Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Wie der Name schon sagt: Vor der Haustür fischt es sich fast immer am besten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl großartiger "Fliegenwasser". Habt Ihr Fragen oder wollt Ihr eine Empfehlung aussprechen?

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tirolerOL
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Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von tirolerOL »

Hallo Kollegen!

Ich als Tiroler mit bayerischer Lebensgefährtin aber wohnhaft in Tirol möchte künftig gerne öfter in Bayern die Fliegenrute schwingen. Bisher habe ich die Auskunft erhalten, ich bekäme nur den Tourismusfischereischein, der nur für 3 Monate pro Jahr gültig ist.

Ich würde deshalb gerne in Bayern die Fischerprüfung machen und einen Fischerschein für 5 Jahre oder auf Lebendzeit kaufen.

Weiß jemand, ob dies möglich ist oder hat jemand das bereits vor kürzerer Zeit selbst gemacht?

Für eure Antworten danke ich euch schon vorab!

Petri Heil
Christian
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dreampike
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von dreampike »

Hallo Christian,

ich kann im bayerischen Fischereigesetz bzw. in dessen Ausführungsverordnung keinen Hinweis darauf finden, dass das nicht gehen sollte:

Erteilung des Fischereischeins
1 Wer die Erteilung eines Fischereischeins beantragt, hat der Gemeinde mitzuteilen und auf Verlangen
urkundlich zu belegen:
1. Vor- und Zunamen,
2. Geburtstag und -ort,
3. genaue Anschrift (gewöhnlicher Aufenthalt),
4. das Bestehen der vorgeschriebenen Fischerprüfung (Art. 59 BayFiG) oder einer gleichgestellten Prüfung; § 3 bleibt unberührt.
2
Dem Antrag ist ein Lichtbild aus neuester Zeit beizufügen.
(2)
1
Den Fischereischein für volljährige Personen ohne bestandene Fischerprüfung (Art. 58 Abs. 1 Satz 1
BayFiG) kann erhalten, wer sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, ohne hier
einen Wohnsitz zu begründen.
2 Die Geltungsdauer dieses Fischereischeins beträgt ein Jahr, beschränkt
auf höchstens drei von der antragstellenden Person bestimmte Monate (Jahresfischereischein)

Der einjährige Fischereischein ist ohne Prüfung zu haben. Über den normalen Fischereischein für Leute aus dem Ausland steht da nix drin. Allerdings ist neben der Prüfung auch ein Vorbereitungskurs verpflichtend.

Aber für eine genaue Auskunft solltest Du die Prüfungsbehörde kontaktieren:
Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
- Staatliche Fischerprüfung -
Postfach 1146
82301 Starnberg
Tel.: 08151/26 92 130
Tel.: 08151/15150
Fax: 08151/26 92 -170
E-Mail: Fischerei@LfL.bayern.de
Internet:
www.LfL.bayern.de

Die sollten es Dir ganz genau sagen können.

Wolfgang aus Ismaning
Maggov
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von Maggov »

Hallo Christian,

Geht definitiv - kenne ein österreichisches Forumsmitglied der das letztes Jahr gemacht hat.

Der Vorbereitungskurs ist da halt sehr umständlich...

LG

Markus
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MisterAJ
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von MisterAJ »

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, aber denke, dass das nicht möglich ist. Deswegen auch dieser Passus: "Den Fischereischein für volljährige Personen ohne bestandene Fischerprüfung (Art. 58 Abs. 1 Satz 1
BayFiG) kann erhalten, wer sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, ohne hier
einen Wohnsitz zu begründen."
Das heißt, dass du als Ausländer in Bayern für 2 Monate einen Schein beantragen kannst ohne Fischereischein. Das kannst du theoretisch an 6 verschiedenen Gemeinden machen alle 2 Monate und hast 12 Monate im Jahr die Erlaubnis in Bayern zu fischen ohne jemals die Prüfung bei uns abgelegt zu haben.
Bei der Anmeldung zur Prüfung wurde ein Wohnsitz in Bayern verlangt, deswegen gehe ich davon aus, dass es zumindest nicht auf dem üblichen Weg möglich ist. Aber deswegen auch die sehr, sehr nette Regelung mit dem "Fischervisum". Unfassbar, dass das im Jahr 2015 noch möglich ist unsere Behörden so leicht auszutricksen. Aber ok.
PS: Deswegen ist es eher ungünstig bei uns wirklich die Prüfung zu machen. Solche Strapazen sollte man nicht durchmachen müssen wenn man a) nicht dazu gezwungen ist oder b) ein extremes Interesse an allen möglichen Kreaturen, Wasserwirtschaft, allen erdenklichen Fischen, Krebsen, usw. hat. Mind. 30 Stunden + 4 Stunden Praxis ist wirklich nicht Jedermanns Sache.
Lg,
Florian
CPE

Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von CPE »

Hallo Florian,

Ich finde eher erstaunlich, dass "unsere Behörden" im Jahre 2015 einen EU-Bürger so leicht austricksen können...

