Neues vom kommerziellen Bootsverleih an der Wiesent

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roland k
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Neues vom kommerziellen Bootsverleih an der Wiesent

Beitrag von roland k »

der Bericht stammt aus der regionalen Tageszeitung "Fränkischer Tag" es ist schon erstaunlich, wie die "Entscheider-Behörden" andere zuständige Fachbehörden ignorieren und der Naturzerstörung freien Lauf lassen.

Aber liest selber....

Forchheim. Der Kampf gegen die kommerzielle Kanu-Nutzung auf der Wiesent dauert an. Bund Naturschutz und Fischereiverband gehen die vom Landratsamt vorgesehenen neuen Befahrensregelungen nicht weit genug. Man sieht darin keine Verbesserung zum jetzigen „unhaltbaren“ Zustand.


von Andreas Oswald

Zur Erinnerung: Der Naturschutzbeirat bei der Regierung von Oberfranken hatte sich Anfang des Jahres dafür ausgesprochen, dass die Zahl der Boote auf 130 begrenzt wird, wobei – wie der Fischereiverband anmerkt – man offensichtlich davon ausging, dass hiervon nur 70 Prozent gewerblich sein dürfen. Ferner hatte sich der Naturschutzbeirat dafür ausgesprochen, das Befahren der Wiesent bis zur Beendigung der Vogelbrutzeit bis zum 15. Juni völlig zu untersagen.
Zum Pressegespräch beim Bund Naturschutz hatte der Fischereiverband Fränkische Schweiz seine gesamte „Häuptlingsriege“ aufgeboten: Jörg Meyer, Hans Jörg Müller-Velten, Albert Schütze und Adolf Otte in Holte. Sie kritisierten, dass sich die Regierung von Oberfranken weigere, den Beschluss des Naturschutzbeirates zu vollziehen. Die Regierung habe auch entgegen den Richtlinien des Naturschutzgesetzes die Entscheidung des Naturschutzbeirates beim zuständigen Umwelt-Ministerium nicht eingeholt.

Mit der Absicht des Landratsamtes, nunmehr für die drei örtlichen Bootsvermieter die Genehmigung für 300 Boote zu erteilen – im Mai für 200 – würden die „bisher schon unhaltbaren Zustände festgeschrieben“, zürnen die Vertreter des Fischereiverbandes. Sie fordern mehr als eine Halbierung: 130 Boote, konform der Empfehlung des Naturschutzbeirates. Ferner wird kritisiert, dass – entgegen des Beschlusses des Naturschutzbeirates lediglich vom 1. Oktober bis 30. April ein generelles Befahrensverbot verhängt wird. Der BN hingegen fordern eine Verbots-Ausweitung von Mitte Oktober bis 15. Juni.


„Illegaler Zustand“

Grundsätzlich sehen BN und Fischereiverband in der derzeitigen Form des Bootsverleihes einen „illegalen Zustand“. Man beruft sich dabei auf die bayerische Schifffahrtsverordnung, die von den Behörden mißachtet werde. Laut Schifffahrtsverordnung benötigen Mietboote eine Art „Boot-TÜV, der offensichtlich nie durchgeführt worden sei, betonte der Vorsitzende des Fischereiverbandes Fränkische Schweiz, Jörg Mayer. Es könne nicht angehen, dass die Regierung bis zur Erteilung der schifffahrtsrechtlichen Genehmigung hinnehmen werde, dass die gewerblichen Bootsvermieter ihr Gewerbe ohne jede Genehmigung betreiben könnten. Außerdem sei die Stellungnahme der fischereibiologischen Fachbehörde ignoriert worden. Es handele sich um einen „enteignungsleichen Eingriff in Fischereirechte“.
Insgesamt befürchtet man einen „Ausverkauf“ der Fränkischen Schweiz und eine Gefährdung der Vögel und Fische. Die Nutzung der Wiesent durch auswärtige kommerzielle Boots-Reiseunternehmer sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, fordert der Bund Naturschutz. Zur Regelung der Anzahl der Boote sollten gebührenpflichtige Genehmigungsscheine durch die anliegenden Gemeinden augegeben werden. Rose Stark vom Bund Naturschutz stellte klar: „Wir wollen den Tourismus, aber in geregelten Bahnen“. Und die Fischreivereine betonen, dass sie sich ausdrücklich nicht gegen eine maßvolle Befahrung durch einzelne individuelle Bootsfahrer im Rahmen des „Gemeingebrauchs“ wenden. Durch eine kommerzielle „Übernutzung“ sei die Fränkische als Inbegriff der „deutschen Idylle“ jedoch „massiv gefährdet“. Fischereiverbands-Vorsitzender Jörg Mayer: „Es ist bereits fünf vor zwölf!“.



Roland
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Peter Olbrich
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Beitrag von Peter Olbrich »

das erinnert ja fatal an die Verhältnisse in Irland mit der Duldung (oder besser Förderung) der Treibnetzfischerei auf den Wildlachs durch die Regierung.

Moral von der Geschicht': Vernünftige Erkenntnis + gesetzliche Rückendeckung allein ist offensichtlich noch lange kein Garant für sinnvolles Handeln.

Peter
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