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Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 03.02.2013, 14:04
von Thotty
hallo Benji,

ich denke, dass ich bei deiner frage behilflich sein kann:

im hessischen Fischereigesetz (HFischG) in der aktuellen fassung von 2010
findest du unter § 25 Abs. 2 folgende regelung:

HFischG von 2010

(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen.
Beim Fischfang mit der Handangel gilt dies nur für Personen, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigung
Hilfe beim Fischfang benötigen. Nur einer der Helfer darf den Fischfang mit der Handangel ausüben.
Helfer müssen sich im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Fischereiberechtigten aufhalten. Kinder bis
zur Vollendung des zehnten Lebensjahres gelten als Helfer, wenn sie von einer volljährigen und zum Fischfang
berechtigten Person an die Fischereiausübung herangeführt werden.


das ist hier im gesetz die sogenannte Gehilfenregelung.

auf dem lehrgang für fischereiaufseher in hessen (auf dem ich war) wurde
dieses thema auch ausführlich erläutert. und ein lieber freund und angelguru
von mir ist gutachter für den verband hessischer fischer und hatte diese gesetzliche
regelung vor verabschiedung auf dem wohnzimmertisch. vom verband war man
auch etwas pissed, dass der gesetzgeber dies nicht präziser formuliert hat, aber
das sind auch nur bürokraten.

gemeint ist mit dem gesetz folgendes:

man will ! unterscheiden zwischen "fischen" und "helfen beim fischen".

natürlich kann ein bub mit dir mitkommen und angeln. und er kann da
auch alles machen, was zum fischen gehört, mit einer ausnahme. denn
sonst hilft er nicht, sondern angelt ja selber..

du bist also legal, wenn irgendwo im prozess von: auswerfen, anhieb,
drill, landung, töten DU eins dieser dinge gemacht hast. am besten ist es:

da er keine sportfischerprüfung gemacht hat solltest DU den fisch töten,
er kann das ja im zweifel noch nicht waidgerecht.

und natürlich kann auch den 62 jähriger Schwiegervater in spe zum angeln
mitgehen und natürlich kann auch er dir in identischer weise beim fischen
helfen. aber auch hier solltest DU den fisch selber töten.

das ist hier im gesetz gemeint und vom Verband auch beim gesetzgeber so
gewollt. es ist unglücklich formuliert und kommt in der nächsten fassung anders.

und natürlich ist es dämlich, sagen zu müssen "ich hab seit heut morgen rücken
und daher den gehilfen mitgenommen, weil ich nen schweren fisch schlicht
und einfach nicht heben kann.." es kann dir ja niemand das gegenteil beweisen.

und da wird es dann auch klar, dass es keinen sinn macht, wenn der bub oder
schwiegervater beim spin und fliegenfischen 100m weiter flussabwärts sein ding
macht. DAS geht nicht. und das gibt dann auch berechtigten ärger. aber wenn ihr
beieinander hockt, plaudert und fischt kann da niemand etwas gegen sagen.

und es wird auch kein vernünftiger mensch je etwas dagegen sagen, natürlich
nehmen wir angler auch mal nen interessierten menschen ans wasser mit. logo..

und ja, dass nen jugendlicher mit fischereischein nicht alleine fischen gehen darf,
ist mies, liegt aber dann am verein und nicht an der gesetzlichen regelung. denn
nach dieser darf er ja alleine fischen...

hoffe ich konnte dir weiterhelfen

grüße
Thorsten

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 04.02.2013, 14:55
von Thotty
hey Benji,

oha, ja ich sehe grade dass Lichtenfels natürlich nicht in hessen liegt. #-o
na schau mal ins bayerische fischereirecht. da ist ja eine fast identische
gehilfen regelungen vorhanden.. :smt045

BayFischG

da steht in Artikel 57

(1) Wer den Fischfang gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 1 ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden
Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern,
den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die auf andere Weise als mit der Handangel

1. als Helfer eines Inhabers eines Fischereischeins in dessen Begleitung oder
2. in geschlossenen Gewässern im Sinn des Art. 2 Nrn. 1 und 2

den Fischfang ausüben.


wenn man den willen des gesetzgebers versteht der dahinter liegt, versteht
sich die lesart dieses gesetzestextes dann in folgender weise (denn es ist
ja eine "oder" aufzählung, weil es ja sonst sinnhaft nichts bringt. vermutlich
haben sie also hinter handangel wieder mal das komma vergessen).

Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die als Helfer eines
Inhabers eines Fischereischeins in dessen Begleitung den Fischfang ausüben
.

und ausüben i.S.d.G bedeutet nicht zuschauen. ist auch klar.. :wink:

du kannst also mitnehmen, wen immer du möchtest. und solange ihr keinen
fischereilichen unfug am wasser treibt, bist du massiv legal.

und das finden nicht nur wir angler richtig, das war nämlich schon immer so :daumen

wünsch euch viel spass und gute stunden am wasser, hoffe ich konnte dir helfen.

grüße
Thorsten

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 05.02.2013, 13:59
von L4nc3r
Ahoi Thorsten,

einwandfrei, vielen dank das du dir den Aufwand gemacht hast. Da kann ich die Saison beruhigt mal jemanden mit ans Wasser zerren :)

MfG Benji

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 05.02.2013, 14:27
von ois isi
Hallo Benji,,

Thorsten hat zwar Recht, wenn es nur um den Fischereischein geht!

Allerdings benötigst Du zusätzlich den Fischereierlaubnisschein.
Das ist die Tages/Wochen/Monats- oder Jahreskarte für das Gewässer.
Und dort sind die Regeln ganz anders definiert!

Nicht daß Du da in die Falle tapst. :?

Gruß Sepp

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 05.02.2013, 15:00
von Thotty
hoi Sepp,

klar braucht er nen erlaubnisschein, diese jahreskarte
hat er sich ja schon besorgt, wie er geschrieben hat.
der freund der mitgeht braucht diese natürlich nicht.

der "angelt" ja nicht, wie oben schon ausgeführt, sondern
hilft. und er bekommt ja eh keine lizenz. wie auch, er hat
ja keine sportfischerprüfung.
(denn sonst wäre dieser thread ja sinnfällig).

Sepp, und klar, auf der jahresgastkarte steht drauf: sie müssen
beim angeln immer alleine sein und dürfen ihre freundin
auf der pic-nic decke oder ihren netten bekannten in
tarnklamotten nur mitnehmen, wenn die noch unter 14 sind. :smt104

und Benji, ich würd im übrigen mit dem hintergrund
dieser gesetzesregelungen einfach mal den ersten
vorsitzenden aus Lichtenfeld anschreiben und ihm
das anliegen schildern.

wenn du ihm sagst, dass du nen 22 jährigen
bengel aus deiner verwandtschaft aus pädagogischen
gründen zum fischen mitnimmst,
weil der sich dafür nämlich interessiert
sagt kein vorsitzender nein. der bengel ist nämlich
nächste saison das neue jungmitglied..

und falls du selbst nur ne jahresgastkarte hast, versprichst
du dem ersten vorsitzenden dann nächstes jahr gleich mit
in den verein einzutreten, falls der häuptling da kooperativ ist.

denn in nen verein voll *** tritt man ja nicht ein.. [-(

und es ist immer gut, nem aufseher sagen zu können:
1. bin ich gesetzlich legal und 2. findet euer erster
vorsitzender das auch richtig gut, was ich hier mache.. :daumen

ich hab schon in meiner karriere als gastangler manch
angesoffene alt-aufseher getroffen, die so ralle waren,
dass die nicht mehr hätten autofahren dürfen.

"das ist verboten, was du da machst, ich ruf jetzt die polizei" :smt014
"erstens ist das erlaubt, sie blitzbirne und zweitens:
ja machen sie das, da können sie ihren lappen gleich mit abgeben" :smt098

und solche kandidaten sind echt nervig, grade wenn sie merken,
dass sie im unrecht sind und keine ahnung haben. (ich bin ja auch
nen echt mieser und hab das hessische fischereigesetz immer dabei...) :badgrin:

grüße
Thorsten

p.s.: und ruf doch einfach mal beim bayerischen landesfischereiverband
an. genau für sowas sind die nämlich da.. !

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 07.02.2013, 13:17
von L4nc3r
Ahoi,

Ich werde mich mal bei einem der Vorsitzenden schlau machen, danke!

MfG Benji