Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Hallo noch einmal
in diese Runde,
[quote="Auszug aus dem nierdersächsischem Fischereigesetz""]"Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden. Dabei dürfen ihnen nach § 1 Tierschutzgesetz
ohne vernünftigen Grund keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das Töten zum Zweck
der Verwertung ist ein vernünftiger Grund im Sinne dieser Bestimmung. Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine
vermeidbaren Leiden zugefügt werden.
Fischfang ausschließlich zur Freude am Drill ist weder fischwaidgerecht noch nach dem Tierschutzgesetz zulässig.
Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass die gesetzliche Pflicht besteht, die dem Fischereirecht unterliegenden
Tiere zu hegen und zu pflegen. Diese Pflicht darf nicht eingeschränkt werden."[/quote]
so dann, was wirft hier wirklich Fragen auf?
Edit: hatte vergessen die Quelle des Zitates zu benennen
in diese Runde,
[quote="Auszug aus dem nierdersächsischem Fischereigesetz""]"Mit dem Fang von Fischen ist deren Verwertung unabdingbar verbunden. Dabei dürfen ihnen nach § 1 Tierschutzgesetz
ohne vernünftigen Grund keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das Töten zum Zweck
der Verwertung ist ein vernünftiger Grund im Sinne dieser Bestimmung. Es hat so zu erfolgen, dass dem Fisch keine
vermeidbaren Leiden zugefügt werden.
Fischfang ausschließlich zur Freude am Drill ist weder fischwaidgerecht noch nach dem Tierschutzgesetz zulässig.
Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass die gesetzliche Pflicht besteht, die dem Fischereirecht unterliegenden
Tiere zu hegen und zu pflegen. Diese Pflicht darf nicht eingeschränkt werden."[/quote]
so dann, was wirft hier wirklich Fragen auf?
Edit: hatte vergessen die Quelle des Zitates zu benennen
Zuletzt geändert von Martin 1960 am 25.07.2011, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
Freundlicher Gruss, Martin
"jetzt kann ich es, ...." nur eine kurzer Moment!
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
servus gebhard.Royal Coachman hat geschrieben: PS: wenn wir nicht vom Fang zur Hege kommen, werden wir abgeschafft und Ihr arbeitet kräftig daran!
ich finde nicht, dass hier alle an ihrer abschaffung arbeiten.
ich finde im gegenteil, dass dies hier eine prima diskussion ist. deine trennung zwischen "reinem und prinzipiellen c&r "und "zurücksetzen im sinne der hege" finde ich indes ziemlich gelungen.
du formulierst diese auf der basis eines brittelmasses. dann haben wir (in deutschland) auch das recht auf unserer seite.
ein eigenständiges und nach (durchaus fachlich fundiertem) gutdünken gesteuertes zurücksetzen massiger fische ist hingegen (in der brd) nicht rechtens.
also: versteh ich dich richtig? argumentierst du für das brittelmass? für das zurücksetzen nach eigenem, im bedarfsfall fachlich untermauertem gutdünken? oder für die änderung der deutschen regelungen hin zu den österreichischen?
interessiert ist der
flo
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Lieber Henki!
Ganz ehrliche Antwort: Weil ich keine Fischer an einem Wasser haben will, die - wie Du - meinen, dass sie sich Regeln (sowohl Gesetz als auch die des Bewirtschafters) hinbiegen können, wie sie meinen!
Der Fischereirechtsinhaber ist niemandem außer dem Gesetzgeber Rechenschaft und Begründung schuldig! Er allein entscheidet, ob er dem Erlaubnisscheininteressenten vertraut und die notwendige Kompetenz zutraut.
Jahreskarteninhaber sind mehr und intensiver in die Mitverantwortung für das Gewässer einbezogen, weil sie sich durch Fehlhandlungen selbst schädigen würden und das über den Zeitraum eines Jahres auch merken würden!
Ich möchte keinen Fischer an meinem Wasser, der mir erklärt, dass er mit meinen Vorstellungen nicht konform geht und sie deswegen auch nicht einhalten wird!
Ich kann als Bewirtschafter (Eigentümer oder Pächter) an einem Wasser, fischen lassen, wen ich will und niemand ist gezwungen, an einem Wasser zu fischen, das gewissen Regeln unterliegt. Will er sie nicht akzeptieren, kann er bleiben wo der Pfeffer wächst!
