Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen
Verfasst: 03.02.2013, 14:04
hallo Benji,
ich denke, dass ich bei deiner frage behilflich sein kann:
im hessischen Fischereigesetz (HFischG) in der aktuellen fassung von 2010
findest du unter § 25 Abs. 2 folgende regelung:
HFischG von 2010
(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen.
Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung
Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben.
Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis
zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang
berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden.
das ist hier im gesetz die sogenannte Gehilfenregelung.
auf dem lehrgang für fischereiaufseher in hessen (auf dem ich war) wurde
dieses thema auch ausführlich erläutert. und ein lieber freund und angelguru
von mir ist gutachter für den verband hessischer fischer und hatte diese gesetzliche
regelung vor verabschiedung auf dem wohnzimmertisch. vom verband war man
auch etwas pissed, dass der gesetzgeber dies nicht präziser formuliert hat, aber
das sind auch nur bürokraten.
gemeint ist mit dem gesetz folgendes:
man will ! unterscheiden zwischen "fischen" und "helfen beim fischen".
natürlich kann ein bub mit dir mitkommen und angeln. und er kann da
auch alles machen, was zum fischen gehört, mit einer ausnahme. denn
sonst hilft er nicht, sondern angelt ja selber..
du bist also legal, wenn irgendwo im prozess von: auswerfen, anhieb,
drill, landung, töten DU eins dieser dinge gemacht hast. am besten ist es:
da er keine sportfischerprüfung gemacht hat solltest DU den fisch töten,
er kann das ja im zweifel noch nicht waidgerecht.
und natürlich kann auch den 62 jähriger Schwiegervater in spe zum angeln
mitgehen und natürlich kann auch er dir in identischer weise beim fischen
helfen. aber auch hier solltest DU den fisch selber töten.
das ist hier im gesetz gemeint und vom Verband auch beim gesetzgeber so
gewollt. es ist unglücklich formuliert und kommt in der nächsten fassung anders.
und natürlich ist es dämlich, sagen zu müssen "ich hab seit heut morgen rücken
und daher den gehilfen mitgenommen, weil ich nen schweren fisch schlicht
und einfach nicht heben kann.." es kann dir ja niemand das gegenteil beweisen.
und da wird es dann auch klar, dass es keinen sinn macht, wenn der bub oder
schwiegervater beim spin und fliegenfischen 100m weiter flussabwärts sein ding
macht. DAS geht nicht. und das gibt dann auch berechtigten ärger. aber wenn ihr
beieinander hockt, plaudert und fischt kann da niemand etwas gegen sagen.
und es wird auch kein vernünftiger mensch je etwas dagegen sagen, natürlich
nehmen wir angler auch mal nen interessierten menschen ans wasser mit. logo..
und ja, dass nen jugendlicher mit fischereischein nicht alleine fischen gehen darf,
ist mies, liegt aber dann am verein und nicht an der gesetzlichen regelung. denn
nach dieser darf er ja alleine fischen...
hoffe ich konnte dir weiterhelfen
grüße
Thorsten
ich denke, dass ich bei deiner frage behilflich sein kann:
im hessischen Fischereigesetz (HFischG) in der aktuellen fassung von 2010
findest du unter § 25 Abs. 2 folgende regelung:
HFischG von 2010
(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen.
Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung
Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben.
Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis
zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang
berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden.
das ist hier im gesetz die sogenannte Gehilfenregelung.
auf dem lehrgang für fischereiaufseher in hessen (auf dem ich war) wurde
dieses thema auch ausführlich erläutert. und ein lieber freund und angelguru
von mir ist gutachter für den verband hessischer fischer und hatte diese gesetzliche
regelung vor verabschiedung auf dem wohnzimmertisch. vom verband war man
auch etwas pissed, dass der gesetzgeber dies nicht präziser formuliert hat, aber
das sind auch nur bürokraten.
gemeint ist mit dem gesetz folgendes:
man will ! unterscheiden zwischen "fischen" und "helfen beim fischen".
natürlich kann ein bub mit dir mitkommen und angeln. und er kann da
auch alles machen, was zum fischen gehört, mit einer ausnahme. denn
sonst hilft er nicht, sondern angelt ja selber..
du bist also legal, wenn irgendwo im prozess von: auswerfen, anhieb,
drill, landung, töten DU eins dieser dinge gemacht hast. am besten ist es:
da er keine sportfischerprüfung gemacht hat solltest DU den fisch töten,
er kann das ja im zweifel noch nicht waidgerecht.
und natürlich kann auch den 62 jähriger Schwiegervater in spe zum angeln
mitgehen und natürlich kann auch er dir in identischer weise beim fischen
helfen. aber auch hier solltest DU den fisch selber töten.
das ist hier im gesetz gemeint und vom Verband auch beim gesetzgeber so
gewollt. es ist unglücklich formuliert und kommt in der nächsten fassung anders.
und natürlich ist es dämlich, sagen zu müssen "ich hab seit heut morgen rücken
und daher den gehilfen mitgenommen, weil ich nen schweren fisch schlicht
und einfach nicht heben kann.." es kann dir ja niemand das gegenteil beweisen.
und da wird es dann auch klar, dass es keinen sinn macht, wenn der bub oder
schwiegervater beim spin und fliegenfischen 100m weiter flussabwärts sein ding
macht. DAS geht nicht. und das gibt dann auch berechtigten ärger. aber wenn ihr
beieinander hockt, plaudert und fischt kann da niemand etwas gegen sagen.
und es wird auch kein vernünftiger mensch je etwas dagegen sagen, natürlich
nehmen wir angler auch mal nen interessierten menschen ans wasser mit. logo..
und ja, dass nen jugendlicher mit fischereischein nicht alleine fischen gehen darf,
ist mies, liegt aber dann am verein und nicht an der gesetzlichen regelung. denn
nach dieser darf er ja alleine fischen...
hoffe ich konnte dir weiterhelfen
grüße
Thorsten