Mal aus Neugier.
@ Lutz und Roland
Wenn an den Fliessgewässern in Sachsen die Betreiber der WKA (Ausleitungskraftwerke) die vorgeschriebene (?) Restwassermenge unterschreiten oder halt sogar soweit unterschreiten, dass die Ausleitungsstrecken (=Mutterbett) nahezu trocken fallen, welche Konzigwensen hat dies für den Betreiber der WKA bei einer Anzeige?
Gibt es dann überhaupt eine Strafe?
Muss der WAK- Betreiber mit einer Geldstrafe rechnen und ist ca. bekannt in welcher Höhe?
LG
Christian
PS:
HansAnona hat geschrieben: Es ist einfach so, dass das durchwandern der Turbine oder generell das ein-gesogen werden von Lebewesen absolut verhindert werden muss. Im Oberwasser ist das durch Rechenanlagen gut möglich,
Falsch und Kleiner Hinweis!
Ein Großteil der Fische die nicht durch die Rechen hindurchpassen, verenden direkt an der Rechenanlage. (Werden von der hohen Wasserströmung gegen den Rechen gepresst und können sich nicht mehr von selbst lösen, den Rest erledigt dann die vollautomatisch- hydraulische Rechenreinigungsanlage.)
Verletzungen durch Rechen (Abdruck der Rechenstäbe auf dem Aal) kannst Du dir mal hier anschauen -> (Bild)
http://www.fliessgewaesserschutz.de/ima ... dert_k.jpg
Verhindern könnte man dies allerdings mit Hilfe elektrischer Scheucheinrichtungen, dass sind Elektrische Sperren vor den Rechen der Kraftwerke. (Ins Wasser hängende Elektrodenketten.)
PPS: @ Lutz und René
Das ich oder wir am eigentlich Thema anfangs vorbei sind, lag sicher an der geringen Information worum es im Thema „Wasserkraft mal anders“ überhaupt geht! Ich war und bin sicher auch nicht der Einzige dem entgangen ist, dass die zusätzlich zu vermittelnden Informationen aus dem Link vom Lutz,
http://www.wasserkraft-retten.de/ in der linken Wortleiste zu suchen sind! ( Die Wasserentnahmeabgabe, Mindestwasservorschrift, Energiewende, Ökologische Standards, Drohender Klimawandel, Rechtmäßigkeit)