also Jurist bin ich auch nicht. Ich denke aber das man sich in diesem Fall nicht auf das Recht der Gleichbehandlung berufen kann. Die Eigentümer und Pächter von Gewässern, die auch gleichzeitig für die Ausstellung der Gast-/ Tageskarten zuständig sind haben ja letztendlich eine Art "Hausrecht" ähnlich wie es bei Gastronomiebetrieben der Fall ist und können sich ihre Klientel selber aussuchen bzw. Bedingungen und Regeln im Rahmen des Landesfischereigesetzes festlegen.
Versucht hier jemand eine Lizenz zum Gelddrucken zu erfinden?
Gute Frage........da soll sich jeder selbst einen Reim drauf machen!
liebe Grüße
Detlef
Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat sich selbst zu beherrschen ! Albert Schweitzer
für mich ist das ein ganz mießer Abzockversuch. Nach dem Motto: die Fliegenfischer sind sowieso alles reiche arrogante Säcke, die kassieren wir noch mal extra ab.
Warum soll gerade jemand eine zusätzliche Schulung und Prüfung absolvieren, der sich für die definitiv schonendste Angelmethode entschieden hat? Welchen Schaden richtet denn ein ungeschulter Fliegenfischer an? Er fängt nichts, na und? Was für Vorfachstärken er zu verwenden hat, die Schonzeiten, Verhalten am Wasser etc. lernt er, wie jeder andere Angler, doch im Fischereischeinunterricht!
Wenn ich mir dagegen anschaue, welche Schäden ein unkundiger Naturköderangler anrichten kann - besonders durch das Schluckenlassen des Köders und dem damit verbundenen Verangeln untermaßiger und geschonter Fische - sehe ich ganz wo anders einen zusätzlichen Prüfungsbedarf.
Gewässerpächter und Angelvereine können auch nur eine von den Verbänden durchgeführte Prüfung vorraussetzen, wenn die Verbände diese Schulung und Prüfung anbieten. Lehnen die Verbände eine zusätzliche Fliegenfischerprüfung aufgrund vollkommener Sinnfreiheit ab, ist das Ganze doch sofort vom Tisch!
Also Jurist bin ich auch nicht. Ich denke aber das man sich in diesem Fall nicht auf das Recht der Gleichbehandlung berufen kann. Die Eigentümer und Pächter von Gewässern, die auch gleichzeitig für die Ausstellung der Gast-/ Tageskarten zuständig sind haben ja letztendlich eine Art "Hausrecht" ähnlich wie es bei Gastronomiebetrieben der Fall ist und können sich ihre Klientel selber aussuchen bzw. Bedingungen und Regeln im Rahmen des Landesfischereigesetzes festlegen.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Klar haben die Eigentümmer/Pächter ein Hausrecht und das ist auch gut so und sie verhalten sich ähnlich Gastronomen. Was macht nun ein Gastronom? - Er freut sich über möglichst viele Gäste, weil er davon lebt. Beim Angeln mag dieser Vergleich wohl etwas hinken, da es durchaus Eigentümmer/Pächter geben mag, deren Intension nicht der maximale Tageskartenverkauf, sondern eher die nachhaltige Bewirtschaftung ihres Gewässers am Herzen liegt und die auch schon zuvor nicht Hinz und Kunz fischen ließen. Was ich damit sagen will: Von der Gesetzeslage ist der Verbandsvorstoß eine Luftnummer. Es wird, als Extrembeispiel, immer Fließgewässer-Forellenpuffs geben, wo Du halt in Gottes Nahmen irgend eine Legitimation brauchst, so Du nicht nach Östereich ausweichst und es wird Gewässer geben, wo der Verantwortliche die Anzahl der Fischer limitiert. Das Limit wird aber sicherlich nicht von einem Stempel im Fischereipass abhängig sein.
Ich wage mal einen Blick in die Zukunft. Der Verband wir eine Methangasabgabe erheben, weil die mit Mais fischenden Anglerkollegen doch durch das Anfüttern und das damit zwangsläufig verbunde Pfurzen der Karpfen erheblich zur Klimaerwärmung beitragen.
Problematisch ist das wohl aber nur dort, wo die Verbände auch weitgehend Pächter sind! Darum wäre ich gegen einen Verband, der auch Bewirtschafter ist!
L.G.