Sorry, dass ich mich hier nicht mehr zurückhalten konnte, aber es zerreisst mich gerade vor hilfloser Wut!
L.G.
Hans
P.S.: Wenn ich fünf mal im Monat zum fischen komme, war das wahrscheinlich ein Monat mit einer Urlaubswoche...
Ganz ehrliche Antwort: Weil ich keine Fischer an einem Wasser haben will, die - wie Du - meinen, dass sie sich Regeln (sowohl Gesetz als auch die des Bewirtschafters) hinbiegen können, wie sie meinen!
Der Fischereirechtsinhaber ist niemandem außer dem Gesetzgeber Rechenschaft und Begründung schuldig! Er allein entscheidet, ob er dem Erlaubnisscheininteressenten vertraut und die notwendige Kompetenz zutraut.
Jahreskarteninhaber sind mehr und intensiver in die Mitverantwortung für das Gewässer einbezogen, weil sie sich durch Fehlhandlungen selbst schädigen würden und das über den Zeitraum eines Jahres auch merken würden!
Ich möchte keinen Fischer an meinem Wasser, der mir erklärt, dass er mit meinen Vorstellungen nicht konform geht und sie deswegen auch nicht einhalten wird!
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Hallo HenkI!
Das Brittelmaß ist doch nur ein Beispiel, da gibt es viele Möglichkeiten, Schonstrecken, Schonung von Fischarten um nur kurz zwei weitere zu nennen.
Gebhard
Das Brittelmaß ist doch nur ein Beispiel, da gibt es viele Möglichkeiten, Schonstrecken, Schonung von Fischarten um nur kurz zwei weitere zu nennen.
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Hallo Martin !
Zuerst schreibst Du daß jeder maßige Fisch entommen werden muß!!
Und dann kommt :
Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass die gesetzliche Pflicht besteht, die dem Fischereirecht unterliegenden
Tiere zu hegen und zu pflegen. Diese Pflicht darf nicht eingeschränkt werden."
Das wirft Fragen auf!
Gebhard
Zuerst schreibst Du daß jeder maßige Fisch entommen werden muß!!
Und dann kommt :
Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass die gesetzliche Pflicht besteht, die dem Fischereirecht unterliegenden
Tiere zu hegen und zu pflegen. Diese Pflicht darf nicht eingeschränkt werden."
Das wirft Fragen auf!
Gebhard
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Hallo Freunde! (hab ich mir von Gebhard abgeschaut )
ich denke wir sind uns doch wohl alle einig, dass reines C&R nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber sklavische Entnahme nach Mindestmass auf lange Sicht genauso Probleme für die Bestände bzw. deren langfristige Entwicklung aufwirft.
Eine dritte Komponente zur Unterstützung der naturnahen Hege, die sinnvollerweise vom Bewirtschafter festgelegt werden kann, fände ich sehr fortschrittlich. Nur der weiss, was in seinem Gewässer Sinn macht. Aber in Deutschland habe ich das fast noch nie an einem Gewässer gesehen. Brittelmaße sind in Deutschland doch extrem selten, oder täusche ich mich da? Selbst wenn es das Werkzeug gibt, wird es wohl kaum genutzt?
Ausserdem habe ich so meine Probleme mit den Festlegungen der klassichen Brittelmaße, im Sinne der naturnahen Hege ist das doch genau anders rum, als im Sinne der produktivitätsbezogenen Brittelmaße. Wenn man eine Alterspyramide sagen wir mal von 0-65cm hat, dann wäre nach meiner Meinung ein sinnvolles Brittelmaß von Mindestmaß+5cm - 45cm Entnahme, der Rest ist geschohnt. Bei den gerade Maßigen ist die Pyramide noch dick genug, dass zahlreiche Fische ablaichen können, die ganz Grossen sollte man für den Fortbestand und die Erhaltung der gentischen Qualität schonen. Ggf. könnt man wie Hans schon angedeutet hat, Ausnahmen für ausgewählte Karteninhaber machen ... Dagegen habe ich nichts einzuwenden.
Hat aber auch mit dem Befischungsdruck zu tun.
