Landpachtverkehrsgesetz und Pachtpreise

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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Ede***
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Landpachtverkehrsgesetz und Pachtpreise

Beitrag von Ede*** »

Ich ärgere mich über die ständig steigenden Pachtpreise unseres Vereinsgewässers in NRW. Aktuell über 40.000 € für 16 km Fließgewässer (ca. 30 ha). Der tatsächliche Ertrag ist negativ, d.h. es wird deutlich mehr Besatz eingebracht als Fisch entnommen wird. Trotzdem ist der Fischbestand zu Beginn einer jeden neuen Saison eher dünn. Eine natürliche Fortpflanzung der Forellen findet nicht oder kaum statt und die Äschen sind dem Kormoran schon seit langer Zeit zum Opfer gefallen.
Ich finde, der Pachtpreis ist angesichts der Qualität des Gewässers und dem nicht vorhandenen Ertrag unverschämter Wucher und befördert eine nicht nachhaltige Fischerei, weil man sehr viele Mitglieder braucht, um diese Pacht halbwegs aufzubringen. Viele davon wiederum kann man nur mit Besatz von fangfähigen Fischen bei Laune halten.
Meine Frage nun: Muss sich der Pachtpreis am Ertrag orientieren oder ist jeder Preis rechtens, den der Markt hergibt?
Gelten die Vorgaben des § 4 Landpachtverkehrsgestzes in NRW, wonach die Behörde den Vertrag beanstanden kann, wenn die Pacht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ertrag steht, der bei ordnungsmäßigerBewirtschaftung nachhaltig zu erzielen ist? Oder gibt es in NRW eine dem entgegenstehende Rechtsvorschrift? In den östlichen Bundesländern wird das LPachtVG ja angewendet soweit ich weiß.
Hat jemand Erfahrung mit der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Landesfischereigestztes in NRW? Dort steht: Bei der Prüfung der Angemessenheit der Zahl der abzuschließenden Fischereierlaubnisverträge gemäß § 17 Abs. 1 ist der jährlich zu erwartende nachhaltig zu erzielende Fangertrag für das jeweilige Gewässer zugrunde zu legen.
Realistisch sind vielleicht 15kg/ha nachhaltiger Ertrag möglich, das würde für ca. 40 Angler reichen.
Da Beppe
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Re: Landpachtverkehrsgesetz und Pachtpreise

Beitrag von Da Beppe »

Mahlzeit,

wer kassiert denn die Pacht? Da würde ich mal kritisch nachfragen wie das weitergehen soll.

Gibt es "konkurrierende" Vereine oder geldige Privatleute die scharf drauf sind?

Gruß
Sepp
. . . so vui schee, unser boarisch Hoamadl . . .
Ede***
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Re: Landpachtverkehrsgesetz und Pachtpreise

Beitrag von Ede*** »

Hallo Sepp,
die Pacht geht an zwei Fischereigenossenschaften, in der mehrere Grundstückeigner Mitglied sind. Unter anderem ein Graf, der in einer der beiden Genossenschaft den größten Anteil hält und der Genossenschaft vorsitzt. Pikanterweise ist der Vorsitzende der anderen Fischereigenossenschaft der Cheflobbyist der örtlich sehr einflussreichen Papierindustrie. Entsptrechend tut diese Genossenschaft nichts für eine ökologische Verbesserung des Gewässers. Der Vorsitzende der oberen Genossenschaft betreibt ein Wasserkraftwerk weiter oberhalb.
Und ja, ich denke andere Vereine hätten schon Interesse an der Pacht, aber es ist mehr als fraglich, ob es einen Verein gäbe, der *nicht erlaubtes Wort* leistungsstark für diese Pacht + Hege wäre. Privatleute wären höchstens am oberen Streckenabschnitt interessiert. Der größte Teil der Pachtstrecke führt zentral durch eine mittelgroße Stadt, mit all den damit verbundenen Problemen (ausgeprägte Schwarzfischerei, Vermüllung, Lagern, Baden, unangeleinte Hunde im Wasser etc.). Der untere Teil ist durch ein Klärwerk geruchlich und thermisch belastet. Letztes Jahr hatten wir auch noch einen Salmonellenalarm. Denke nicht, dass die Strecke für eine vermögende Privatperson interessant wäre, zumal es im Oberlauf viel, viel schönere Strecken gibt.

