Hege und Gewässerbewirtschaftung

Was macht FLIEGENFISCHEN aus? Hier darf nach Herzenslust gefachsimpelt werden! Auch Termin- und andere Ankündigungen passen hier herein. Erlebtes Fliegenfischen - hier kannst Du Deine Erlebnisse für alle schildern, wir lesen gerne Storys von früher und heute!
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Spessart Räuber
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Beitrag von Spessart Räuber »

Hallo,

zu den Besatzvorgaben:

Ich bin der Vorstand des lokalen Angelvereins und habe diese Vorgaben schriftlich vorliegen. Der zuständige Fischereifachberater hat unseren See begutachtet, den Eigenertrag abgeschätzt und dann die Besatzvorgaben festgelegt. Diese gelten für fünf Jahre. Innerhalb dieser Zeit dürfen wir maximal die genannte Anzahl an Karten beantragen, unabhängig davon, wieviel wir wirklich verkaufen. Jedes Jahr bestellen wir die Karten bei unserem Drucker und schicken sie dann an das Landratsamt zum Abstempeln. Ohne Stempel des Landratsamtes ist die Karte ungültig. So sind zumindest hier in Unterfranken die Verhältnisse. Es ist nicht der LFV der diese Vorgaben macht sondern die Fischereibehörde bei der Regierung von Unterfranken. Die erfolgten Besatzmaßnahmen müssen durch entsprechende Nachweise (Lieferscheine und Rechnungen) sowie durch Zeugen nachgewiesen werden. Eine Zuwiderhandlung führt zu strafrechtlichen Maßnahmen und zur Sperre des Gewässers für die Angelfischerei.

Was die Fischereirechte betrifft:

Hier in der Region gibt es noch sehr viel alte Adelsrechte, die Fürstenhäuser halten große Flächen usw. Viele dieser, vor allem Wald- und Flurgebiete, wurden an den Freistaat und Privatpersonen verkauft. Lediglich die Fischereirechte blieben bei den Fürsten, viel zu lukrativ zum verkaufen. Ich weiß von meiner Bachstrecke das dieses Fischereirecht beim Freistaat liegt, obwohl ein erheblicher Teil der durchflossenen Gebiete in Privatbesitz ist. Das gilt übrigens für den gesamten Verlauf des Baches und seiner Folgebäche. Das komplette System ist fischereirechtlich in der Hand des Freistaates und wird vom LFV Bayern verwaltet.

Die Ausnehme bildet der See im Ort, dieses Recht gehört der Gemeinde. Dabei ist, wie bereits gesagt, zu berücksichtigen, das dieser See kein natürliches Gewässer ist.

Mir ist klar, das die Situation überall anders sein kann und vermutlich auch ist. Ich kann nur das sagen, was ich hier aus der Region kenne. Meines Wissens nach ist das Fischereirecht nicht an das Eigentum des jeweiligen Grundstückes gebunden. Wie oft kann man Angebote für Fischereirechte sehen, alle ohne irgend einen Grundstückskauf. Ich könnte, rein theoretisch, der Gemeinde das Fischereirecht an unserem See abkaufen ohne das Grundstück, auf dem der See leigt, kaufen zu müssen.

Ich hoffe, das klärt ein wenig die Situation.

Cheers

Klemens
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Siegfried.
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Beitrag von Siegfried. »

Hallo Zsamm,
habe mir das bayrische Fischereigesetz mal überflogen angesehen. Sorry für den Dialektversuch im Voraus aber "dös is ja ein Glump"!! So etwas konfuses und sinnfreies hab ich ja mal selten gesehen. Soviel hab ich wohl verstanden, das Recht hängt nur am Grundstück wenn es kein anderer hat! und der LFV verwaltet die staateigenen Rechte, woher die kommen steht aber nirgendwo (Staatsforste?) auf jeden Fall RMD :( .

Es darf! auch Genossenschaften geben =D> und Koppelfischereien dürfen nicht neu begründet werden wau.

Na da werkelt mal schön mit dem Gesetz, immerhin soll danach die Mindeststrecke für einen Fischereibetrieb 2 km betragen, woher diese gottgegebene Zahl sich auch immer ableitet.