Wenn ich in den Urlaub fahre will ich in der Regel überhaupt keinen Kapitalen Fisch entnehmen, die schmecken lange nicht so gut wie die normalen Forellen, dazu hat der Fisch noch eine sinnvolle Aufgabe zur Aufrechterhaltung seines Bestandes zu erfüllen?
Wenn ich das Glück habe, will ich vielleicht noch eine schonendes Foto machen und dann soll er seiner Bestimmung nachkommen. Wenn er es schon bis dahin geschafft hat, will ich es bestimmt nicht sein, der ihm die letzte Ehre erweist. Das gebührt, wenn schon einem der lokalen Fischer, die sich beständig um den Fluss und den Bestand kümmern.
LG,
Olaf
ich denke wir sind uns doch wohl alle einig, dass reines C&R nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber sklavische Entnahme nach Mindestmass auf lange Sicht genauso Probleme für die Bestände bzw. deren langfristige Entwicklung aufwirft.
Eine dritte Komponente zur Unterstützung der naturnahen Hege, die sinnvollerweise vom Bewirtschafter festgelegt werden kann, fände ich sehr fortschrittlich. Nur der weiss, was in seinem Gewässer Sinn macht. Aber in Deutschland habe ich das fast noch nie an einem Gewässer gesehen. Brittelmaße sind in Deutschland doch extrem selten, oder täusche ich mich da? Selbst wenn es das Werkzeug gibt, wird es wohl kaum genutzt?
Ausserdem habe ich so meine Probleme mit den Festlegungen der klassichen Brittelmaße, im Sinne der naturnahen Hege ist das doch genau anders rum, als im Sinne der produktivitätsbezogenen Brittelmaße. Wenn man eine Alterspyramide sagen wir mal von 0-65cm hat, dann wäre nach meiner Meinung ein sinnvolles Brittelmaß von Mindestmaß+5cm - 45cm Entnahme, der Rest ist geschohnt. Bei den gerade Maßigen ist die Pyramide noch dick genug, dass zahlreiche Fische ablaichen können, die ganz Grossen sollte man für den Fortbestand und die Erhaltung der gentischen Qualität schonen. Ggf. könnt man wie Hans schon angedeutet hat, Ausnahmen für ausgewählte Karteninhaber machen ... Dagegen habe ich nichts einzuwenden.
Hat aber auch mit dem Befischungsdruck zu tun.
Wenn ich in den Urlaub fahre will ich in der Regel überhaupt keinen Kapitalen Fisch entnehmen, die schmecken lange nicht so gut wie die normalen Forellen, dazu hat der Fisch noch eine sinnvolle Aufgabe zur Aufrechterhaltung seines Bestandes zu erfüllen?
Wenn ich das Glück habe, will ich vielleicht noch eine schonendes Foto machen und dann soll er seiner Bestimmung nachkommen. Wenn er es schon bis dahin geschafft hat, will ich es bestimmt nicht sein, der ihm die letzte Ehre erweist. Das gebührt, wenn schon einem der lokalen Fischer, die sich beständig um den Fluss und den Bestand kümmern.
LG,
Olaf
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"When fishing becomes a competition it gets worse than work ... " - Charles Ritz
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Hallo Gebhard,
einen guten Morgen wünsche ich Dir.
Ja, Du hast volkommen recht, dieser zitierte Gesetzestext läßt,
beim aufmerksamen lesen, mehrere "Deutungen" zu.
Es läßt aber auch zu, gänzlich geschützte Fischarten, zurückzusetzen, egal welche Grösse sie haben.
Die Deutung des Textes, in Richtung der Hege des Bestandes und somit das zurücksetzen von adulten/mäßigen Fischen,
kann man, nach meinem Erachten, wohl auch deuten.
Es macht für mich den Anschein, dass der Gesetzgeber hier bewußt eine "Lücke" gelassen hat.
Letztendlich hat der Bewirtschafter/Pächter das sagen, er gibt vor was zu tun ist und was zu unterlassen ist,
dieses natürlich im Einklang mit den gesetzlichen Mindesmassen und Schonzeiten.
einen guten Morgen wünsche ich Dir.
Ja, Du hast volkommen recht, dieser zitierte Gesetzestext läßt,
beim aufmerksamen lesen, mehrere "Deutungen" zu.
