Mensch Mario, altes Haus: Hast Du denn so sehr zugenommen?Mario Mende / Sachsen hat geschrieben:Wer soll uns sonst bei dem Wetter aus dem Busch zerren?
Sorry … Der mußte jetzt sein ...
Dein Frank
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es ist schon ein Unterschied ob Öl oder Gülle verstreut wird. UNd ein weitererer Unterschied ob dann tatsächlich Gülle in den Bach gelangt und dann muss erst einmal ein Schaden dadurch entstehen.Aber ein Mietwohnungsnutzer versteht sowas nicht.forstochs hat geschrieben:Hallo,
ööhm, und wenn dann als nächstes ein Jäger sein Altöl am Bach entsorgt, dann darf man den auch nicht anzeigen, weil er sonst keine Kormorane mehr schießt??roland k hat geschrieben:...genau, macht unsere heimische Landwirtschaft auch noch kaputt, dann sind die letzten verbündeten gegen den Kormoran verschreckt und ihr isst zukünftig Kiwis aus Neuseeland dann passt das alles schön in unsere ökologisch heile Welt.
Roland
Verwirrt,
Martin
Gerade einmal lächerliche 5 Meterchen. (Hört sich für mich nach „Placebo“ an!)robert h hat geschrieben: In Bayern z.B. ist es eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld!) im Winter Gülle auszubringen. Ein weiterer Anknüpfungspunkt könnte die wasserrechtliche Vorschrift sein, wonach ein (5 Meter breiter?) Streifen am Ufer entlang nicht gedüngt werden darf (ebenfalls Ordnungswidrigkeit).
Drainagen- Drainagerohre sorgen dafür, dass die Wiesen und Äcker in unmittelbarer Fließgewässernähe nicht versumpfen, auf diese Weise gelangt natürlich auch verstärkt die Gülle ins Gewässer.roland k hat geschrieben: UNd ein weitererer Unterschied ob dann tatsächlich Gülle in den Bach gelangt und dann muss erst einmal ein Schaden dadurch entstehen.
Sehr gut, lieber Thomas! Das war gewiss eine sehr gute Lösung; wir drücken Dir die Daumen, dass das hilft!Thomas aus Hamm hat geschrieben: Ich glaube ich habe auch ohne Anzeige eine Menge bewirkt.......hoffe ich zumindest