Hans
www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
ich habe über ein Forumsmitglied gehört dass es diese Kurse und Scheine in Norddeutschland gibt - in Bayern haben wir so was gar nicht, da gibt es den Kurs zum Fischereischein und das war's.
Ich habe auch gehört was dort gemacht wurde und fand es für Anfänger gar nicht schlecht. Für g'standene Fliegenfischer sicherlich etwas komisch - aber hey, als ich den Kurs zum Angelschein gemacht habe da hatte ich auch schon ein paar Jahre Erfahrung mit der Fischerei (war damals 16 und geangelt hatte ich irgendwie in jedem Urlaub und ein bisserl Schwarz) und fand den Kurs richtig spannend. Vielleicht ist auch nach 25 Jahren ein erhellendes Moment für Dich dabei und dann hat sich's rentiert. Ich hoffe jedenfalls dass ich in 25 Jahren immer noch Sachen herausfinde und weiter lerne... sonste werde ich wahrscheinlich nicht so lange mit der Fliege fischen...
Ich habe auch gehört dass die Vereine diesen Kurs aus Vorraussetzung ansehen um Mitglied zu werden.* Würde ich also ein Interesse daran haben so würde ich die 100 EUR unter einem Aufnahmegeld abhaken und den Kurs machen. Als Gastfischer sicherlich etwas schwieriger... wobei da die Aussage war dass man eh' nur mit einem Mitglied zusammen fischen kann und somit dieser für das Verhalten des Gastes grade stehen kann (dann also keine Prüfungsnachweise erforderlich sind).
Man kann immer in Frage stellen ob Preis und Aufwand im richtigen Verhältnis stehen - das Motiv finde ich jedoch nicht so schlimm: Man will vernünftig ausgebildete Leute am Wasser sehen.
Das hat für mich auch "juristisch" den Sinn dass ich Leute die sich am Wasser falsch verhalten nicht rausreden können sie hätten es nicht gewusst.
Ich bin echt kein Freund der Bürokratie - nur wenn man als Bewirtschafter jemanden alleine ans Wasser schicken will ist das Vertrauensverhältnis einseitig. Ich habe schon viele Tageskarten ununterschreiben zurück gegeben gesehen und schon viele Gastfischer gesehen die bei der Ausgabe dastehen und "ja, .... is' klar... aber logisch... klar...usw." sagen und man genau merkt dass sie gar nicht zu hören was der Ausgebende bei der Einweisung von sich gibt. Die Alternative wäre nur noch Leute (alleine) ans Wasser zu lassen die man gut kennt - In Deinem Fall (Mal woanders Fischen gehen) sicherlich auch keine optimale Lösung, oder?
Was bleibt?
Wenn Du in einem Bundesland lebst wo es diesen "Zwang" gibt dann hilft wohl nur im voraus zu fragen. Mir ist nur dieser eine Vereinsfall bekannt - Deine Chancen stehen somit gut dass Du weiterhin auch Karten kriegst. Wenn mehr Vereine mitmachen und auf den Zug aufspringen wirst Du um den Schein nicht rumkommen. Sorry.
LG
Markus
* Ich möchte den Verein nicht nennen - das können Forenmitglieder tun die in diesem Verein sind oder waren denn es liegt mir fern diesen an zu schwärzen oder so...
bin ich froh, dass ich in Österreich fische und nicht in Deutschland.
Zwar gibt es auch bei uns (generell) Bürokratieauswüchse und Abzocke,
aber zumindest beim Fischen ist es nicht so arg. Wehrt euch doch gegen diese Abzockerei und gegen "Prüfer", die vielleicht weniger vom Fliegenfischen verstehen als ihr selbst und verjagt die Bürokraten aus ihren
Funktionärssesseln.
....tja....was sagte ein Freund von mir (Engländer) noch: Wenn wir deutschen keine Gesetze, Verordnungen, Einschränkungen oder Regelungen verabschieden sind wir gerade damit beschäftigt einen Verein zu gründen
Hallo Detlef,
in den aktuellen Sportfischerpässen (Vereinsausweis) gibt es die Rubrik für Spinnfischer- bzw. Fliegenfischerprüfung nicht mehr, in alten Ausweisen (aus den 70/80er Jahren des letzen Jahrhunderts) sind Sie noch zu finden.
