Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Was macht FLIEGENFISCHEN aus? Hier darf nach Herzenslust gefachsimpelt werden! Auch Termin- und andere Ankündigungen passen hier herein. Erlebtes Fliegenfischen - hier kannst Du Deine Erlebnisse für alle schildern, wir lesen gerne Storys von früher und heute!
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Da Beppe
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von Da Beppe »

Ich finde diese Regelung viel besser, als wenn man die eigenen Kinder unter Aufsicht nicht fischen lassen dürfte.

In Deinem Fall wäre ja der Schwarzangelei Tür und Tor geöffnet, denn einer kauft sich den Erlaubnisschein und der andre fischt für lau mit :mrgreen:
. . . so vui schee, unser boarisch Hoamadl . . .
L4nc3r
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von L4nc3r »

Wenn es irgendeine Regelung geben würde, die es erlaubt das ein Mitmenschen ohne Angekschein in Begleitung (eines Fischereischeininhabers) angeln dürfte, dann nur unter der Vorraussetzung das der Fischereischeininhaber nicht angelt darf, sondern eben direkt daneben steht und das was und wie erklärt.
Anders wäre natürlich kein Anreiz für den anderen da, seinen Angelschein zu machen.

MfG Benji
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Bäschwatz
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von Bäschwatz »

Hi
Ich kenne vorwiegend die negativ-Version.
Mitmenschen ohne Angelschein nehmen unter 10-jährige Kinder mit, weil diese strafunmündig sind.
"Kind ist unter 10, kannst du garnichts machen..." Das wissen sie ganz genau.
Und wenn man dazu was sagt wird gleich der alte Sch...*nicht erlaubtes Wort* rausgeholt.
Fischereigesetz kennen sie nicht, aber sowas in allen Varianten.
Ärgerlich aber anscheinend voll im Trend.
Gruß Thilo
L4nc3r
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von L4nc3r »

Hm, aber theoretisch gesehen dürfte das Kind ja nicht angeln. Wenn der Vater also daneben steht und zuguckt wie das Kind etwas unerlaubtes macht, hat er seine Aufsichtspflicht verletzt oder nicht? Wenn die Eltern daneben stehen und zugucken wie das eigene Kind Steine auf Fremde Autos wirft, müssen die Eltern doch auch haften!

Aber darum gehts mir ja egtl garnicht.
Im Grunde genommen verstehe Ich einfach nur nicht was so verwerflich daran sein soll einen erwachsenen Angelschein-losen Menschen unter Aufsicht eines nichtangelnden Fischereischeininhabers angeln zu lassen.
Und das Argument es bräuchten 2 Angler nur noch 1 Angelschein stimmt so nicht, denn schließlich darf damit nur einer aktiv angeln. Und Ich glaube das beruht dann auch auf Gegenseitigkeit das auch der andere seinen Angelschein macht, denn zusammen die Ruten wässern macht doch mehr spaß, zumal derjenige mit dem Fischereischein mit Sicherheit auch nicht jedesmal bock hat nur daneben zu stehen während sein Kumpel die Rute auswirft.

Was man natürlich sagen muss, es gäbe wahrscheinlich mit einer solchen Regelung mehr Angler und das es eh schon zuviele gibt, vorallem an deutschen Gewässern, darüber sind wir uns denke Ich mal einig.

MfG Benji
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Kneuer
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von Kneuer »

Hi,

ich sehe es ähnlich wie einige andere hier auch. Aus meiner Sicht wäre es kein Problem, einen Erwachsenen bzw. einen über Zehnjährigen auch mal eine Angel in die Hand zu drücken, damit er es mal versuchen kann. Solange man die Anzahl der erlaubten Ruten dabei nicht überschreitet wäre das schon ok.
Nur leider würde soetwas vermutlich wieder ausgenutzt werden. Da würden 2 Spinnfischer oder auch Fliegenfischer und auch andere Angler losziehen und sauber angeln und nur einer hätte den Schein. Und das nicht nur mal so zum probieren, sondern auf Dauer. Und das ist das Problem.

Wenn ich einen Erwachsenen vom Fischen begeistern will, dann nehm ich den einfach mal mit zum zuschauen. Wenn er unbedingt mal angeln will, kann man auch mal einen Trip nach Österreich, Tschechien oder sonstwohin machen, wo man keine Prüfung braucht. Aber meistens reicht das zusehen, gerade hier im alpinen Raum 8)

Das mit dem unter zehnjährigen Kind finde ich übrigens Klasse. Der Erwachsene hat seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und muss auch den gefangenen Fisch versorgen. Auf diese Weise kann man viele Kinder ans Angeln heranführen.

