Schwarzfischen bald legal?

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Büffel

Beitrag von Büffel »

Hallo Gleb,
erstmal hört sich das doch garnicht schlecht an. Die erste Frage ,was ist ein Schwarzfischer? Einer der keinen deutschen Angelschein hat oder einer der keinen Erlaubnisschein für ein Gewässer hat.
Ein deutscher Ausländer darf in den Niederlanden ohne deutschen Angelschein angeln. Er muß nur die Papiere kaufen und los gehts. Das ist OK. Wenn meine niederländischen Kollegen hier in Deutschland angeln möchten ist das ein riesen Aufwand hier eine Genehmigung zu bekommen. Es wird Zeit das diese Kleinkrämerei aufhört und wir niederländische Verhältnisse bekommen.:D
Gleb

Beitrag von Gleb »

Hallo,
dann muss man sich aber wirklich fragen, was es denn mit den ganzen Fischereiprüfungen soll?

Gleb
Peter Olbrich
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Beitrag von Peter Olbrich »

ein gerichtlich durchgezogener Präzedenzfall wegen Tierquälerei aufgrund fehlender Sachkunde bei einem Gästeangler ohne Angelschein und die Sache kommt ins Schwimmen.

Peter

P.S. .. und wer in einer Bundestagsvorlage von einem "Angelschein" spricht, hat seine Sachkunde ausreichend kundgetan.
Zuletzt geändert von Peter Olbrich am 01.02.2004, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
Büffel

Beitrag von Büffel »

Hallo,
wenn zwei das gleiche tun, ist es immer noch nicht das selbe. Zur Richtigstellung: Nur in Deutschland wird ein Fischereischein ,im Volksmund Angelschein, benötigt um fischen zu dürfen. In Schweden, Norwegen oder auch in den Niederlanden ist das Fischen "Volksgut". Diese Länder haben erkannt das Fischen ein Wirtschaftsfaktor ist und z.T. kleine Gemeiden davon sehr gut leben können. Warum sollte dies in Deutschland nicht möglich sein? Warum sollte ein Ausländer hier in Deutschland nicht ohne große bürokratischen Hürden fischen dürfen?
Ich finde es peinlich wenn mich mein niederländischer Freund fragt warum er nicht ohne weiteres in Deutschland fischen darf .
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Michael Pohl
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Beitrag von Michael Pohl »

Tach Andreas,

ich sehe in der Fischereiprüfung durchaus ihre Berechtigung auch wenn ich
selbst nicht nur Geld, sondern auch kostbare Zeit investieren musste um
diese zu erlangen. Falls die nordischen Länder oder auch die Niederlande
es anders handhaben, heisst das ja nicht, dass es richtig ist.

Ein Prüfling musste sich zumindest auseinandersetzen mit der richtigen
Verhaltensweise bei einem gefangenem Fisch. Uns wurde immer wieder
eingehämmert, dass es sich hier um eine Kreatur handelt, welche respektvoll
und schonend behandelt werden muss.
Wenn einem dies jedoch nie gesagt oder gezeigt wird, wird von der Masse
auch dementsprechend am Wasser verfahren.

Im übrigen habe ich zum Erhalt des Angelscheins ganz andere Informationen.
Mein Amsterdamer Fischerfreund hat für eine sauerländische Strecke ohne
Probleme einen Fünfjahresschein (5 !!!) von der Gemeinde bekommen.
Zwar mit dem Hinweis "ausnahmsweise, normalerweise Einjahresschein",
aber immerhin. Ich konnte es nicht glauben, habe ihn aber selbst gesehen...
Vielleicht ist es ja auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Ich selbst hasse auch oft die Bürokratie Deutschlands und die übertriebene
Pingeligkeit (wer mag das schon...???), aber in diesem Fall finde ich sie,
bezogen auf den Fischereischein, ausnahmsweise richtig.

Wenn zum Schluss noch der Wirtschaftsfaktor als Argumant genannt wird,
heisst das für mich nichts anderes, als dass man alles mit der Natur anstellen
darf solange die Kasse klingelt.
Ich möchte Deine Reaktion sehen, wenn der Erste seinen Fisch aus 5 Metern
Entfernung "zurücksetzt" oder ihn über die Kiesbank ziehend ausdrillt.
(Alles in den genannten Ländern schon gesehen)
willi aus I
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Beitrag von willi aus I »