Meine erste Deutung war die, dass damit das Schonmaß gemeint ist, also das zurücksetzen zu kleiner Fische.Gesetzestext hat geschrieben: Dabei ist jedoch immer zu beachten, dass die gesetzliche Pflicht besteht,
die dem Fischereirecht unterliegenden Tiere zu hegen und zu pflegen.
Diese Pflicht darf nicht eingeschränkt werden.
Es läßt aber auch zu, gänzlich geschützte Fischarten, zurückzusetzen, egal welche Grösse sie haben.
Die Deutung des Textes, in Richtung der Hege des Bestandes und somit das zurücksetzen von adulten/mäßigen Fischen,
kann man, nach meinem Erachten, wohl auch deuten.
Es macht für mich den Anschein, dass der Gesetzgeber hier bewußt eine "Lücke" gelassen hat.
Letztendlich hat der Bewirtschafter/Pächter das sagen, er gibt vor was zu tun ist und was zu unterlassen ist,
dieses natürlich im Einklang mit den gesetzlichen Mindesmassen und Schonzeiten.
Freundlicher Gruss, Martin
"jetzt kann ich es, ...." nur eine kurzer Moment!
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Hallo Martin !
Genau diesen Passus sollten wir den Naturschützern bei jeder Gelegenheit unter die Nase reiben, das ist nämlich der Passus, durch den sie alle bisher geführten Prozesse verloren haben. Den Gerichten ging es um den Sinn; also was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz bezweckt hat, und das ist eindeutig der Schutz und die Erhaltung gesunder, sich selbst reproduzierender Fischbestände und eine verpflichtende Entnahme kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein, genauso wie keine Entnahmen.
Wir können und müssen also Flagge zeigen, denn die Fische haben keinerlei Fürsprecher außer uns, für die Vogelschützer sind sie willkommenes Futter für ihre Lieblinge, für die Berufsfischer ein willkommenes Nebeneinkommen und den Fischzüchtern sind die Bestände sowieso egal, sie wollen Fische liefern (Stichwort Hybriden!).
Wir kümmern uns mit vielfältigen Aktivitäten und unter massiven Geldeinsatz um unsere Schützlinge das sollten wir bei jeder Gelegenheit herausstellen.
Der vor 50 Jahren von Franz Menzebach (Mitglied der Gespließten) in seinem Buch "Fischgerechtigkeit" niedergeschriebene Leitfaden sollte uns Wegweiser sein ebenso wie die in seinem zweiten Buch "Der Fisch-uns anvertraut" detailliert dargelegten Ansichten.
Daß wir die Fische "zum Fressen gern haben" steht auf einem anderen Blatt und hat mit der Sache im Grunde nur am Rande zu tun
Gebhard
Genau diesen Passus sollten wir den Naturschützern bei jeder Gelegenheit unter die Nase reiben, das ist nämlich der Passus, durch den sie alle bisher geführten Prozesse verloren haben. Den Gerichten ging es um den Sinn; also was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz bezweckt hat, und das ist eindeutig der Schutz und die Erhaltung gesunder, sich selbst reproduzierender Fischbestände und eine verpflichtende Entnahme kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein, genauso wie keine Entnahmen.
Wir können und müssen also Flagge zeigen, denn die Fische haben keinerlei Fürsprecher außer uns, für die Vogelschützer sind sie willkommenes Futter für ihre Lieblinge, für die Berufsfischer ein willkommenes Nebeneinkommen und den Fischzüchtern sind die Bestände sowieso egal, sie wollen Fische liefern (Stichwort Hybriden!).
Wir kümmern uns mit vielfältigen Aktivitäten und unter massiven Geldeinsatz um unsere Schützlinge das sollten wir bei jeder Gelegenheit herausstellen.
Der vor 50 Jahren von Franz Menzebach (Mitglied der Gespließten) in seinem Buch "Fischgerechtigkeit" niedergeschriebene Leitfaden sollte uns Wegweiser sein ebenso wie die in seinem zweiten Buch "Der Fisch-uns anvertraut" detailliert dargelegten Ansichten.
Daß wir die Fische "zum Fressen gern haben" steht auf einem anderen Blatt und hat mit der Sache im Grunde nur am Rande zu tun
Gebhard
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Hallo Gebhard,
einen guten Morgen wünsche ich Dir.
