von pehers » 04.01.2018, 15:27
Servus!
Leider ist die Gesetzeslage in diesen Fällen problematisch und mir sind aus meiner Tätigkeit gleichlautende Entscheidungen der Staatsanwaltschaften in Österreich zugegangen. Ich habe aber noch nicht aufgegeben und gehe wie folgt vor:
- Ich bekämpfe jede Einstellung des Verfahrens, sodass die StA zumindest Arbeit hat! Ich gebe zu, dass das bisher erfolglos war, gehe aber davon aus, dass sich das ändern wird, da wir auch immer mehr Gutachten haben, die den Wert eines Wildfisches beachten und nicht den Kilopreis im Supermarkt annehmen, sodass die Schadenshöhen deutlich steigen! Ob eine Entscheidung über die Einstellung in Dtl. auch vom Opfer/Geschädigten bekämpft werden kann, kann ich ehrlicherweise nicht sagen, weil ich die Rechtslage in Dtl. eben nicht kenne...
- Ich gehe gegen die Täter auf dem Zivilrechtsweg vor (der durch die Einstellung des Verfahrens nicht verwehrt ist) und klage auf Schadenersatz zumindest die Lizenzkosten und eben den erhöhten Schadenersatz ein, wenn Beute bei den Tätern gefunden wurde. Auch das schreckt den Täter ab. War in einem solchen Fall der Vater dabei, kann man diesen aufgrund seiner Aufsichtspflichtsverletzung zivirechtlich auch für das Verhalten seiner Kinder belangen (wie Maggov richtig schreibt) und ihm damit doch empfindliche Kosten verursachen. Ich gehe davon aus, dass das BGB hier sicher keine anderen Ergebnisse bringt als das ABGB in Österreich.
Ich bin mir bewusst, dass das kleine Schritte sind, aber man darf nicht aufgeben!
L.G.
Hans
www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)