Da Kinder zwischen 10 und 18 problemlos den Jugenfischereischein für kleines Geld bekommen, besteht für die dann auch kein Problem.

Was mit dem strafunmündigen 10-Jährigen Kind, das ohne Begleitung eines Erlaubnisscheininhabers gesagt wurde, ist tatsächlich so, dass das Kind vermutlich straffrei ausgehen wird. Wenn der Erwachsene das Kind aber dazu benutzt, um Fischwilderei zu begehen und selbst straffrei zu bleiben, dann wird er sich aber wundern. Er ist nämlich der Fischwilderei unmittlebar schuldig, da das Kind lediglich als "Werkzeug" benutzt wird...
Mit besten Grüßen

Christoph
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von fischers franze »

Servus zusammen.
Bäschwatz hat geschrieben:Hi
Ich kenne vorwiegend die negativ-Version.
Mitmenschen ohne Angelschein nehmen unter 10-jährige Kinder mit, weil diese strafunmündig sind.
"Kind ist unter 10, kannst du garnichts machen..." Das wissen sie ganz genau.
Und wenn man dazu was sagt wird gleich der alte Sch...*nicht erlaubtes Wort* rausgeholt.
Fischereigesetz kennen sie nicht, aber sowas in allen Varianten.
Ärgerlich aber anscheinend voll im Trend.
Gruß Thilo
Wenn das so ist, wartest du bis der Erwachsene den Fisch in Händen hat, dann ist er fällig,
wegen Diebstahl oder Wilderei, einfach anzeigen, oft macht der das nicht, wetten?

Grundsätzlich finde ich, ein bischen Regeln müssen schon sein,
in unserer Gesellschaft wird ja sonst immer alles bis zum allerletzten ausgenutzt.

Regulierungswütige Grüße
Franz Gnadler
Gramatik und Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Erringung der Weltherrschaft meinerseits.
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von L4nc3r »

Das Ich meinen kleinen Cousin angeln lassen darf finde Ich natürlich auch Klasse! So kriegt er vllt. wirklich noch nen anständiges Hobby :)

Ich könnte auch annehmen da kommt jetzt einer her und nimmt sich nen halben Kindergarten mit, aber wie denn, das ist geregelt, alles andere ist eine Straftat.
Man könnte es auch bei Erwachsenen ähnlich regeln. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe und leider bleiben die meist auch eher in den Köpfen.

MfG Benji
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Bäschwatz
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von Bäschwatz »

Es ist nicht das Nutzen, sondern das eingeplante Ausnutzen,
welches sie über das Handeln der Eltern anerzogen bekommen.
Wohin wird das führen, wenn längjährig ungestrafte Gesetzesverstöße, schon von 12 jährigen zum Gewohnheitsrecht erklärt werden?
Irgentwann dürfen sie wählen gehen.
Was blüht uns dann?
Gruß Thilo
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von mcschubl »

Servus Kollegen,

Ich sag nur: Auf nach Österreich!

Nach ersten Versuchen mit angelbegeisterten Kindern am Vereinswasser, wo die dann grad mal Keschern dürfen, hat mich ein Tipp in ein Forellenpuff jenseits der Grenze geführt. Hier können Kinder perfekt ans Angeln rangeführt werden und das inklusive Töten, Ausnehmen sowie späterer Zubereitung. Ich war mit vielen Kindern dort und allen hat’s gefallen. Inzwischen ist sogar aus einem (damals 10 – heute 19-Jährigen) ein ganz respektabler Fliegenfischer geworden.
Auch für Erwachsene ohne Angelschein ist der Ort ideal. Zum Einstieg wird erstmal die Spinnrute ausgepackt und nach ein paar Angeltagen kommt das Interesse zum Fliegenfischen von ganz alleine.

Dass diese Fischerei nicht unbedingt die Krone des Fliegenfischens darstellt, stört mich nicht weiter. Ich bin gerne mit Freunden und Kindern im Forellenpuff und würde mir auch für Deutschland eine spezielle Regelung für Angelteiche wünschen. Gab’s da nicht mal früher in BW oder anderen Bundesländern eine Angelscheinfreiheit für Angelteiche?

Viele Grüße
Andreas
Viele Grüße aus dem Fünfseenland,
Andreas
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von webwood »

Andreas meint wohl diesen Forellenpuff:
http://www.gebirgsforelle.at/
Ich war da auch schon mit Kindern.
Für Bayern die einzige Möglichkeit, mit mehrern Kindern gleichzeitig und legal fischen zu können.

