Watverbote im Fluss/Bach

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LenSch
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Watverbote im Fluss/Bach

Beitrag von LenSch »

Guten Morgen zusammen.
Das Schwarmwissen bzw Erfahrungswerte, Berichte (gerne mit Quellenangaben) sind gefragt.
Wie wird in euren Vereinen das Waten gehandhabt und wie sind eure Erfahrungen bzgl. der Entwicklung des Bestandes?
In einigen Vereinen darf direkt nach der Forellenschonzeit wieder gewatet werden, andere gestatten es erst ab Mai/Juni, manche Vereinen verbieten es gar nicht oder verbieten es komplett.
Es gibt so viele unterschiedliche herangehensweisen, dass man sich fragt, was macht Sinn und wo schränken wir Angler uns selber ein ohne jegliche Grundlage?
Man hört immer wieder das man beim Waten den Laich und alle Insekten zertrampeln würde, ist dem wirklich so oder ist es lediglich eine Aussage um an alten Regeln festzuhalten weil "es schon immer so gemacht wurde" ?

Ich bin gespannt was ihr so zu berichten habt! Schon mal vielen vielen Dank im voraus und bleibt gesund!
Gruß,
Lennart
chrmuck
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Re: Watverbote im Fluss/Bach

Beitrag von chrmuck »

Hi Lennart,

bei uns (Rur, Voreifel) sind Teilstrecken, welche als Laichhabitat dienen (können), gesperrt. Die übrigen Strecken sind für´s Waten frei, diese Regelung macht m. E. Sinn. Ob sich durch das Watverbot in bestimmten Strecken die Reproduktionszahlen positiv entwickelt haben, kann ich nicht sagen.

Gruß

Christian
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Harald aus LEV
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Re: Watverbote im Fluss/Bach

Beitrag von Harald aus LEV »

Hi Lennart,
Bei uns wird das teilweise von den Fischereibehörden verordnet.
In einem Landkreis ist generelles Watverbot bis 1. Mai, bei den Anderen und umlegenden Städten nicht.
Die Vereine in denen ich Mitglied bin, haben das Watverbot nicht, wohl aber liegt die Strecke des Einen komplett in der behördlichen Verbotszone, die des Anderen teilweise.

Gruß
Harald
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LenSch
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Re: Watverbote im Fluss/Bach

Beitrag von LenSch »

Guten Morgen zusammen!
Vielen Dank Christian und Harald für die Rückmeldungen. Es ist in der Tat kein einfaches Thema welches ich hier anspreche, hoffe aber dass sich evtl. noch ein paar Mitglieder zu diesem Thema äussern werden :wink:
Aufgrund der Beschaffenheit der meisten Flüsse (Steiniger, Kiesiger Untergrund), bieten sich eigentlich alle Abschnitte eines Flusses als Laichhabitat an, oder sehe ich das falsch?
Wie kann man da herausfinden, welche Stücke tatsächliche Laichgebiete sind und welche nicht?

Die Willkür (so nenne ich es jetzt einfach mal), das jeh nach Bundesland oder Landkreise Verbotszonen errichtet werden, ergibt doch wenig Sinn. Warum wird da nicht Überregional gehandelt?
Gruß,
Lennart
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Lolek02
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Re: Watverbote im Fluss/Bach

Beitrag von Lolek02 »

Guten Morgen
"mein Gewässer" Rur.
Man bekam von der Behörde vorgeschrieben Abschnitte der Rur für bestimmte Zeit zu sperren ab 20 Oktober bis 1 Juli.
Kleines Wehr unterhalb ca 200 Meter oberhalb des Wehres ca. 1 km.
Unterhalb habe selbst 60 BF verhaften können, auch einige Zwerg Äschen. Waten ist nicht grundsätzlich verboten. Selbst nach der Sperrzeit versuche ich wenig wie möglich zu trampeln. Da machen die Schwarzangler einiges kaputt, die Polizei kommt nicht mal raus.

Oberhalb des Wehres werden manchmal Forellen ausgesetzt, zack an nächsten Tag stehen dort einige "alteingesessene" Mitglieder im Wasser, sage lieber nichts zu. Der Aufseher platzt vor Wutt. (leider ist der man nicht mehr fähig zu kontrollieren).

Und allgemein hat die Behörde die Rur zur Äschen Region erklärt und man spart somit Fördergelder.

Wie man es lesen kann, sind einige FF auch nicht grad vorbildlich wie man es gerne verkauft.

Ja ich bin allround Angler (zur 80 %schon FF). Trotzdem kan man vernünftig und umsichtig handeln.
Vor knapp 1woche traf ich einen FF, wir beangelten je linke und rechte Seite der Rur man stellte fest das an der Stelle (zum ersten Mal) sehr viele kleine Äschen stehen.
Man fing zu quatschen, wir beide verließen den Abschnitt.
Das war ein Beispiel was bringen Erlasse, Gesetze wenn sich viele nicht dranhalten.

Muss dabei sagen das "meine Rur" seit Jahren nicht grade Traumwasser zum BF, Äschen ist.
Ich jedenfalls benehme mich vernünftig egal ob Rur, oder See,dazu brauche ich persönlich kein Gesetz.
Gruss Martin
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