Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausgabe

Wie der Name schon sagt: Vor der Haustür fischt es sich fast immer am besten. In Deutschland gibt es eine Vielzahl großartiger "Fliegenwasser". Habt Ihr Fragen oder wollt Ihr eine Empfehlung aussprechen?

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DerRhöner
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Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausgabe

Beitrag von DerRhöner »

Hallo zusammen

Ich denke mir immer wieder mal wenn ich an einem Gewässer vorbei komme: Das müsste man mal befischen, scheitere dann aber meist daran herauszubekommen, wer die Fischrechte hat. Oft genug weiss es auch niemand im Ort und es ward nie ein Fischer am Wasser gesehen. Wenn es mal klappt, mache ich dann aber gute Erfahrungen, einem FliFi der C&R betreibet geben Privatpächter durchaus gerne mal eine Karte. Gerade diejenigen, die aus Altersgründen nicht mehr viel zum Fischen gehen. Frage ist nun aber: Wie komme ich an die Info, wer die Fischrechte hat?

Nun möchte ich mit der "Gemeinde" hier abgleichen, ob mein nebulöses Halbwissen stimmt: Ich bilde mir ein, einmal gehört zu haben, dass Fischrechteinhaber Tageslizenzen vergeben "müssen" falls jemand fragt und es keinen vernünfitgen Grund gibt das zu verweigern. Ziel dabei scheint mir, dass niemand ein Gewässer - im Grunde ja öffentliches Gut - monopolisieren kann. So im Kontext von Eigentum verpflichtet etc. Es kann aber auch sein, dass ich da was durcheinander bringe.

Bitte versteht micht recht: Ich behaupte nicht, dass er jeden ans Wasser lassen muss, vermutlich genügt eine ausgegebene Tageskarte im Jahr, falls es diese Vorschrift gibt. Und ich will auch niemanden zwingen. Aber vor diesem Hintergrund frage ich mich, müsste es nicht so sein, dass die zuständigen Behörden Auskunft darüber erteilen müssen, wer das Fischrecht aktuell hat?

Ich frage konkret, weil mir schon ein paar Mal das jeweilig zuständige Rathaus / Landratsamt weitergeholfen hat wenn ich nach dem Fischereirechtsinhaber gefragt habe. Nun aber bin ich an einen Mitarbeiter geraten, der sich auf Datenschutz beruft. (Ich glaube allerdings, der ist nur zu faul.)

Frage an Euch: Kennt jemand die Rechtslage etwas besser als ich und kann das konkreter darstellen, was ich hier so halbherzig formuliere? Oder sich erklären wo mein Denkfehler herkommt?

Herzliche Grüsse

Christian
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Harald aus LEV
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von Harald aus LEV »

Hall Christian,

in NRW bekommst Du die Info i.d.R. bei der unteren Fischereibehörde.
Ob Dir der Fischereirechtsinhaber eine Karte abtreten muss weiß ich nicht, glaube ich aber auch nicht.
Meines Wissens gibt es in Deutschland keinen Konsolidierungszwang.
Es kann sein, dass er die Auflage hat, eine bestimmte Zahl von Karten abzugeben, ob er vorgegeben bekommt dass das Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten sind, kann ich nicht sagen.
Aber ein Anrecht darauf, dass Du unbedingt an der Strecke eine Karte bekommst, hast Du meines Wissens nach nicht.

Gruß
Harald
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von Olaf Kurth »

Du wirfst hier einiges durcheinander, lieber Christian,

zunächst sind Privatpächter und Inhaber der Fischereirechte nicht immer ein und dieselbe Person. Das Fischereirecht als privates, dingliches Nutzungsrecht kann verpachtet, verkauft oder vererbt werden, zumindest in NRW. Es stellt eine vermögenswerte Rechtsposition dar, die als Eigentum anzusehen ist.

Fischereigenossenschaften oder der Inhaber des Fischereirechts können bei der Vergabe der Nutzung durch Privatpersonen oder Vereine gewässerspezifische Auflagen (Vergabe von Jahresfischereischeinen) in den Pachtvertrag aufnehmen. Die Anzahl der vergebenen Jahresscheine richtet sich nach der jeweiligen Größe des Fließgewässers. Nein, die Vergabe von Tages- Wochen- oder Monatskarten findet sich nicht in den Verträgen.

Beachte bitte: Es besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Pächter und Verpächter. Wenn der Fischereipächter versichert, dass er Jahresscheine ausstellt, dann wird das geglaubt, aber nicht zwingend kontrolliert. Als Privatperson hast Du kein Recht auf die Erteilung einer Fischereierlaubnis, auch nicht, wenn Du glaubhaft versicherst, dass Du ausschließlich C&R betreibst, also wissentlich und vorsätzlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt!