TL

Thomas
Angler sterben nie, die riechen nur so.
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mcschubl
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von mcschubl »

Und nicht nur diesen -> siehe

http://www.tiroler-fischereiverband.at/ ... eiche.html

Petri Heil!
Andreas
Viele Grüße aus dem Fünfseenland,
Andreas
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von L4nc3r »

Ahoi,

Danke fur die Tipps, da kann ich wenigstens endlich mal nem Kumpel die Rute in die Hand drücken :)
Übrigens habe ich letztens vom "Forellenzuchthof Themar" gehört (in Deutschland) und sogar direkt bei mir um die Ecke. Hier soll's auch möglich sein mehrere Leute mit nur einem Angelschein angeln zu lassen, inwieweit das von Gesetzgeber legal ist oder auch nicht, weiß ich nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter.

MfG Benji
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Frank.
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von Frank. »

L4nc3r hat geschrieben:aber wo kein Kläger da kein Richter.
Lieber Benji,

da würde ich mich in diesem Falle ungern anschließen wollen … An manchen solcher Teichanlagen, die es mit den Gesetzen nicht so ernst nehmen, wird wirklich erbärmliches Schindluder mit der Kreatur Fisch getrieben; auf Youtube findet man reichlich abschreckende Beispiele. Auch aus Deutschland. Soll man die auch noch an der Kasse unterstützen?

Dein Frank
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
Franz Kafka
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von L4nc3r »

Wenn das auch in diesem Falle so sein sollte, wäre das natürlich keine Alternative.
Aber das weiß ich erst, wenn ich mir das ding in der nächsten Saison mal angucke.
Danke fur den Rat!

MfG Benji
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Thotty
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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Beitrag von Thotty »

hallo Benji,

ich denke, dass ich bei deiner frage behilflich sein kann:

im hessischen Fischereigesetz (HFischG) in der aktuellen fassung von 2010
findest du unter § 25 Abs. 2 folgende regelung:

HFischG von 2010

(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen.
Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung
Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben.
Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis
zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang
berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden.


das ist hier im gesetz die sogenannte Gehilfenregelung.

auf dem lehrgang für fischereiaufseher in hessen (auf dem ich war) wurde
dieses thema auch ausführlich erläutert. und ein lieber freund und angelguru
von mir ist gutachter für den verband hessischer fischer und hatte diese gesetzliche
regelung vor verabschiedung auf dem wohnzimmertisch. vom verband war man
auch etwas pissed, dass der gesetzgeber dies nicht präziser formuliert hat, aber
das sind auch nur bürokraten.

gemeint ist mit dem gesetz folgendes:

man will ! unterscheiden zwischen "fischen" und "helfen beim fischen".

natürlich kann ein bub mit dir mitkommen und angeln. und er kann da
auch alles machen, was zum fischen gehört, mit einer ausnahme. denn
sonst hilft er nicht, sondern angelt ja selber..

du bist also legal, wenn irgendwo im prozess von: auswerfen, anhieb,
drill, landung, töten DU eins dieser dinge gemacht hast. am besten ist es:

da er keine sportfischerprüfung gemacht hat solltest DU den fisch töten,
er kann das ja im zweifel noch nicht waidgerecht.

und natürlich kann auch den 62 jähriger Schwiegervater in spe zum angeln
mitgehen und natürlich kann auch er dir in identischer weise beim fischen
helfen. aber auch hier solltest DU den fisch selber töten.

das ist hier im gesetz gemeint und vom Verband auch beim gesetzgeber so
gewollt. es ist unglücklich formuliert und kommt in der nächsten fassung anders.

und natürlich ist es dämlich, sagen zu müssen "ich hab seit heut morgen rücken
und daher den gehilfen mitgenommen, weil ich nen schweren fisch schlicht
und einfach nicht heben kann.." es kann dir ja niemand das gegenteil beweisen.

und da wird es dann auch klar, dass es keinen sinn macht, wenn der bub oder
schwiegervater beim spin und fliegenfischen 100m weiter flussabwärts sein ding
macht. DAS geht nicht. und das gibt dann auch berechtigten ärger. aber wenn ihr
beieinander hockt, plaudert und fischt kann da niemand etwas gegen sagen.

und es wird auch kein vernünftiger mensch je etwas dagegen sagen, natürlich
nehmen wir angler auch mal nen interessierten menschen ans wasser mit. logo..

und ja, dass nen jugendlicher mit fischereischein nicht alleine fischen gehen darf,
ist mies, liegt aber dann am verein und nicht an der gesetzlichen regelung. denn
nach dieser darf er ja alleine fischen...

hoffe ich konnte dir weiterhelfen

grüße
Thorsten
- dry or die -
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