Moderne Zeiten felix bavariae
Gruß
Legis Latur
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hdidi
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Beitrag von hdidi »

Zitat:
Ich hoffe, das klärt ein wenig die Situation.

Cheers

---------------


Ja schon :wink:

Aber ich versteh den Zusammenhang mit den Fürstenhäusern nicht so recht. Oder ist das bei Dir regional einfach so ??

Also bei uns haben sehr viele Bauern oder auch Gasthäuser ihre eigenen Gewässerabschnitte und das dazugehörige Fischereirecht.
Diese werden dann an Vereine und Personen verpachtet, oder eben im Eigenbedarf genutzt.

Insbesondere Bäche und auch grosse Teilstücke vom Regen.

Meine unbedarfte Frage: Wenn ich so ein Teilstück rein privat pachte, muß ich dann auch Besatz leisten ??
Grüsse aus Roding
Dieter
Maggov
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Beitrag von Maggov »

Hallo Siegfried,

immerhin gibt es eine Mindestlänge bzw. den Zwang zur gemeisamen Bewirtschaftung falls die Strecken kürzer sind... - Schade dass Du anscheinend mit Bayern schlechte Erfahrungen gemacht hast - zumindest kommt mir das so vor.

LG

Markus
Maggov
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Beitrag von Maggov »

Hallo zusammen,

durch Klemens Posting angeregt habe ich mal beim Landesverband nachgestöbert und bin auf folgende Passage gestossen:

Dass Stützbesatz weit weniger oft von Erfolg gekrönt ist, als landläufig angenommen wird, belegen die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen zu diesem Thema. Als mögliche Hauptursachen für mangelnden Besatzerfolg kommen in Frage:
· Fehleinschätzung vorhandener Gewässerdefizite
· Falsche Abstimmung der Besatzgrößen und -mengen
auf vorhandene Lebensraum- und Fischbestandsdefizite
· Überschätzung der Ertragsfähigkeit und/oder des real
erzielbaren Ertrages
· Hoher Fraßdruck durch fischfressende Vögel
· Hohe Wildfischbestände treten in Konkurrenz zu
Besatzfischen
· Besatzfischqualität mangelhaft
Solange nach dem Motto „außer Spesen nichts gewesen“ letztlich allein der Bewirtschafter auf dem Schaden sitzen bleibt, ist das nicht weiter tragisch. Anders sieht es allerdings
aus, wenn auch die Gefahr von Schäden in der Natur im Raum steht. Schon geringfügig überzogene Fangvorstellungen
können da schnell zu einer Kollision mit dem ökologisch ausgerichteten Hegeziel führen. Aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der Abkehr vom traditionellen Ertragsgedanken wurde die Angelfischerei insgesamt anfälliger für Entgleisungen und geriet deshalb teils zu Recht in die Kritik. Wenn z.B. ohne Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten in einem offenen Gewässer große Mengen fangfähiger Fische ausgesetzt werden, nur um das Wasser angelfischereilich „attraktiver“ zu machen, als es von Natur aus je hätte sein können, ist der Bewirtschafter weit über das erlaubte Ziel hinaus-geschossen und muss sich harsche Kritik gefallen lassen. Auf der anderen Seite wird man den teils extrem desolaten Verhältnissen an unseren Gewässern keinesfalls gerecht, wenn jedwede Form von Stützbesatz von vorne herein verteufelt
wird. Denn es gibt nun einmal genug Situationen, wo Besatz aus fischereilicher Sicht hilfreich und zugleich auch ökologisch sinnvoll oder wenigstens unbedenklich ist. In bestimmten Problemkonstellationen trifft dies selbst für Besatz mit größeren, ggf. sogar fangfähigen Fischen zu. Gegen einen angemessenen Stützbesatz mit größeren, mehrjährigen Fischen (Biomassebesatz, siehe Kapitel 2.6.2) ist überall dort nichts einzuwenden, wo der natürlich vorhandene
Fischbestand so stark dezimiert ist, dass dieser allein über einen Besatz mit Fischnachwuchs (Ertragsbesatz, siehe Kapitel 2.6.1) nicht annähernd mehr in der Lage wäre, innerhalb einer Saison wieder ein normales Bestands- und Ertragsniveau zu erreichen. Wird vorwiegend Biomasse-besatz eingebracht, ist es sogar durchaus üblich, dass aus einem Gewässer mittels Angelfischerei letztlich weniger Biomasse
entnommen wird, als zuvor eingesetzt wurde. Mitunter
kann also sogar eine negative Ertragsbilanz entstehen. Mit Blick auf eine attraktivere Fischerei kann ein eher bestandsorientierter Bewirtschafter diesen Besatzmodus dennoch als Erfolg werten. Vieles hängt also von der spezifischen
Gewässersituation und der fischereilichen Nutzung vor Ort ab. Pauschale Aussagen führen hier kaum weiter.