Hallo

Viele deutsche Angler reisen um die ganze Welt,um ihrer Passion nachzugehen.
Das geht im allgemeinen recht unproblematisch vor sich,man zahlt seinen Obulus und geht fischen.
Warum soll das für ausländische Gäste nicht auch möglich sein ?
das stellt doch nicht generell den Sinn der Fischereiprüfung in Frage.
Überall werden Regeln und Bestimmungen aufgestellt,die befolgt
werden müssen,die unter anderem auch waidgerechtes handeln fordern.
Die Fischereiprüfung ist mit Sicherheit kein Garant dafür,da zählt doch
wohl eher die innere Einstellung zur Kreatur.
Ich denke die Vorlage ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Gruss Willi
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Daniel/Bonn
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Beitrag von Daniel/Bonn »

Muss Dir zustimmen, Michael!
Nur weil es alle anderen so handhaben, muss es nicht unbedingt richtig sein, auch wenn in Deutschland gerade eine Stimmung herrscht, nach der alles sinnlos, unnütz und überholt ist. (Na gut, das meiste ist es auch..... ;) )
Ich denke eine staatliche Schulung und Durchleuchtung (Führungszeugnis) kann nicht schaden, wenn man danach die Berechtigung erhält, Wirbeltiere zu töten. Gleiches gilt auch für die Jagd.
Eine allzu bedenklose Vergabe der "Lizenz zum Töten" finde ich verantwortungslos.
daniel
RheinischerFliegenfischerStammtisch
Fuldaer Fliegenfischerstammtisch
Peter S., Köln

Beitrag von Peter S., Köln »

Meines Wissens gibt es in Schleswig-Holstein schon heute die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen, einen Gästefischereischein ohne Prüfung zu erlangen. Mit einigen Einschränkungen darf man dann im Urlaub angeln.
Also alles nichts Neues.
Speziell für ausländische Gastangler müsste es, trotz unseres föderativen Systems, eine bundesweite Regelung geben, die ihnen während des Urlaubs Angeln ermöglicht. Wir wollen ja auch problemlos im Ausland angeln.
"Ausländer" müsste sich dann nicht allerdings am Pass, sondern am Hauptwohnsitz definieren.
Papiere, wie Fischereischein, Jagdschein und Führerschein besagen nicht mehr, als dass man die entsprechenden Prüfungen bestanden hat.
Über Verantwortungsbewußtsein, Gesetzestreue und die Einstellung zu Mitmensch und Kreatur sagen sie rein garnichts aus.
Es wird immer und (von) überall, solche und solche geben.
Toomi/Essen

Beitrag von Toomi/Essen »

Möglichkeiten für Gästeangeln ohne Angelschein gelockert werden

ich betrachte das mal nicht nur für Ausländische sondern auch für unsere Nachbarn und Freunde.
In NRW ist es so geregelt das 10-14 jährige nur einen Jugenfischereischein benötigen. Der sagt aber nichts über Waidgerechtigkeit,Fachkunde etc. aus.
Die Beschränkung allerdings ist die, das der Jugendliche in Begleitung eines gültigen Fischereischeinbesitzers fischt, der die Sach und Fachkundeprüfung Landesamtlich bestätigt hat.Dieser ist auch für den Jugendlichen Angler verantwortlich und kann somit zur Verantwortung gezogen werden.
Abgesehn davon wofür der Jugendliche bis 14 einen Schein benötigt (nur die Staatskasse klingelt dadurch), sehe ich auch keine Probleme Gastangler über 14 mitzunehmen.Wenn ich einem Freund das Angeln zeigen will,so heißt es direkt nach dem Gesetz, über 14 Fischereischein, sonst ist er Schwarzangler, sogar an den heutigen Forellenteichen.
Auch in den NL gibt es Vorschriften und sind einzuhalten,die Vergunning (Fischereischein) ist kein Freischein, sondern wird auch da bei Verstoß nicht milde Verfahren.
Sein wir doch mal nicht so egoistisch, "ich darf angeln Du noch nicht, mußt erst Fischereischein machen"wer weiß ob demjenigen es überhaupt Spaß macht.
Wem es zur Freizeitbeschäftigung wird, will doch mehr wissen und ist dann auch nicht abgeneigt eine Prüfung zu machen.