Ja, ich sehe das genauso.
Ich denke, das der Gesetztgeber diese Formulierung so wählen musste,
sonst kann ein Gesetzestext nicht allen Arten von Gewässern und Bedingungen gerecht werden.
Wenn ich die Zeit, die ich als "Arbeitsdienst" an Gewässern verbringe,
gegen die Zeit setze, die ich tasächlich zum fischen komme,
so ist das Gros die Pflege der Gewässer und der Bestände.
Aber ich mache es gerne, und es tut Not!
einen guten Morgen wünsche ich Dir.
Ja, ich sehe das genauso.
Ich denke, das der Gesetztgeber diese Formulierung so wählen musste,
sonst kann ein Gesetzestext nicht allen Arten von Gewässern und Bedingungen gerecht werden.
Wenn ich die Zeit, die ich als "Arbeitsdienst" an Gewässern verbringe,
gegen die Zeit setze, die ich tasächlich zum fischen komme,
so ist das Gros die Pflege der Gewässer und der Bestände.
Aber ich mache es gerne, und es tut Not!
Freundlicher Gruss, Martin
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Lieber Hans,
bin ich im falschen Film oder unterstellst Du mir da ganz perfide etwas? Gerade als Magister der Rechtswissenschaften solltest Du ein wenig vorsichtiger mit deinen Unterstellungen sein, denn:
Ich habe nie und mit keinem Satz erwähnt das ich es aus persönlichem Interesse pflege ein geltendes Recht zu meinen Gunsten zurecht zu biegen! Das hast Du mir lediglich unterstellt, weil Du etwas zwischen den Zeilen liest, was nicht gegeben ist!
Ich habe lediglich darauf hingewiesen das innerhalb der Gesetzgebung durchaus Schlupflöcher und Grauzonen vorhanden sind, die man nutzen könnte und das die Hege bzw. die Vermeidung von Tierquälerei für mich oben ansteht.
Was bedeutet das? Wenn ich hier in Deutschland an dem Gewässer X eine bildschön gefärbte Forelle von 26 Zentimetern fange, so gleitet sie mir mit Sicherheit aus den Fingern! Zum einen ist das Tier viel zu klein für eine sinnvolle Verwertung, hat wahrscheinlich am Mittelgebirgsfluß nicht einmal ablaichen können und zum anderen sollte das Tier aufgrund seiner außergewöhnlichen Färbung das genetische Material durchaus weitergeben können! Was bitte ist daran verwerflich?
Wenn ich an einem reinen C&R-Gewässer, meinetwegen in Österreich (sorry Gebhard), bin so kann ich nicht nachvollziehen warum ich einen todgeweihten und (unabsichtlich) verangelten Fisch zwangsweise sterbend in das Gewässer zurückschmeißen soll, nur weil es die Bedingungen (wohlgemerkt) theoretisch erfordern. Hier zählt sicherlich (außer bei dir) die Vermeidung der Tierquälerei. Ob ich den Fisch nach dem keulen und einem Kiemenschnitt verbuddel, dem Pächter aushändige oder ob er als Schweinefutter endet ist dabei letztendlich nebensächlich!
Dann möchte ich dich nebenbei noch auf das Grundgesetz der deutschen Rechtsprechung aufmerksam machen. Kennst Du den Gleichstellungsparagraphen (deutsches Grundgesetz), nachdem niemand aus irgendeinem Grunde benachteiligt werden darf?
Damit dürfte die Geschichte mit der Diskremminierung der Tageskartenangler zumindest an öffentlichen Strecken in Deutschland erledigt sein. Das ein privater Pächter / Bewirtschafter einer Gewässerstrecke sich seine Leute aussuchen kann ist natürlich ebenso ein Fakt.
Ich weiß beileibe nicht warum Du zwanghaft versuchst aus einer zwanglosen Diskussion / einem Meinungsaustausch eine verbale Auseinandersetzung in Form von Streit enstehen zu lassen. Halte es wie Du möchtest.......auf einen fairen Gedankenaustausch legst Du meiner Meinung nach anscheinend jedenfalls keinen Wert.