Soll heißen: Die Auflagen des Fischereifachberaters sind für Dich, Klemens, bindend - aber generell schreibt der Verband nicht den Besatz fangfähiger Fische vor noch dass generell besetzt werden muss. Wenn man die Broschüre etwas weiter liest wird sogar klar gestellt dass Strukturmaßnahmen wesentlich bedeutender als Besatz ist und dass Besatz nur dort gewünscht wird wo es zu konkreten Ausfällen kam. Die Tatsache dass ein (Tageskarten-)Fischer mehr fangen will wird ebenfalls aufgegriffen und klar als Grund verneint.

Quelle ist die Broschüre die hier heruntergeladen werden kann.

Der Abschnitt oben stammt von S. 51

LG

Markus
robert h
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Beitrag von robert h »

Hallo

es ist peinlich genau zu unterscheiden zwischen dem Landesfischereiverband Bayern und seine treuhänderische Verwaltung(Verpachtung) der staatlichen Fischereirechte einerseits und den Fischereifachberatern der Bezirke und ihrer gutachtlichen (fachlichen) Unterstützung der Fischereibehörden andererseits.
Beide Institutionen haben nichts miteinander zu tun, sind aber beide sehr wichtig für die fischereiliche Realität in Bayern.

Im Zusammenhang mit diesem Thread: Fischereiberechtigte, die Erlaubnisscheine ausgeben wollen, brauchen dafür (unabhängig davon ob sie Eigentümer des Fischereirechts sind oder nur Pächter) das Okay der unteren Fischereibehörde (=Landratsamt/kreisfreie Stadt) . Diese Verwaltungsbehörde bedient sich des Sachverstands der Fischereifachberater der Bezirke. Diese Fachberater (=Fischereibiologen) legen u.a. fest wie viele Berechtigungen unter welchen Bedingungen maximal ausgegeben werden dürfen. Dabei ist die natürliche Ertragskraft des Gewässers eine wichtige Kenngröße.

So viel zur Theorie. Verbesserungspotential ist wie immer im Leben auch hier gegeben.

Servus
Robert
Maggov
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Beitrag von Maggov »

Servus Robert,

mir ging es auch nicht so um die öffentlich-rechtliche Seite als vielmehr dass ich sehr verwundert bin wie ein (Gewässer-)Biologe einem Verein die Auflage macht fangfähig zu besetzen. Ich wäre eher vom Gegenteil ausgegangen.

LG

Markus
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pehers
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Beitrag von pehers »

Servus!

Ich habe die letzten Postings nur rasch überflogen und hoffe, das richtig verstanden zu haben. Die Fischereibehörde schreibt den Pflichtbesatz vor.

Falls dies so ist, dann ist auch dieser Akt, wie jeder Akt der öffentlichen Verwaltung bekämpfbar und daher nicht in Stein gemeiselt!

Ich kenne ein österreichsiches Beispiel, da war ein Verwaltungsverfahren überhaupt nicht notwendig. Die Bewirtschafter haben sich mit der Behörde zusammen gesetzt und im folgenden Jahr keinen Besatz mehr vorgeschrieben bekommen! Die Behörden werden da in ihrer Flexibilität und Kundenorientierung oft unterschätzt. Wobei ich diese Erfahrung nur aus Österreich berichten kann. Ich gehe aber davon aus, dass das in Bayern nicht anders sein wird.

