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März Braune hat geschrieben:Moin Olaf,
versuche doch bitte nichts zu verdrehen indem Du einen Nebensatz konträr zum Hauptsatz stellst. So wie Du es darstellst, hat sich kein Schreiber geäußert.
Bernd Ziesche hat geschrieben:Ich denke, wir wissen doch alle, dass es nicht der Fisch ist, den wir suchen, sondern das Erlebnis.
Lieben Gruß
Bernd
Bernd Ziesche hat geschrieben:Du schriebst, dass Du nicht fischen würdest, wenn Du nicht entnehmen dürftest, weil der Fisch für Dich nicht zu einem Objekt der Befriedigung werden könnte.
Ich tue mich da nur etwas schwer, einen Unterschied zu erkennen: Der eine Angler befriedigt seinen Wunsch, den Fisch am leben zu lassen und läßt ihn wieder schwimmen. Der andere Angler befriedigt seinen Wunsch ihn zu entnehmen und zu essen.
Das ist doch ein Widerspruch in sich zuWie es in Deinem Bundesland aussieht, weiß ich nicht, aber wenn ein "normaler" Angler bei uns seinen Fang verkaufen will, bekommt er gewaltigen Ärger - er darf es nicht!
Auch wenn der 1. Angler keinen Fisch isst, er darf trotz allem einen maßigen Fisch entnehmen, um ihn vielleicht seiner Frau oder seinem Nachbarn zu geben. All das fällt unter "sinnvolle Verwertung". Wird er aber beobachtet, wie er Fisch auf Fisch fängt und jedes Tier nach einem mehr oder weniger langen Drill wieder schwimmen lässt, dann kann er massive Probleme bekommen.
henkiboy hat geschrieben:Bin ich, wenn ich keinen Fisch esse, bei dir (in deinem Bundesland) vom Gesetz her verpflichtet den Wohltäter zu spielen?
Hintergrund: Ich esse keinen Fisch (bzw. mein Eigenbedarf ist derzeit gedeckt) und möchte meinem Hobby nachgehen.
Nun löhne ich 30 € für eine Tageskarte (rein hypothetisch). Dann ist es mir verboten durch einen kleinen Obulus mir einen Teil der entstandenen Kosten (Tageskartenpreis, Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten etc.) zurück zu holen? - Ist nicht dein Ernst!!!
henkiboy hat geschrieben:Hintergrund: Ich esse keinen Fisch (bzw. mein Eigenbedarf ist derzeit gedeckt) und möchte meinem Hobby nachgehen. Nun löhne ich 30 € für eine Tageskarte (rein hypothetisch). Dann ist es mir verboten durch einen kleinen Obulus mir einen Teil der entstandenen Kosten (Tageskartenpreis, Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten etc.) zurück zu holen? - Ist nicht dein Ernst!!!
Na egal......praktisch ist das eh hinfällig, denn ich kann ja letztendlich auch beim Nachbarn meine Unkosten und Aufwendungen "verkaufen". Deswegen kann mir letztendlich keiner vor die Karre p....!
In NRW ist das z.B. eine Prüfungsfrage, das Verbot steht in vielen Gewässerordnungen und die Fischereibehörden verbieten es ebenfalls! Ausnahmen bestehen für Privatpächter oder Teichbesitzer (Kleingewerbe). Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis, sie müssen die Lebendmittelhygiene Verordnung beachten und können Besuch vom Gesundheitsamt/Veterinäramt wegen der Lagerung und Kühlvorrichtungen bekommen.
henkiboy hat geschrieben:Dann ist es mir verboten durch einen kleinen Obulus mir einen Teil der entstandenen Kosten (Tageskartenpreis, Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten etc.) zurück zu holen?
henkiboy hat geschrieben:Hallo Olaf,
der Verband bzw. die Fischereibehörde darf mir vor die Karre Pi...n, weil ich entstandene "Nebenkosten" meinem Nachbarn in Rechnung stelle? Jetzt sag nicht das das dein Ernst ist!!!!!!!
Alles weitere ist bereits gesagt. Soll ich diesen Grundsatz malen, oder vortanzen, damit Du ihn verstehst???
henkiboy hat geschrieben:Wie kommst Du jetzt darauf? Warst Du auf einer Waldorfschule?
Im übrigen: Wenn ich mir ansehe welche Form deine Postings inzwischen annehmen (z.B. Smileys): Hast Du schon mal etwas von "Netikette" gehört? Ich werde ja auch nicht derart beleidigend bzw. ausfallend.
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