Mfg Toomi
Peter Olbrich
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Beitrag von Peter Olbrich »

Meine Erfahrung in nunmehr fast 10 Jahren Arbeit an und mit den Prüfungsbedingungen für den Fischereischein (so heisst das Teil offiziell, müsste es auch in FDP-Fraktion) hat mir folgenden Hintergrund vermittelt:
Ein Hauptgrund, warum unser Staat an der Fischereiprüfung für die Angler interessiert ist, ist die Möglichkeit, sich dadurch Kollisionen mit unserem Tierschutzrecht zu entziehen. Formal kann wohl aus dem Tierschutzrecht und den begleitenden Verordnungen abgeleitet werden, dass man durch das Töten von Fischen, was ja mit deren tierschutzgerechter Nutzung verbunden ist (vernünftiger Grund) eine tierschutzrelevante Handlung vollzieht Deren Vollzug kann wiederum der Gesetzgeber nur dulden, wenn er sich sicher wähnt, dass der Akteur der grausamen Tat die dazu notwendige Sachkunde besitzt Um das beim Angler sicherzustellen, nimmt man am besten eine Ausbildung und Prüfung. Dann kann man dies auf dem Bescheinigungswege nach außen dokumentieren kann: fertig ist die Prüfung für den Fischereischein.
Unsere Staatsmacht ist gar nicht so sehr am Leid oder Nicht-Leid der Fische interessiert, wie man glauben sollte. Wenn eine Bescheinigung vorliegt, die den Staat aus der Schusslinie nimmt, ist für ihn die Welt eigentlich in Ordnung. Was sich am Wasser wirklich abspielt - und das ist eigentlich das was den Fischen weniger oder mehr „weh“ tut - ist eher sekundär. So kann dann auch die sicherlich nicht sehr „humane“ Hochseefischerei als „vernünftiger Grund“ durch alle Tierschutzverordnungen segeln, obwohl die harte Wirklichkeit auf den Fangschiffen den Individuen sicherlich mehr Leid abverlangt als ein Gruß vom Priest.
Dennoch:
Ich halte es für die Menge der jährlich dazukommenden Angler wichtig, von erfahrener Hand an die Sachverhalte und das spezifische Wissen herangeführt zu werden, zumal das gute alte Heile-Welt-Verfahren Lehrmeister/Lehrprinz (frei nach Löns) allein in den Mengen schon nicht umsetzbar ist. In Ländern, die keine Ausbildung kennen, habe ich oft schon Szenen beobachtet wie in „Mr. Hobbs macht Ferien“ oder „Ein Goldfisch im Wasser“ die den Fischen alles andere als zuträglich waren. Für mich steht da der Ausbildungsgedanke im Vordergrund, für die Behörden ist vor allem das durch einen „Leistungstest“ bestätigte Papier wichtig. Ob der Prüfling die Fragen nur blind auswendiggelernt hat oder das Vermittelte dann auch sinnvoll anwendet kann sowieso niemand wissen. Sicher ist aber folgendes: was ich nie gehört oder gelesen habe, kann ich auch nicht sinnvoll anwenden. Bei uns wird man so schnell am Fluss niemanden mit einer Pilkrute sehen, ein Anblick der mir an einem Salmonidenfluss!! im Ausland schon vergönnt war.
Also ich meine, verantwortungsvolle Angler werden nicht durch Prüfungen sondern durch Ausbildung gemacht. Wenn nicht der Staat nach dem Papier rufen würde, wäre sicher auch das Klima in den Vorbereitungskursen um ein vielfaches gelöster und damit auch fruchtbarer.
Tja, Churchill soll einmal gesagt haben, dass die Demokratie nicht das Gelbe vom Ei wär, wir aber nix besseres haben. Vielleicht ging er heimlich angeln...

Peter
Haiko

Beitrag von Haiko »

Hallo Gleb!

Dich möchte ich sehen, wenn Du nach Irland, NL, Skandinavien, Österreich etc. fährst und Du dann nur mit der Familie den Inländern beim Fischen zuschauen darfst.

Die Idee der Lockerung der Beschränkungen für Gastangler ist in meinen Augen nicht schlecht aber die regelungswütigen Bürokraten und Vereinsnasen werden das schon zu verhindern wissen. Aber schön, dass man mal darüber gesprochen hat.

Gruss
Haiko
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Harald aus LEV
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Beitrag von Harald aus LEV »

