von Fliegenwickler » 07.12.2011, 14:44
Liebe Fliegenfischergemeinde,
im Heft 3 / 2011 Fischer & Angler in Sachsen wurde unter der Überschrift
"Angelgeräte und Köderverwendung- Bestimmung der Flugangel als Friedfisch- oder Raubfischangel"
der zukünftige neue Text der Gewässerordnung des LVSA vorgestellt.
Zitat: " Die Flugangel gilt als Friedfischangel, wenn sie mit einer Trockenfliege oder Nymphe mit
einschenkligem Haken bis Größe 8 versehen ist. Bei allen anderen Beköderungen (Nassfliege, Streamer,
Lachsfliege, Tubenfliege, Fischimitat usw.) gilt die Flugangel als Raubfischangel."
Als Begründung für diesen Schritt werden Unstimmigkeiten zwischen den Kontrollorganen der staatlichen
Fischerreiaufsicht, sowie der Verbands- und Gewässeraufsicht des LVSA und den Fliegenfischern genannt.
Diese Art der Formulierung stellt für mich einen gravierenden Einschnitt und eine völlig unnötige Beschneidung
des Fliegenfischens in Sachsen dar. Nur weil einige Kontrolleure sich beim Thema Fliegenfischen nicht auskennen, wird
das Angeln mit der Fliegenrute auf folgende Fischarten in der Zeit vom 1.02.- 30.4. eines jeden Jahres
(Verwendungsverbot von Handangeln zum Raubfischfang) unverhältnismäßig eingeschränkt: Schuppenkarpfen,
Marmorkarpfen, Spiegelkarpfen,Schleie, Döbel, Blei, Barsch,Rotfeder,Plötze, Hasel, Ukelei, Aland,Güster,Giebel,Kaulbarsch, Wels und Zwergwels .
Das Ganze wird für mich noch unfassbarer, wenn man sich die "fachliche" Begründung durchließt:
Da werden Imitationen von Maiskorn,Boilie, Brotflocke als Raubfischköder subsumiert und das Lachsprogramm
muss auch herhalten.
Da stellt sich mir sofort die Frage: Wenn die Imitate von Maiskorn,Boilie und Brotflocke Raubfischköder sind ,
was ist dann mit den Orginalen ? .... und : Man bindet eine Rehhaarsedge auf Haken Größe 8 (5x lang), dann
erreicht das Muster eine Länge von 8,5 cm ! Das ist nach neuer Definition ein Friedfischköder !!!8er Rute,noch Stahlvorfach dran und einen Vollsinker mit Sinkrate 7 dazu !! Legal !!!
Fischt man jedoch mit einem Rütchen der Klasse 2, einer Schwimmschnur,einem Flucarbonvorfach 0,08 und einer 18er Nassfliege auf Häsling oder Ukelei , um sich nach dem langen Winter seine alte Reaktionszeit zurückzuerarbeiten und sich endlich wieder am Wasser mit superleichtem Gerät am Fliegenfischen und der erwachenden Natur zu erfreuen macht man sich strafbar !!!!
Für mich ist das einfach nur noch Wahnsinn !!
Und wie seht Ihr das ?
Immer eine Handbreit Wasser unter der Fliege
wünscht Euch
Der Fliegenwickler