Der Vorstand traut sich einfach nicht kritisch nachzufragen, warum auch immer. Für mich stellt sich daher die Frage, ob es einen normativen Rahmen gibt, d.h. ob nicht mal z.B. die Fischereibehörde kritisch nachfragen müsste! Ggf. könnte ich als Mitglied auf der nächsten MV auch den Antrag stellen, kritisch nachzufragen, aber dazu möchte ich den Rahmen besser einschätzen können.
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Lorenz
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Re: Landpachtverkehrsgesetz und Pachtpreise

Beitrag von Lorenz »

Der Graf von Ho... ist schon vor vielen Jahren verstorben???????
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AlexX!!
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Re: Landpachtverkehrsgesetz und Pachtpreise

Beitrag von AlexX!! »

Ede*** hat geschrieben:
Aktuell über 40.000 € für 16 km Fließgewässer (ca. 30 ha)
Realistisch sind vielleicht 15kg/ha nachhaltiger Ertrag möglich, das würde für ca. 40 Angler reichen.
Hi Ede,

genau mit der Info würde ich mal zur Stadtverwaltung gehen,
ganz bürokratisch einen Abstimmtermin einfordern, evtl unter einem anderen Vorwand.

über 1000€ für einen Jahreserlaubnisschein kann doch nicht im Interesse der Stadt sein.
es hängt ja ein Verein dran, damit steht die Existenz des Vereines auf der Kippe.

lg
"Besatz mit fangreifen Forellen ist wie eine Droge.
Es macht die Angler doof, und süchtig ... sie wollen immer mehr" (by Steini/GWForum)
Ede***
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Re: Landpachtverkehrsgesetz und Pachtpreise

Beitrag von Ede*** »

Hallo Lorenz, hallo Alex,
ist der Graf von Sp...
Die Zahl von 40 Anglern würde sich ergeben, wenn die Zahl der Jahreserlaubnischeine rein nach der Ertragsfähigkeit gehen würde. Aktuell hat der Verein viel, viel mehr Mitglieder, um Pacht und "Hege" halbwegs sozialverträglich zu halten. Das ist die Krux: zu hoher Pachtpreis bedingt (zu) viele Angler, bedingt hohe Erwartungshaltung (viel Geld = viel Fisch), bedingt fangfähigen Besatz usw. Wenn man mehr Geld für die Hege übrig hätte, wäre zwar auch nicht gesagt, dass es in nachhaltigere Hegemaßnahmen fließen würde, aber die Chance wäre da.
Besonders ärgerlich finde ich, dass die Fischereigenossenschaften so gar nichts zur Verbesserung der Habitatqulität des Gewässers beitragen. Ganz im Genenteil, durch gegensätzliche Interessen einiger Mitglieder stehen die bei Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie sogar noch auf der Bremse!
Hand aufhalten auf der einen Seite und dann auf der anderen Seite bremsen, geht gar nicht. Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. So stehts im GG. Die Genossenschaften könnten ja auf Pacht verzichten oder einen ssymbolischen Euro verlangen, wenn denn am Habitat aus Gründen der Sicherung von Arbeitsplätzen nichts zu machen ist. Da müsste es doch einen gesetzlichen Rahmen geben, der Auswüchse verhindert? Oder gibt es den gar nicht?
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pehers
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Re: Landpachtverkehrsgesetz und Pachtpreise

Beitrag von pehers »

Servus und blöde Frage:

Habt ihr einen Anwalt oder Juristen im Verein, den man einmal um eine rechtliche Kurzstellungnahme bitten könnte? Ich finde schon, dass ihr diesen Fragen einmal nachgehen solltet und vor allem Judikatur zu den zitierten Gesetzesstellen wichtig wäre. Alleine die Formulierung würde doch für eine Anwendbarkeit dieses Gesetzes und eine Gesetzesgrundlage für eine Pachtzinsminderung darstellen. Da ist eben die Frage, wie diese Bestimmungen angewendet und judiziert werden.

L.G.
Hans
www.soulfishing.eu
I still don't know why I fish or why other men fish, except that we like it and it makes us think and feel. (Roderick L. Haig-Brown, A River Never Sleeps)
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