Allerdings gibt es Fliegenfischerschulen, welche diese Prüfung anbieten.
Ansonsten habe ich nur die veraltete Info, dass ein norddeutscher Verein (fast schon Südschweden) diese Prüfung für Vereinsmitglieder u. Gastangler für bestimmte Gewässer verlangt hat.
Bei uns in Bayern habe ich noch nicht gehört, dass diese Prüfung verlangt wird.
mikesch hat geschrieben:Ansonsten habe ich nur die veraltete Info, dass ein norddeutscher Verein (fast schon Südschweden) diese Prüfung für Vereinsmitglieder u. Gastangler für bestimmte Gewässer verlangt hat.
Das scheint so ein moderner Mythos zu sein. Bei uns in Norddeutschland (fast schon Südschweden) kenne ich definitiv keinen solchen Verein. Aber hier munkelt man immer wieder, dass man in einigen bayrischen Gewässern (fast schon Balkan) so eine Prüfung bräuchte. Das habe ich in meiner Zeit in München aber auch nie verifizieren können.
DANKE! Auch hier - mitten zwischen Schweden und Balkan - gibt es nur unbestätigte Gerüchte:
"Also, mein Schwager hat einen Freund, und der kennt einen Wurmbader aus Sachsen, dessen Bruder aus dem Internet einen Fliegenfischer kennt, der von seiner Cousine gehört hat, sie wüsse von ihrem Onkel, dass im Saarland ..."
Dein Frank
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
Franz Kafka
Hallo Frank,
das wisste ich aber, Saarland. Nichts dergl. Achte auf die Herkunft des Erstautors. Der kommt aus der niederrheinischen Bucht, d.h. das ist eindeutig eine Schikane der Rheinländer gegen ihre Brüder von der anderen Seite des Bindestrichs, um die von der Nutzung ihrer auch mit unserer Hilfe etablierten Wander-Salmonellen Bestände abzuhalten. Aberr da wüssen wir uns auch zu helfen. Fischen im Sauerland (nicht "aa" s.o.) nur noch mit der Wandernadel 1. Klasse des SGV!
Tief im Westen ist es viel besser als man glaubt
Glück auf
SD aus BO
Fische sind zu schöne Geschöpfe um nur einmal bewundert zu werden
Hier in Niedersachsen gibt es Flüsse die recht "verschachtel" verpachtet sind,
teileweise sind einzelne Flußstrecken auch von mehreren Vereinen nutzbar,
teilweise nur Uferseiten und dort ist dieser Leistungsnachweis vorgeschrieben.
Wohl mit dem Hintergrund das nur ausgewiesene Fliegenfischer dort angeln und nicht Posenbetrachter und Spinn-Drilling-Benutzer, solche Vereine haben ja teilweise einige hundert Mitglieder, aber eben nur wenige Fliegenfischer.
Die Gewässerkarten geben die Vereine nur nach dem Nachweise der Fliegenfischerprüfung heraus, und diese Flussstrecken werden von den Vereinen kontrolliert.
Ich möchte hiermit zu bedenken geben, das ein Leistungsnachweis für einzelnen Strecken/Gewässern auch von Vorteil sein kann, und nicht zwangsläufig die Fliegenfischer diskriminiert.
Jetzt kann man anführen, dass es schon immer Gewässer gab die "Fly-only" waren, nur was steht einem Angler entgegen der z.Bsp."den Fisch seines Lebens" gesehen hat und sich nun schnell eine Fliegenrute borgt.
Um noch mal auf die Prüfung an sich zurückzukommen:
Meine Fischerprüfung ist schon gut 40 Jahre zurückliegend und ich erinnere mich noch sehr vage daran, dass die Lehrinhalte gewaltig und die ganze Sache eine grausame Büffelei war. So wie ich es hier versatnden habe, ist die Fischerprüfung die Grundlage der Fliegenfischerprüfung.
Nun sehe ich folgenden Lerninhalt:
-Ethische Grundlagen:
Selbstbeschränkung, Fairness,
Waidgerechtigkeit
Naturschutz durch vertiefte Kenntnis
Alles sehr löblich, aber wird das nicht in der Sportfischerprüfung sowieso vorausgesetzt?
Alf
Don't mind your make-up, you'd better make your mind up --- Frank Zappa, Philosoph und Komponist