von Siegfried. » 30.11.2011, 23:34
Hallo Falk,
grundsätzlich sind die spezifischen Regeln mal wieder Ländersache, der Bund hat aber die Rahmenkompetenz. Ich kenne die aktuellen Regelungen in Thüringen nicht, habe nur Anfang der 1990er Jahre an der Ilm zu tun gehabt, da wurde gerade das damals neue Landeswassergesetz eingeführt. Seit dem ist aber sicher, dass alle neuen und alle Anlagen die auf Grund wesentlicher technischer Anpassungen einen neuen oder auch nur erneuerten Wasserrechtsbescheid bekommen haben, darin auch eine Mindestwasserabgabe festgesetzt bekommen haben. Die wurden zwar zu der damaligen Zeit noch fast frei nach Schnauze ermittelt und waren oft viel zu gering, aber null waren sie sicher nie.
Auch bei alten Rechten sollten sie das eigentlich nicht sein, wurden aber oft nicht festgeschrieben und werden dewegen von den Betreibern als auf null gesetzt betrachtet und leider von den Behörden damit durchgelassen, obwohl das nicht sein müsste, aber das führt von deiner Frage weg.
Konkret weiß ich nicht ob es in Th. so etwas wie ein "Wasserbuch" gibt wie in NRW, das öffentlich zugänglich ist und in dem alle Rechte verzeichnet sind. Das müsste bei der UWB (Kreis s.u.) liegen. Auf jeden Fall ist aber die genehmigende Behörde, d.h. im Allgemeinen der Kreis oder die kreisfreie Stadt (gibts glaube ich an der Ilm nicht, oder ist Weimar etwa?) als Untere Wasserbehörde (UWB) zuständig und auskunftspflichtig. Eigentlich müsste diese bei einem Verstoß gegen ihre eigenen Auflagen auch selbstständig tätig werden, spätestens aber wenn eine Anzeige vorliegt, und sowohl für Abhilfe sorgen als auch mittels Zwangsmaßnahmen (sprich Bußgeld) und regelmäßige Vorlage des Betriebsbuches der WKA gegen Wiederholung vorbeugen. Soviel zur Rechtslage.
Ganz konkret würde ich dir raten einfach mal Anzeige gegen den Betreiber der WKA bei der UWB zu stellen, sowie Auskunft über die ergriffenen Maßnahmen verlangen. Sollte keine Reaktion erfolgen, kannst du Beschwerde dei der Oberen Wasserbehörde (in Th. gibt es glaub ich keine Regierungsbezirke, daher wahrscheinlich direkt das Land) über die UWB führen.
Ich hoffe das hilft erst mal weiter. Wenn du was machst erwarte allerdings nicht, dass du auf Interesse oder auch nur offene Ohren triffst. Da hilft nur eins, bloß nicht sofort abwimmeln lassen, immer weiter bohren. Prinzipiell bist du im Recht und die müssen alles offen legen und auch arbeiten, nur Lust darauf haben sie fast nie.
Siegfried
Fische sind zu schöne Geschöpfe um nur einmal bewundert zu werden