Du kannst anscheinend keine andere Meinung wie deine dir eigene akzeptieren und ebenso liegt es dir wohl fern das Fliegenfischen als Hobby und Passion in Form von naturverbundener Freizeitgestaltung zu sehen. Ernüchternd darf ich dir dazu mitteilen das streng gesehen niemand in unserer zivilisierten, europäischen Welt es wirklich nötig hat den Fischfang aus dem Grunde des Nahrungserwerbs auszuüben. Demzufolge gibt es theoretisch wohl keine vernünftige und stichhaltige Begründung die Angelfischerei gesetzeskonform, egal in welcher Art und Weise, auszuüben.
Schade das manche Personen im Verlauf solcher Trööts nicht in der Lage sind persönliche Befindlichkeiten und Voreingenommenheiten außen vor zu lassen!
Ich bin maßlos enttäuscht von einem überdurchschnittlich intelligenten Menschen solch einen Blödsinn lesen zu müssen!
Gruß
Detlef
bin ich im falschen Film oder unterstellst Du mir da ganz perfide etwas? Gerade als Magister der Rechtswissenschaften solltest Du ein wenig vorsichtiger mit deinen Unterstellungen sein, denn:
Ich habe nie und mit keinem Satz erwähnt das ich es aus persönlichem Interesse pflege ein geltendes Recht zu meinen Gunsten zurecht zu biegen! Das hast Du mir lediglich unterstellt, weil Du etwas zwischen den Zeilen liest, was nicht gegeben ist!
Ich habe lediglich darauf hingewiesen das innerhalb der Gesetzgebung durchaus Schlupflöcher und Grauzonen vorhanden sind, die man nutzen könnte und das die Hege bzw. die Vermeidung von Tierquälerei für mich oben ansteht.
Was bedeutet das? Wenn ich hier in Deutschland an dem Gewässer X eine bildschön gefärbte Forelle von 26 Zentimetern fange, so gleitet sie mir mit Sicherheit aus den Fingern! Zum einen ist das Tier viel zu klein für eine sinnvolle Verwertung, hat wahrscheinlich am Mittelgebirgsfluß nicht einmal ablaichen können und zum anderen sollte das Tier aufgrund seiner außergewöhnlichen Färbung das genetische Material durchaus weitergeben können! Was bitte ist daran verwerflich?
Wenn ich an einem reinen C&R-Gewässer, meinetwegen in Österreich (sorry Gebhard), bin so kann ich nicht nachvollziehen warum ich einen todgeweihten und (unabsichtlich) verangelten Fisch zwangsweise sterbend in das Gewässer zurückschmeißen soll, nur weil es die Bedingungen (wohlgemerkt) theoretisch erfordern. Hier zählt sicherlich (außer bei dir) die Vermeidung der Tierquälerei. Ob ich den Fisch nach dem keulen und einem Kiemenschnitt verbuddel, dem Pächter aushändige oder ob er als Schweinefutter endet ist dabei letztendlich nebensächlich!
Dann möchte ich dich nebenbei noch auf das Grundgesetz der deutschen Rechtsprechung aufmerksam machen. Kennst Du den Gleichstellungsparagraphen (deutsches Grundgesetz), nachdem niemand aus irgendeinem Grunde benachteiligt werden darf?
Damit dürfte die Geschichte mit der Diskremminierung der Tageskartenangler zumindest an öffentlichen Strecken in Deutschland erledigt sein. Das ein privater Pächter / Bewirtschafter einer Gewässerstrecke sich seine Leute aussuchen kann ist natürlich ebenso ein Fakt.
Ich weiß beileibe nicht warum Du zwanghaft versuchst aus einer zwanglosen Diskussion / einem Meinungsaustausch eine verbale Auseinandersetzung in Form von Streit enstehen zu lassen. Halte es wie Du möchtest.......auf einen fairen Gedankenaustausch legst Du meiner Meinung nach anscheinend jedenfalls keinen Wert.
Du kannst anscheinend keine andere Meinung wie deine dir eigene akzeptieren und ebenso liegt es dir wohl fern das Fliegenfischen als Hobby und Passion in Form von naturverbundener Freizeitgestaltung zu sehen. Ernüchternd darf ich dir dazu mitteilen das streng gesehen niemand in unserer zivilisierten, europäischen Welt es wirklich nötig hat den Fischfang aus dem Grunde des Nahrungserwerbs auszuüben. Demzufolge gibt es theoretisch wohl keine vernünftige und stichhaltige Begründung die Angelfischerei gesetzeskonform, egal in welcher Art und Weise, auszuüben.