L.G.
Hans
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Spessart Räuber
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Beitrag von Spessart Räuber »

Hallo,

Markus, ich verstehe deine Sichtweise allerbestens - ich kann nicht so genau sagen, wie ich aus der Wäsche geschaut habe als der nette Mann von der Regierung mir seine Vorgaben dargelegt hat. Ich war in meiner unglaublichen Blauäugigkeit davon ausgegangen das eine nachhaltige Besatzpolitik im Sinne der Fischereiberatung liegt, nicht die Umwandlung des Sees in einen Forellenpuff. Wir sind ein kleiner Verein, ca. 30 aktive Mitglieder, der sich mehr schlecht als recht "durchwurstelt". Die Pacht für den See ist knackig, jedoch können wir froh sein, das der Gemeinderat keiner anderweitigen Verpachtung zustimmt. Ihr könnt euch bestimmt vorstellen, wie die in nächster Nähe sitzenden Großstädter auf eine See mit 2,4 ha Fläche, Wassergüte 1A geiern.

Zu der Situation mit den Fürsten - o.k., o.k., das ist eher etwas regionalspezifisch. Der Spessart war bis zum ersten Weltkrieg in der Hand des Erzbistums Mainz und einiger weniger Fürsten. Viel des Grundbesitzes ist heute noch in Hand dieser Adelshäuser - grundsätzlich nichts schlimmes. Die Auswirkungen sind, das Grundstücke (hauptsächliche riesige Waldflächen) verkauft werden, Fischereirechte aber behalten werden. Die Pacht, die für einen Wiesenbach in Fahrdistanz zu Frankfurt/Main zu erzielen ist, ist erheblich. Wir haben hier etwa 40 - 50 % der Fischerstrecken von Privatleuten gepachtet. Dadurch wird die Möglichkeit des Fischens natürlich stark eingeschränkt. Glücklicherweise gibt es die HFG, welche einige der Strecken gepachtet hat und gut und fair bewirtschaftet. Sehr schöne Bäche, herrliche Natur und viel Ruhe beim Fischen da außerhalb der normalen Verkehrswege. Eine Karte zu bekommen ist ein echtes Geduldsspiel. Jeder Jahreskarteninhaber hat das Recht, seine Karte jedes Jahr wieder zu erhalten. Nur wenn jemand aussteigt wird eine Karte frei.

@hdidi

Solange du keine Karten ausgibst und du als einziger fischst wohl nicht. Der Besatz wird von der Anzahl der möglichen Angler abhängig gemacht. Sobald das, was du machst, die natürliche Ertragskraft des Wassers (lt. der Fischereifachberatung) übersteigt, musst du besetzen. So sind zumindest hier die Regeln.

Cheers

Klemens
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pehers
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Beitrag von pehers »

Servus @ Markus!

Ich denke, dass der vielleicht sonst immer kämpfen musste, wenn er keinen Besatz durchbringen wollte, weil die Bewirtschafter dagegen Sturm gelaufen sind und daher versucht er schon gar nicht mehr, weniger vorzuschreiben! Im Sinne meines vorigen Postings würde der wahrscheinleich auf Ersuchen sofort eine andere Vorschreibung machen!

Das sind jetzt aber reine Mutmaßungen!

L.G.
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Beitrag von Maggov »

sedge111 hat geschrieben:Zugleich zeigt sich aber auch hier wieder das Grundproblem. Zuviele könnten sich zumindest als Fliegenfischer nicht in dieses Projekt einbringen, da die Prämisse nur den natürlichen Ertag der Gewässer zu entnehmen die fischereiliche Nutzung sehr begrenzt.
Hi Tom,

M.M. nach sind wir schon sehr lange dem Trugschluß erlegen das sich die Ertragsfähigkeit über Besatz künstlich steigern liesse anstatt zu akzeptieren dass es ein natürliches Limit gibt.

Das bedeutet eine Verknappung des Gutes "Fischtag" und die Konsequenzen hast Du ja schon aufgeführt.