Hallo Board,
vielleicht liegt es auch daran, daß in Holland und Skandinavien das Angeln ganz anders in der Gesellschaft verankert ist. Dort gehört es zum Alltag. Jeder (fast) angelt. Die Kinder wachsen schon unter Anleitung der Erwachsenen am Wasser auf. Dort kann fast jedes Kind mit einer Angel und mit ´nem Boot umgehen. Auch der Fang wird fachgerecht versorgt. Wenn man mit einem grossen Fisch nach Hause kommt, erntet man Anerkennung des Nachbarn... Und bei uns...?
Bei uns in Deutschland haben wir uns über Generationen meilenweit vom natürlichen Umgang mit der Natur entfernt. In den 60er und 70er-Jahren wurden Angler belächelt und oft als tumbe Eigenbrötler hingestellt. Daraufhin legte man als Angler in Vereinen, Verbänden und auch in der Industrie Wert darauf, daß das Angeln Sport sei. Ein bekannter Werbespruch damals war "Sport für den Mann im Mann". Als dann Mitte/Ende der 70er plötzlich erkannt wurde, daß Grün mehr als eine Farbe sein kann, suchte man nach allerlei Mitteln um sich zu profilieren. Es ist viel Gutes dabei herausgekommen, so fische ich heute in einem Fluß auf Salmoniden, den ich vor 30 Jahren nicht ´mal aus der Nähe betrachtet hätte, da er so stark verunreinigt war und bei Niedrigwasser regelrecht stank. Leider fand man dann die Anglerschaft als Zielscheibe, da diese ja bekanntlich Fischmörder sind und oftmals noch nicht einmal wissen, wie man mit dem gefangenen Tier waidgerecht umgeht. Hinzu kam, daß einige Angler durch ihr Verhalten im Umgang mit dem Fang, die Vorurteile noch untermauerten. Die Jäger mußten immer schon eine Prüfung ablegen (stehen allerdings ungerechtfertigter Weise auch nicht in einem besseren Licht). Was lag da näher, als auch für die Angler Prüfungen vorzuschreiben. Also wurde mit bürokratiscvher Gründlichkeit daran gefeilt. Und jeder. der meinte, er habe ein wenig Ahnung als Tierschützer und einen gewissen Einfluß hatte, hat seine Forderung in den Gesetzen unterbringen können. Da Fischereirecht Ländersache ist, hat sich jedes Land seine eigenen Vorschriften gemacht. Das Resultat ist, daß wir einen wahnsinnigen Gesetzes- und Verordnungssalat haben.
Versteht mich nicht falsch, es ist sicher auch viel nützliches und wichtiges darunter, aber vielleicht wäre es besser, eine bundeseinheitliche Regelung mit der Möglichkeit zu schaffen, daß auch Gastangler hier angeln können, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben. Ich schätze, im Rahmen der EU wird das nicht lange auf sich warten lassen.
So, jetzt habe ich mir genug von der Seele geschrieben.
TL Harry
Fliegenfischen - Der natürliche Weg
Büffel

Beitrag von Büffel »

Hallo Männer,
ich glaube die Diskussion wird auf ein falsches Gleis gesetzt. Ich habe den sogenannten „Angelschein“ nicht in Frage gestellt, sondern nur gefragt wer ein Schwarzfischer ist.
Eine gute Ausbildung halte ich auch für wichtig, aber es geht doch darum für Ausländer und Urlauber eine einfache Regelung zu finden damit diese in Deutschland fischen können. Wenn ich in den Niederlanden keine Papiere (Sportvisakte usw. ) gekauft habe und angeln gehe bin ich ein Schwarzangler.
Thomas, Daniel seid mal ehrlich würdet Ihr eine Angelreise unternehmen wenn Ihr z.B. einen schwedischen oder irischen Beamten beweisen müßtet das Ihr schon eine Angeln gehalten und einen Fisch gefangen habt. Und wenn Ihr dann Pech hab sagt der Beamte „Sie nicht“ und dann sind zwei Wochen Pub und Whisky angesagt. Euer Gesicht würde ich gerne sehen.
Warum sollten wir Deutsche nicht das gleiche Recht gegenüber ausländischen Urlaubern walten lassen wie wir es im Ausland genießen dürfen. Was spricht dagegen? Und was Willi aus I geschrieben findet mein volle Unterstützung. Wie viele Idioten haben einen Führerschein und können trotzdem kein Auto fahren.
Wer will einem Barry Reynolds oder einem Hans Ruedi Hebeisen die fehlende Sachkunde absprechen, wer ?, nur weil sie keinen deutschen „Angelschein“ besitzen.
So Gleb, Du hast den Hut in den Ring geworfen, jetzt bist Du dran.
:frosch2:
Peter Olbrich
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Beitrag von Peter Olbrich »

hallo büffel,

wenn ioch mich richtig erinnere, war in Glebs 1.Posting und in dem Entwurf der FDP von der Problematik: Angeln für Ausländern nicht die Rede oder?

Peter
Peter Olbrich
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Beitrag von Peter Olbrich »

übrigens wird in HH die Erlaubnis für Ausländer von der Fischereibehörde ohne Problem erteilt.

Peter
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