Vereine geben normalerweise Tageskarten für ihre Gewässer aus, aber auch da musst Du Auflagen erfüllen (Organisierter Angler, Sportfischerprüfungs-Ausweis, Fischen nur in Begleitung eins Vereinsmitglieds, etc.). Wenn ihnen Deine Nase nicht passt, gibt das nichts. Bei Privatpächtern ist es vergleichbar, d.h. niemand muss Dir eine Fischereierlaubnis ausstellen, warum auch?

Wenn Dir jemand im Rathaus oder beim Landratsamt keine Auskunft erteilen will, dann darf er das nach der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzverordnung vermutlich gar nicht. Die inhaltlichen Anforderungen ähneln dem noch geltenden Bundesdatenschutzgesetz, leider sind aber eine Reihe neuer oder zumindest verschärfender Regelungen darin enthalten. Woher soll der Sachbearbeiter wissen, was Du mit den konkreten, personenbezogenen Daten vorhast?

Hör Dich stattdessen in Angelvereinen um, sprich mit Naturschutzverbänden wie dem NABU oder dem BUND oder frag mal beim örtlichen Angelgerätehändler nach. Insgesamt würde ich ganz, ganz kleine Brötchen backen und mir den Hauch eines wie auch immer gearteten Anspruchsdenken schlicht und einfach verkneifen. Damit fährst Du besser, glaub mir bitte.

Liebe Grüße,

Olaf
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von fjorden »

Olaf Kurth hat geschrieben:Du wirfst hier einiges durcheinander, lieber Christian,



Nein, die Vergabe von Tages- Wochen- oder Monatskarten findet sich nicht in den Verträgen.
Hallo Olaf,
das ist so nicht richtig. Die Menge der abzugebenen Jahres, Wochen, Monats oder Tageskarten ist in manchen Pachverträgen geregelt. Manchmal mit Wahlmöglichkeit für den Pächter.
Gruß
Fjorden
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von Olaf Kurth »

fjorden hat geschrieben: Die Menge der abzugebenen Jahres, Wochen, Monats oder Tageskarten ist in manchen Pachverträgen geregelt. Manchmal mit Wahlmöglichkeit für den Pächter.
Das regeln Fischereigenossenschaften in NRW offenbar nicht einheitlich, lieber Fjorden,

denn mit der Maßgabe, dass für ein Fließgewässer z.B. zehn Jahresfischereischeine im Pachtvertrag stehen, gehen die Genossenschaften davon aus, dass auch nur fünf Jahresscheine genommen werden und der Rest als Tagesscheine verkauft werden können. In der Regel geht man von 10-15 Tagesscheinen aus, die dann mit einem Jahresfischereischein gleichgesetzt werden. Das wird je nach Region und Gewässer unterschiedlich gehandhabt.

Änderungen in den Pachtverträgen gibt es regelmäßig, wir haben z.B. in unserer Mittelgebirgsregion viele Fließgewässer mit selbstreproduzierenden Stämmen, so dass bei einer Neuverpachtung der Pflichtbesatz/Jahr einer bestimmten Zahl an Fischen nicht mehr vertraglich festgelegt ist. Ältere Pachtverträge werden entsprechend novelliert. Am Niederrhein oder an der Soester Börde sieht das schon wieder ganz anders aus.

Nochmal zum Thema:Ja, die fischereiliche Nutzung vieler Gewässer ist vertraglich geregelt, aber aus diesen Vorgaben kann keine Privatperson eine verpflichtende Kartenherausgabe ableiten.

Liebe Grüße,

Olaf
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DerRhöner
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von DerRhöner »

Hallo zusamen,

und Danke soweit für die Einschätzungen. Wie erwartet ist die Lage kompliziert.

Ich glaube ich muss nochmal klarstellen: Ich weiss durchaus was Eigentum und Besitz sind und respektiere das. Es gibt aber - zum Glück - in Deutschland Einschränkungen ("Eigentum verpflichtet"). So ist es meines Wissens so, dass in D jeder jede Wiese und jedes Walstück betreten darf, solange er keinen Schaden anrichtet. Das muss der Eigentümer dulden. Und um beim Wasser zu bleiben: Es darf ja auch niemand, dem ein Wasser "gehört" einfach Neophyten aussetzten oder alle Fischen darin vergiften, oder eine Staumauer bauen, nur weil er findet, dass es Eigentümer ist und sein Salmonidengewässer zum Karpfenteich machen möchte. Nicht zuletzt, weil - zumindest bei Flüssen - es ja auch immer einen Unterlieger gibt, auf den sowas Auswirkungen hätte. Meines Wissens kann auch niemand Eigentum an einem Wasser haben, nur an verschiedenen Nutzungsrechten.