Mit Verbesserungen der Strukturen am Wasser lässt sich vielleicht die Produktivität pro ha steigern aber auch nicht unbegrenzt.

Was bleibt ist entweder das Leerfischen mit anschliessendem put&take oder aber der Einsicht dass ich nicht unbegrenzt abschöpfen kann. Wenn ich nun Auflagen für Tageskarten verlange die diesen Prozess beschleunigen schieße ich mir selbst ins Knie denn das bedeutet lediglich das die Fischerei schneller vorbei ist oder ich früher oder später an einem leeren Wasser stehe...

LG

Markus
Zuletzt geändert von Maggov am 25.10.2010, 09:46, insgesamt 1-mal geändert.
Maggov
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Beitrag von Maggov »

Servus Hans,

kann natürlich auch sein. Ich habe bei meinen Kontakten mit dem Landesverband (ich gebe zu ich blicke bei den ganzen Institutionen imemr noch nicht durch, unter & obere Fischereibehörde, Landesverband, VDSF & DAV ... :shock: ) bis dato immer die Erfahrung gemacht dass man dort nach der Maxime "erst Struktur, dann Besatz und wenn Besatz dann nicht fangfähig" vorgegangen ist. Deshalb hatte ich bei Klemens (ohne böse Hintergedanken) nachgefragt.

@Klemens: auch ich verstehe Eure Situation bestens und sehe die Konsequenzen dieser Auflage genauso wie Du - an Eurer Stelle würde ich ein sattes Entnahmelimit setzen ;) oder ein paar Tageskarten an die richtigen Fischer verkaufen. :twisted:

LG

Markus
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Beitrag von robert h »

Hallo zusammen,

der Fischereifachberater kommt zumindest bei uns bei einer Neu-/Erstanpachtung eines Fischwassers vorbei und trifft sich mit dem neuen Pächter, bespricht wie die Bewirtschaftung aussieht. Das läuft meist einvernehmlich. Probleme gibt´s höchstens bei der Anzahl der Erlaubnisscheine und bei ungeeigneten Fischarten als Besatz.
Natürlich kann immer mit Fischbrut besetzt werden. Nur wenn halt nichts Fangfähiges im Wasser ist, gibt´s auch keine Erlaubnisscheine. Weil das die Vereinsmitglieder meist nicht aushalten wird fangfähig besetzt (und gleich wieder rausgeangelt).
Die Fischereifachberater sind nicht das Problem sondern die Fischereirechtsinhaber, Angelvereine usw. und deren Lobby.

Servus
Robert
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Beitrag von pehers »

Servus Freunde!

Mal was anderes wieder: Ich versuche gerade ein Steyr Revier meines Vereines auf den Besatz von Bachforellen mit Brutboxen umzustellen. Schön langsam, da ich immer zu viel auf einmal will.

Daher habe ich mir mal die Ausfangstatistik geben lassen, die Besatzzahlen sind mir bekannt, aber die verschweige ich hier mal...

Jedenfalls ergibt eine Gegenüberstellung dieser beiden Zahlen über die letzten fünf Jahre, dass je nachdem, wieviele Fische ich pro Kilo Besatz annehme (2 oder 3), eine Rückfangquote von max. 5% bis 10% heraus kommt.

Dabei ist aber noch nicht berücksichtigt, wie viele Fische aus dem Besatz des Oberliegers stammen, die verdriftet wurden, der noch viel, viel mehr besetzt als wir. Schwankungen ergeben sich natürlich bei Besatz mit fangfähigen Fischen naturgemäß auch aus den jeweiligen hydrologischen Bedingungen der einzelnen Jahre.

Studien, bei denen Besatzfische markiert wurden, gehen von noch viel geringeren Rückfangquoten aus.

Das nur mal wieder so zwischendurch.

L.G.
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Beitrag von f.k. »

Hallo, ich wollte nur mal sagen, dass ich es klasse finde, dass in diesem Thread so viel geballtes Fachwisssen zusammengetragen wird! Ich bin zwar mangels Fachwissens nur eifrig am Mitlesen, aber Hut ab vor denjenigen, die sich da besser auskennen! :daumen

Gruss,

Florian
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