Hallo Markus,Maggov hat geschrieben:
Zu Deiner Abgrenzung zu Amerika möcte ich hinzufügen dass es dort genauso Privatstrecken udn öffentliches Wasser gibt wie hier. Das öffentliche Wasser wird in Bayern nur anders verwaltet als dort - es wird an Vereine und Berufsfischer (diese sind bevorzugt) verpachtet, u.a. auch mit Auflagen wie viele Tks zu vergeben sind.
Die privatenm Strecken in DE UND Amerika unterliegen dem Grundrecht wie ein Grundstück (Hardy hat das ja schon geschrieben). Das mag aus gesellschaftlicher Sicht unfair sein (sind ja z.T. vererbte Rechte aus dem Mittelalter) nur würde ein Aufheben dieser bedeuten dass man jemanden das Recht auf Eigentum abspricht (früher hat man sowas Enteignung genannt) und damit an einer der Grundfesten einer Demokratie rüttelt.
In Bayern hat man übrigens diesen Nachteil erkannt und so ist heute die Kommunikation unter den Bewirtschaftern deutlich besser geworden. Viele bemühen sich um Durchgängigkeit der Strecken und eine abgestimmte Bewirtschaftung (z.B. Tiroler Achen, das Äschenprojekt an der Loisach,...) da passiert mehr als man denkt. Nur wird dies kaum öffentlich "vermarktet"...
LG
Markus
ich wollte gar nicht in Frage stellen, dass auch in Bayern und A ganz viele Strecken vernünftig bewirtschaftet werden. Mir kam es nur darauf an, dass man die beiden Richtungen der Regelfindung inhaltlich und argumentativ sauber trennt. Wie du aber selbst schreibst, bedarf es des freiwilligen Engagments der Pächter/Inhaber um z.B. sinnvolle Abgrenzungen (Stau, Rückstau, Fließstrecke, Ausleitungsstrecke) statt willkürlicher Eigentumsgrenzen für Maßnahmen vorzunehmen. Von einufrigen oder zerstückelten oder nur Mühlenkanäle umfassenden Rechten will ich gar nicht erst anfangen.
Womit wir beim Eigentumsrecht wären und da muss ich dir bzgl. USA prinzipiell widersprechen. Dort ist es genaus so, dass das Fischereirecht nicht an den Grundbesitz geknüpft ist, sondern völlig separat existiert und a priori Allgemeingut ist. Das führt teils zu lustigen, teils zu grotesken und manchmal auch zu tragischen Folgen bei der Befischung und Bewirtschaftung der Gewässer. Hauptgrund dafür ist, dass der Umgang mit dem privaten Grund und Boden bis zur Schwachsinnigkeit freigegeben ist, was u.a. bedeutet, dass die Ufervegetation zerstört werden darf, die angrenzenden Flächen bis zur Verwüstung beweidet oder beackert, drainiert oder abgeschwemmt werden dürfen usw. usw., so dass das fish & game kaum (bzw. nur über Bettelei beim Besitzer) Einfluss auf den Gewässerzustand hat, aber weiterhin für den Fischbestand zuständig ist. So bekommt man geschlossene Fadenalgenwatten in Gewässern die durch Gegend mit Einwohnerdichten < 0,1/qkm fließen und wo die nächste Kläranlage 100 km flussabwärts kommen wird, (selbst gesehen im goldenen Dreieck!!) oder auch ganze Bäche zum Verschwinden. In diesem Zusammenhang sind 2 Begriffe von magischer Bedeutung "public land" und "trespassing". Ersteres bedeutet, dass man da, also im National Forest, State Park usw. aber z.B. auch an Brücken, Straßen, Parks usw. an das Wasser seines Wunsches herankommt und sich dann in oder auf diesem auch durch private property bewegen darf, ohne allerdings das Ufer zu betreten, es sei denn man möchte ein Loch in irgendeinem Körperteil riskieren. Dies, weitaus mehr als die damit verbundene Erleichterund der Fischerei, erklärt die Beliebtheit des Drifbootfischens bei den amerikanischen Fischern, da es oft schlicht der einzige und einzig sichere Weg zum Fisch(en) zu kommen.