Offenbar scheint es ja durchaus Regelungen zu geben, dass bei best. Pachtverhältnissen Dritten Erlaubnisscheine verkauft werden müssen. Scheinbar aber nur punktuell. Ich meine mich noch zu erinnern, dass man mir mal in einem Schweizer Kanton erklärt hat, dass dort mit jeder Verpachtung eines Gewässers dem Pächter eine bestimmte (sehr geringe) Zahl Erlaubnisscheine mitgegeben wird, die er auch abgeben muss, wenn er gefragt wird. Damit hat theoretisch jeder die Chance, aber nur sehr wenige werden sie bekommen. Oft genug gibt er sie an Freunde ab. Aber, und darauf will ich hinaus, es gibt die Chance und die Person ist ansprechbar und man kann da wenigstens freundlich fragen. Nebenbei: Dort ist es auch so, dass ein Pachtverhältnis max 6 Jahre dauert und maxmimal ein zweites Mal an die gleiche Person gegeben wird. Also spätestens alle 12 Jahre hat das Wasser jemand anders.

Mich nervt es einfach tierisch, wenn sture alte Böcke "ihr" Wasser als "ihr" Eigentum betrachten, obwohl sie es nur noch am Rolator zur Brücke schaffen und dort ihren Wurm nur baden, weil daheim ständig die Alte nervt. (Klischeemodus off) Den Rest der 5 Kilometer Strecke hat seit Jahren niemand befischt. Und dann muss man sich so Zeug anhören wie: Das ist ein Naturschutzgebiet, da darf man nicht fischen, weil sonst der Biber erschrickt! Oder Bauern erzählen, das sei alles Privatbesitzt, womit sie dann aber ihre Wiesen und nicht das Wasser meinen. So eine Totalverweigerung unter Zuhilfenahme von Lügengebäuden kotzt mich an. Und von daher bin ich nicht bereit diesen Leuten in A.... zu kriegen und dort kleine Brötchen zu backen.

Nochmal: Ich will niemandem was wegnehmen, aber ich suche nach einer Chance den Konakt zu solchen Pächtern/Rechteinhabern herzustellen, die vernünftig sind und auch mal was abgeben können, weil sie entspannt genug sind zu wissen, dass ihnen niemand etwas wegnimmt.

Gruss

Christian
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Christian,

Du kannst sehr wohl Besitzer eines Gewässers sein, warum auch nicht?

Du schreibst:
DerRhöner hat geschrieben: Mich nervt es einfach tierisch, wenn sture alte Böcke "ihr" Wasser als "ihr" Eigentum betrachten, obwohl sie es nur noch am Rolator zur Brücke schaffen und dort ihren Wurm nur baden, weil daheim ständig die Alte nervt. (Klischeemodus off) Den Rest der 5 Kilometer Strecke hat seit Jahren niemand befischt. Und dann muss man sich so Zeug anhören wie: Das ist ein Naturschutzgebiet, da darf man nicht fischen, weil sonst der Biber erschrickt! Oder Bauern erzählen, das sei alles Privatbesitzt, womit sie dann aber ihre Wiesen und nicht das Wasser meinen. So eine Totalverweigerung unter Zuhilfenahme von Lügengebäuden kotzt mich an. Und von daher bin ich nicht bereit diesen Leuten in A.... zu kriegen und dort kleine Brötchen zu backen.
Mit der Einstellung wirst Du sicherlich bald eine Karte ergattern können.


Gruß
Harald
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von Joerg Giersbach »

Hallo,
als Pächter bzw. Mitpächter an 2 Forellenbächen in NRW kann ich Tageskarten ausgeben,
muß aber nicht!!!

Gruß und TL Jörg
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hubi
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von hubi »

Mir stellt sich bei obiger (Christian) Argumentation die Frage, ob denn wirklich eder Quadratmeter Wasserfläche befischt werden muss. Seien wir doch froh um jene beispielhaft bemühten fünf Kilometer jahrelang unbefischten Bachlaufs. Dort schwimmt mit einiger Sicherheit der Fisch des Lebens rum, samt seinen Altersgenossen. Müssen wir denn den unbedingt auch mal angelandet haben, quasi um ihm die menschliche Dominanz vor Augen zu führen? Jene Abschnitte sind es, die die grossen Fische produzieren, die auch an den beangelten Strecken irgendwann auftauchen, weil der Platz woanders zu wenig wurde. Und wenn der Pächter dort eben nur noch alle Schaltjahre mal fischen geht, dann hat das sicher seinen Grund, möglicherweise hat er, um wieder mal das angeführte Beispiel zu bemühen, in seinem hohen Alter auch eine gewisse Reife entwickelt. Vielleicht rückt er soagar eine Karte raus, sicher nicht an eden x-beliebigen Zeitgenossen auf Zuruf, eher dann, wenn man behutsam an die Sache rangeht, das Gespräch sucht und auch findet und in irgendeiner Art Reife zeigt. So würde ich das zumindest handhaben, hätte ich solche eine Preziose. Und da wär dann auch nix mit C&R und zwanzig Forellen Gassi führen, wahlweise mit Fotosession. Ein Fisch gelandet, keiner meckert wenn man sich beim Keschern schusslig anstellt oder den Fisch schädelt und dann ist wieder ganz lange Ruhe im Wasser.
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von BergLutz »

Das ist ein sehr schönes Statement - hubi, :-)

das mir ganz aus der Seele spricht.