Schade das manche Personen im Verlauf solcher Trööts nicht in der Lage sind persönliche Befindlichkeiten und Voreingenommenheiten außen vor zu lassen!
Ich bin maßlos enttäuscht von einem überdurchschnittlich intelligenten Menschen solch einen Blödsinn lesen zu müssen!
Gruß
Detlef
Der Mensch beherrscht die Natur, bevor er gelernt hat sich selbst zu beherrschen !
Albert Schweitzer
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
henkiboy hat geschrieben:...
Interessanter Passus - vor allem der letzte Satz. Wie begründest Du diese geradezu diskreminierende "theoretische" Regelung? Was unterscheidet einen Jahresscheininhaber von einem Tageskartenfischer? Jahresscheinihaber sind deiner Meinung nach wohl fachlich kompetenter, umsichtiger und haben einen besseren Charakter?
Meiner Meinung nach begründet sich der letzte Satz eher durch Egoismus und Mißtrauen wie durch hegerische Befindlichkeiten.
Was machst Du denn wenn die von dir befischten Gewässer mindestens 'ne Stunde Anreise erfordern und Du aufgrund deiner beschränkten Freizeit höchstens 4 bis 5 mal im Monat zum Fischen kommst und zudem gewässermäßig auch noch ein wenig Abwechslung haben willst? Trittst Du dann bereitwillig in 3 verschiedene Vereine ein, damit Du die Privilegien des Jahrekarteninhabers genießen kannst oder regelst Du das mit dem Erwerb der entsprechendenTageslizenzen?
...
liebe Grüße
Detlef
moin moin,henkiboy hat geschrieben:...
Dann möchte ich dich nebenbei noch auf das Grundgesetz der deutschen Rechtsprechung aufmerksam machen. Kennst Du den Gleichstellungsparagraphen (deutsches Grundgesetz), nachdem niemand aus irgendeinem Grunde benachteiligt werden darf?
Damit dürfte die Geschichte mit der Diskremminierung der Tageskartenangler zumindest an öffentlichen Strecken in Deutschland erledigt sein. Das ein privater Pächter / Bewirtschafter einer Gewässerstrecke sich seine Leute aussuchen kann ist natürlich ebenso ein Fakt...
ich bin zwar nicht angesprochen, aber da ich auf deinen ersten Beitrag auch antworten wollte, und meine Replik inhaltlich mit der von Hans übereingestimmt hätte, schreibe ich doch etwas dazu.
Dein obiger Fragesatz: "Was machst du denn...." insistiert doch geradezu, dass du dich nicht an die Regeln zu halten gedenkst, weil du eben nur 5 mal zum Fischen kommst, weil du 4 Stunden gefahren bist und und und. Was anderes hatte ich aus diesem Satz auch nicht rausgelesen.
Ich will dir nichts unterstellen, aber du musst zugeben, dass diese Deutung nicht ganz abwegig ist.
Was die Diskriminierung betrifft. Der Gleichstellungsparagraph im Grundgesetzt betrifft die Gleichstellung von Mann und Frau. Niemand würde wohl hier einen Unterschied machen wollen.
Du gehst wohl vom AGG (Allgemeins Gleichbehandlungs Gesetz) aus. Das betrifft nach meiner Kenntnis aber eher den Abschluss von Arbeitsverhältnissen, weniger die Vertragsgestaltung im Zivilrecht.
Es gibt jedenfalls keine generelle Verpflichtung, jedem der danach begehrt, einen Tagesschein für ein Gewässer zu überlassen.
Und es obliegt immer noch dem Inhaber der Fischereirechte, im Rahmen der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten die Regeln für sein Gewässer festzulegen.
Groetjes
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
henkiboy hat geschrieben:....Dann möchte ich dich nebenbei noch auf das Grundgesetz der deutschen Rechtsprechung aufmerksam machen. Kennst Du den Gleichstellungsparagraphen (deutsches Grundgesetz), nachdem niemand aus irgendeinem Grunde benachteiligt werden darf?