Zweiteres eröffnet dagegen dem Landbesitzer nach Meinung vieler Fischer die Möglichkeit der moderenen Wegelagerei. Da er zwar nicht die Fischerei aber den Weg dorthin besitzt, verkauft er eben den Zugang dahin (right of trespassing). Perfekt wird das aber erst, wenn das ganze Gewässer auf dem eigenen Besitz liegt (spring creeks, Staubecken u.a), da kann man dann, so hart am Rande der Legalität tatsächlich "private fisheries" verkaufen und mit Duldung des f & g sogar "bewirtschaften", so dass hier z.B. unabhängig von den staatlichen Regelungen fast durchgängig catch & release gilt - u.U. mit Kofferrauminspektion bei Verlassen des Grundstücks. Bei entsprechend klugem Umgang mit dem Gewässer und der Umgebung, findet man dann hier, gegen entsprechendes Geld natürlich und entgegen dem Demokratieversprechen, die Paradiese, die einem auf dem public land nicht oder nur über lange Wege erreichbar sind. Gegenpol sind z.B. Stiftungen, die Landbesitz erworben haben und der Öffentlichkeit unter Auflagen, aber ohne Geld Zugang gewähren wie u.a. am berühmten Henrys fork (of the Snake) in Idaho.
Ein eigenes Kapitel wären hier noch die Gewässer in (mit unserem Begriff davon nicht vergleichbaren) Siedlungsgebieten, die in der Regel wasted resources sind.
Zu unserer eigenen Situation. Dass es nicht unbedingt Enteigung sein muss, sondern nur die Einschräkung der völligen Verfügungsfreiheit über das Eigentum schon zum Ziel führt, hat NRW zu einer Zeit bewiesen als wir noch "mehr Demokratie wagen" wollten. Die damalige (1974) Rückführung aller Fischereirechte zum Grundbesitz und die anschließende Überführung in gemeindebezogene Fischereigenossenschaften haben zwar die Gegner der "Zwangskollektivierung" trotz entsprechender Ausnahmeregelungungen Übergangsfristen usw. mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft, sind aber letztlich vom Landesverfassungsgericht eines Besseren belehrt worden, das hier die Nutzung ausschließlich in Form des anteiligen Pachtzinses und die Verfügung nur gemeinsam über die Genossenschaftsversammlung im Sinne des Allgemeinwohls für auch eigentumsrechtlich angemessen beschieden hat.
@Hans Zitat:
Ich möchte eines betonen: Ich habe nie versucht, irgendjemanden als Prol hinzustellen. Es ist nämlich - wie Du selbst schreibst - völlig wurscht, wer nur die Trockene verwendet! Aber wenn es vorgeschrieben ist, dann ist das einfach so! Ob im feinsten Zwirn oder im "scheiss-drauf" Outfit - ich habe mich daran zu halten!
Völlig dacors, Verträge, die nicht den guten Sitten widersprechen sind in jedem Fall einzuhalten und ich hab dir auch gar nichts unterstellen wollen, sondern lediglich klarmachen wollen, dass der Besitzer sich darüber klar sein soll, ob er aus Sicht der Fischhege oder der eigenen Machposition heraus, sprich nach seinen Vorstellungen darüber was richtig, fair angemessen und welch Begrfiffe man immer verwenden will, bestimmt wer und wie fischen darf. In den o.g. Grenzen halte ich das auch durchaus für berechtigt, gestehe aber auch anderen das Recht zu, wie zuvor geschehen, das auch zu hinterfragen. Beispiel für Schikane, Willkür und Geldschneiderei sind genügend gebracht worden.
Da sollten wir uns alle mehr an Duncan halten:
Fly fishing teaches patience and attentiveness in the most literal way imaginable: without both, you get skunked. It teaches life and death with sometimes shocking blitheness. It teaches the physics of flow.
Glück auf
Siegfried