Gruß
Lutz

Man sehe mir den geringen Informationsgehalt dieses Beitrages nach.
Auch Flöhe und Wanzen gehören zum Ganzen...
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von DerRhöner »

Hallo

@ Hubi: Eine sehr interessante Sichtweise, die ich nachvollziehen kann. Das hat was für sich. Ich glaube allerdings diese bewusste Entscheidung für eine Schonstrecke ist eher selten. Aber da gebe ich Dir dann Recht. Warum man dann aber unbeding töten muss, sehe ich nicht.

@ Harald: Du schreibst: "Mit der Einstellung wirst Du sicherlich bald eine Karte ergattern können." Ich fasse dies als ironisch formulierten Vorwurf auf. Daher Rückfrage: Kann es sein, dass Du Dich portraitiert fühlst? ;-)

Ich hab mal gelernt dass man nicht Eigentümer eines natürlichen Gewässers sein kann. Für Fischteiche, Baggerseen etc. ist das natürlich anders. Da man in der Regel aber ein natürliches Gewässer braucht, um das Künstliche zu füllen, muss meines wissens dann dafür eine Erlaubnis beantragt werden.

Gruss

Christian
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von Harald aus LEV »

DerRhöner hat geschrieben: @ Harald: Du schreibst: "Mit der Einstellung wirst Du sicherlich bald eine Karte ergattern können." Ich fasse dies als ironisch formulierten Vorwurf auf. Daher Rückfrage: Kann es sein, dass Du Dich portraitiert fühlst? ;-)
Hallo Christian,
mit Deiner Auffassung hast Du Recht. Allerdings mache ich Dir keinen Vorwurf.
Leider kann ich mich nicht portraitiert fühlen, weil ich keine Gewässerpacht habe, sondern mit Jahres- oder Tageskarten leben muss, wie die meisten.

Gruß
Harald
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von hubi »

DerRhöner hat geschrieben:Hallo

@ Hubi: Eine sehr interessante Sichtweise, die ich nachvollziehen kann. Das hat was für sich. Ich glaube allerdings diese bewusste Entscheidung für eine Schonstrecke ist eher selten. Aber da gebe ich Dir dann Recht. Warum man dann aber unbeding töten muss, sehe ich nicht.
Ich schrieb nirgends, dass man unbedingt töten müsse. Ich schrieb lediglich, dass diese Fischdrangsaliererei namens C&R nicht stattfinden würde.
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von Michl »

Hallo,
mal angenommen ich bin Pächter und bei mir meldet sich ein wildfremder Angekollege und will von mir eine Karte für mein Pachtgewässer, das ich möglicherweise seit Jahren hege und pflege.
Lasse ich den ans Wasser?
Ist ja meine Entscheidung, ich bin zwar nicht Eigentümer der Gewässers, sehr wohl aber Inhaber der Fischereiberechtigung auf Zeit.
Und ich muss, so ist es hier in BW, erstmal gar nix. [-(
Die maximale Anzahl der Fischer ist zwar geregelt, nicht aber die minimale.
Als Alleinpächter kann ich auch allein fischen, wenn's mir danach ist.

Und der Person vom Amt, die meine Kontaktdaten rausgibt, würde ich ordentlich den Schuh aufpumpen, das ist mal sicher.
Ist nämlich verboten, wenn ich nicht zugestimmt habe.
Heißt soviel, man muß mich erst fragen ob ich einverstanden bin das meine Daten weitergegeben werden, soweit ich weiss muss ich sogar schriftlich zustimmen, dann kann das Amt meine Nummer weitergeben.

Ist also ein recht aufwendiger Prozess.
Sowas kann funktionieren, muss aber nicht.
Wenn ich jetzt da mal künftig eine Anfrage hätte, ob mir da nicht gleich der sture alte Bock einfallen würde?........ :-k

Gruß Michl
Die Beute ist unwesentlich, entscheidend ist nur das Gefühl.
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Re: Pächter herausbekommen / Verpflichtung zur Kartenherausg

Beitrag von Joerg Giersbach »

Hallo Michl,
genau so sehe ich das auch!
Gruß Jörg
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