Damit dürfte die Geschichte mit der Diskremminierung der Tageskartenangler zumindest an öffentlichen Strecken in Deutschland erledigt sein. Das ein privater Pächter / Bewirtschafter einer Gewässerstrecke sich seine Leute aussuchen kann ist natürlich ebenso ein Fakt......
Nachdem wir ja immer unsere Außendarstellung beklagen, wäre das doch mal eine coole Aktion: "Fliegenfischerforum goes Grundgesetz!"
Petition!
Art. 3 (3) GG wird wie folgt geändert:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen und weil er nur Tageskartenfischer ist benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn wir dafür nicht eine läppische Zweidrittelmehrheit im Bundestag zusammenkriegen, weiss ich auch nicht mehr!
Catch & Realize!
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Was soll ich dazu noch sagen?henkiboy hat geschrieben:Ernüchternd darf ich dir dazu mitteilen das streng gesehen niemand in unserer zivilisierten, europäischen Welt es wirklich nötig hat den Fischfang aus dem Grunde des Nahrungserwerbs auszuüben. Demzufolge gibt es theoretisch wohl keine vernünftige und stichhaltige Begründung die Angelfischerei gesetzeskonform, egal in welcher Art und Weise, auszuüben.
L.G.
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
GEILE IDEE!sedge111 hat geschrieben: Art. 3 (3) GG wird wie folgt geändert:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen und weil er nur Tageskartenfischer ist benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wenn wir dafür nicht eine läppische Zweidrittelmehrheit im Bundestag zusammenkriegen, weiss ich auch nicht mehr!
wo sind die fürsten der unterschriftenliste?!
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Re: Brittelmaße und Entnahme Grosser Fische
Lieber Olaf!gespliesste hat geschrieben:Wenn man eine Alterspyramide sagen wir mal von 0-65cm hat, dann wäre nach meiner Meinung ein sinnvolles Brittelmaß von Mindestmaß+5cm - 45cm Entnahme, der Rest ist geschohnt. Bei den gerade Maßigen ist die Pyramide noch dick genug, dass zahlreiche Fische ablaichen können, die ganz Grossen sollte man für den Fortbestand und die Erhaltung der gentischen Qualität schonen.
Das von Dir angedachte Zwischenentnahmemaß - je nach Gewässer und gesetzlichem Schonmaß würde dies bedeuten, dass die Entnahme von Fischen zwischen ca. 30 und 45 cm gestattet ist - ist eigentlich das genaue Gegenteil eines Zwischenschonmaßes.
Die Idee, die dahinter stehen würde, ist ja die, dass die individuenreichsten Jahrgänge einer maßvollen Entnahme unterliegen und die für das Laichgeschäft wichtigsten Jahrgänge, also jene zwischen leicht über 30 cm bis wahrscheinlich 40 oder 45 cm, zu schonen. Meine Erfahrungen, die von erfahrenen Fischzüchtern bestätigt wurden, haben gezeigt, dass beim Abstreifen von Laichfischen gerade jene Fische, die 35/40 cm lang sind, den meisten Laich hergeben und auch bei ihnen die höchste Fertilitätsrate vorliegt. Gerade diese Fische würden durch die von Dir angedachte Regelung aber der Entnahme unterliegen. Dieser Regelung würde ich nur dann zustimmen können, wenn ein Gewässer massiv mit fangfähigen Fischen in dieser Größenordnung besetzt wird und daher die Entnahme dieser Fische Sinn macht. Dies würde gleichzeitig bedingen, dass die natürliche Reproduktion aufgrund natürlicher oder menschlicher Faktoren nicht mehr stattfindet (zB ein Kanal ohne geeignetes Laich- und Jungfischhabitat).
Es müsste daher genau umgekehrt sein, dass die Fische zwischen dem gesetzlichen Schonmaß und ca. 32/33 cm entnommen werden dürfen. Fische zwischen 32/33 - 45 cm geschont sind und darüber eine sehr zurückhaltende Entnahme stattfinden darf.
Diese Größen sind natürlich an das jeweilige Gewässer anzupassen und können variieren. Ich habe hier nur Größen genannt, die mir für die Gewässer, die ich befische/gut kenne, plausibel erscheinen und sich bewährt haben.
Liebe Grüße,
Hans
www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
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