TL, Norbert


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MisterAJ
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von MisterAJ »

Hi Norbert,
ich bin sicher kein Freund davon und würde es als grenznaher Österreicher genauso machen. Es ist natürlich deren Verschulden wenn sie so etwas nicht gebacken bekommen und eine faire Regelung schaffen. Wenn man sich das vorstellt, dass man als Bayer so eine aufwendige Prüfung machen muss um überhaupt irgendwas an einem Gewässer anfangen zu dürfen, und ein 10km entfernt wohnender Österreicher ganz ohne jede Prüfung absolut legal alle 2 Monate einen Schein beantragen kann ohne auch nur nachzuweisen welches Schonmaß eine Bafo hat, dann fragt man sich schon... Ich habe schon vieles nicht verstanden was der Freistaat Bayern so an Regelungen hat, aber das Fischereirecht toppt fast alles.

Aber wie gesagt, ich bin mir relativ sicher, dass ein Bayerischer Wohnsitz zur Prüfungsanmeldung erforderlich ist.
Lg,
Florian
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von Maggov »

Hallo Florian,

jeder Fischer der nicht in DE wohnt kann sich bei der Gemeinde einen Schein für 3 Monate innerhalb eines 12-Monatsfensters holen. Die Monate können beliebig auf die 12 Monate verteilt werden. In München bekommst Du ebenfalls den klaren Hinweis dass ein Verstoß (z.B. sich woanders einen weiteren Schein ausstellen zu lassen) dazu führt dass man keinen mehr bekommt. Woher weißt Du dass das nicht geprüft wird?

Wenn man wirklich regelmäßig in DE fischen will halte ich die Prüfung und einen lebenslangen Schein für die einfachste Möglichkeit sich der Bürokratie zu entziehen. Ich bin jedenfalls echt froh den Schein nie wieder verlängern zu müssen...

Wie ich bereits oben geschrieben habe kenne ich einen Österreicher der den Schein letztes Jahr gemacht hat. Ohne irgendwelche Probleme beim Wohnsitz aber eben mit dem Umstand gekoppelt den Kurs besuchen zu müssen.

Einen Kontakt vermittel ich gerne via PN.

LG

Markus
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von MisterAJ »

Hi Markus,
ich kann nur von unserer Region sprechen und da heißt es, dass die Gemeinden untereinander eben nicht in der Form kommunizieren können, dass dem tatsächlich Einhalt geboten werden kann. Unserer tollen Bürokratie zufolge hieße das, dass eine Gemeinde, jede andere im Umkreis anrufen müsste ob XY bereits einen Schein beantragt hat. Ich schließe nicht aus, dass jemand dahinter kommen kann, aber es scheint wohl nicht wirklich kontrolliert zu werden.
Mir persönlich ist der Schein auf Lebenszeit auch lieber als immer zur Gemeinde rennen zu müssen. Von daher betrifft mich das auch nicht.
Und wie gesagt, bei uns war es definitiv Pflicht dass der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung in Bayern war. Ob es da einen Umweg gibt, weiß ich allerdings nicht. Wenn dein Kollege es geschafft hat, wird es da schon eine Regelung geben. Aber da sollte man sich auf alle Fälle zuvor erkundigen und nicht erst bei einem Kurs anmelden und hoffen.
Lg,
Florian
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von dreampike »

Hallo ,
ich kann mich erinnern, dass die bayerische Bürokratie natürlich einen Wohnsitznachweis haben wollte (ohne Wohnsitz kein Ansitz). Aber im Gesetz steht definitiv nicht drin, dass es ein Wohnsitz in Bayern sein muss. Und das Thema mit dem Ausländerfischereischein ist ja nur erwähnt, weil die für 3 Monate einen Schein bekommen ohne Prüfung. Von dem her sollte der TE sich nicht auf Einschätzungen oder regionale Erfahrungen verlassen, sondern endlich beim LFV anrufen und uns hier das Ergebnis mitteilen.
Wolfgang aus Ismaning
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von Tirol »

Hallo,
ich (Österreicher) habe vor ein paar Jahren die bayrische Prüfung absolviert und den Schein auf Lebenszeit.
Den Kurs habe ich im Raum Lindenberg besucht und auch dort die Prüfung gemacht.
Wohnhaft bin ich in Innsbruck und den Schein habe ich mir dann in Mittenwald geholt.

Grüße aus
Innsbruck
Herbert :-)
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von Flymaniac »

Hallo zusammen,

ich bin bayerischer Ausbilder im Vorbereitungskurs zur Staatlichen Fischerprüfung und unterrichte allgemeine und spezielle Fischkunde und Gerätekunde , aber leider kein Recht. Dafür predige ich viel in Richtung Fliegenfischen.
Der Dreimonatsschein ist halt gedacht für Urlauber, die bei uns im Freistaatfischen wollen. Für (grenznah wohnende) Österreicher ist es selbstverständlich möglich, die Fischerprüfung zu machen und einen Fischereischen zu erwerben.

LG Stefan
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von tirolerOL »

Hallo an alle!

Vielen Dank an alle für eure Antworten.

Es hat ein wenig gedauert, aber jetzt habe ich es offiziell, dass ich in Bayern die Prüfung machen kann und auch einen Fischereischein auf Lebenszeit erwerben darf.

Das werde ich in den Wintermonaten erledigen.

Liebe Grüße
Christian
Philzlaus
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Re: Kann ein Österreicher d.bayerische Fischerprüfung machen

Beitrag von Philzlaus »

Also ich kann dir nicht sagen ob du es darfst aber eines ist gewiss.. Wir Österreicher können alles..... also auch Fischereiprüfungen machen :)
gruss
Philipp
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