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Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 15.01.2013, 20:54
von L4nc3r
Ahoi,

Ich hab Mir heute meine Jahreskarte für den Main geholt. Als Ich Mir die Bestimmungen durchgelesen habe bin Ich auf folgende 2 Punkte gestoßen:

14. Kinder unter 10 Jahren dürfen mit 1 Handangel des Erlaubnisscheininhabers mitangeln. Der Erlaubnisscheininhaber darf in dieser Zeit nur mit einer Handangel fischen. Maximal dürfen daher zwei Kinder unter 10 Jahren mitangeln. Der Erlaubnisscheininhaber darf dann selbst nicht angeln. Das Abhaken, Betäuben, Töten und Verwerten des Fangs obliegt dem Erwachsenen.
15. Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr, die im Besitz eines Jugend-Fischereischeins und eines gültigen Erlaubnisccheines sind, dürfen die Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhaber eines Fischereirscheins und eines gültigen Erlaubnisscheines der Mainfischereigemeinschaft Lichtenfels GbR vornehmen.

Ist es nicht irgendwo bescheuert, das Ich zwar meinen 8 Jährigen Cousin mitnehmen kann zum Spinnangeln und Fliegenfischen, während Ich in dieser Zeit sogar angeln darf (was ist wenn beide nen Fisch dran haben?). Aber wenn Ich meinen 22 Jährigen Kumpel, der keinen Angelschein hat, mal mitnehmen wöllte und Ihn angeln lassen wöllte, wäre dies nicht legal. Ich meine klar, das man ab einem gewissen Alter dann schon nen Erlaubnisschein für die Strecke braucht, die sollen ja auch Geld machen, aber das Ich meinen Fischereierlaubnisschein-losen Kumpel nichtmal dann angeln lassen dürfte, wenn Ich selbst nicht angel, ist doch unfug und irgendwo Diskriminierung!
Logisch das meine nichtangelnden Kumpels, welche nicht schon im Kindesalter von ihren Verwandten ans angeln herangeführt wurden nicht verstehen können warum es so schön ist zu angeln. Wenn der nicht auch mal mit der Fliegenrute rumwedeln darf um den ein oder anderen Fisch zu haken um den Ich mich dann kümmere, wird er wohl kaum diese Faszination enwtickeln um somit seinen Angelschein zu machen.

Was meint Ihr dazu? Wie wird das bei Euch so gehandhabt?

MfG Benji

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 15.01.2013, 22:13
von Da Beppe
Ich finde diese Regelung viel besser, als wenn man die eigenen Kinder unter Aufsicht nicht fischen lassen dürfte.

In Deinem Fall wäre ja der Schwarzangelei Tür und Tor geöffnet, denn einer kauft sich den Erlaubnisschein und der andre fischt für lau mit :mrgreen:

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 15.01.2013, 23:38
von L4nc3r
Wenn es irgendeine Regelung geben würde, die es erlaubt das ein Mitmenschen ohne Angekschein in Begleitung (eines Fischereischeininhabers) angeln dürfte, dann nur unter der Vorraussetzung das der Fischereischeininhaber nicht angelt darf, sondern eben direkt daneben steht und das was und wie erklärt.
Anders wäre natürlich kein Anreiz für den anderen da, seinen Angelschein zu machen.

MfG Benji

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 16.01.2013, 00:54
von Bäschwatz
Hi
Ich kenne vorwiegend die negativ-Version.
Mitmenschen ohne Angelschein nehmen unter 10-jährige Kinder mit, weil diese strafunmündig sind.
"Kind ist unter 10, kannst du garnichts machen..." Das wissen sie ganz genau.
Und wenn man dazu was sagt wird gleich der alte Sch...*nicht erlaubtes Wort* rausgeholt.
Fischereigesetz kennen sie nicht, aber sowas in allen Varianten.
Ärgerlich aber anscheinend voll im Trend.
Gruß Thilo

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 16.01.2013, 02:33
von L4nc3r
Hm, aber theoretisch gesehen dürfte das Kind ja nicht angeln. Wenn der Vater also daneben steht und zuguckt wie das Kind etwas unerlaubtes macht, hat er seine Aufsichtspflicht verletzt oder nicht? Wenn die Eltern daneben stehen und zugucken wie das eigene Kind Steine auf Fremde Autos wirft, müssen die Eltern doch auch haften!

Aber darum gehts mir ja egtl garnicht.
Im Grunde genommen verstehe Ich einfach nur nicht was so verwerflich daran sein soll einen erwachsenen Angelschein-losen Menschen unter Aufsicht eines nichtangelnden Fischereischeininhabers angeln zu lassen.
Und das Argument es bräuchten 2 Angler nur noch 1 Angelschein stimmt so nicht, denn schließlich darf damit nur einer aktiv angeln. Und Ich glaube das beruht dann auch auf Gegenseitigkeit das auch der andere seinen Angelschein macht, denn zusammen die Ruten wässern macht doch mehr spaß, zumal derjenige mit dem Fischereischein mit Sicherheit auch nicht jedesmal bock hat nur daneben zu stehen während sein Kumpel die Rute auswirft.

Was man natürlich sagen muss, es gäbe wahrscheinlich mit einer solchen Regelung mehr Angler und das es eh schon zuviele gibt, vorallem an deutschen Gewässern, darüber sind wir uns denke Ich mal einig.

MfG Benji

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 16.01.2013, 08:35
von Kneuer
Hi,

ich sehe es ähnlich wie einige andere hier auch. Aus meiner Sicht wäre es kein Problem, einen Erwachsenen bzw. einen über Zehnjährigen auch mal eine Angel in die Hand zu drücken, damit er es mal versuchen kann. Solange man die Anzahl der erlaubten Ruten dabei nicht überschreitet wäre das schon ok.
Nur leider würde soetwas vermutlich wieder ausgenutzt werden. Da würden 2 Spinnfischer oder auch Fliegenfischer und auch andere Angler losziehen und sauber angeln und nur einer hätte den Schein. Und das nicht nur mal so zum probieren, sondern auf Dauer. Und das ist das Problem.

Wenn ich einen Erwachsenen vom Fischen begeistern will, dann nehm ich den einfach mal mit zum zuschauen. Wenn er unbedingt mal angeln will, kann man auch mal einen Trip nach Österreich, Tschechien oder sonstwohin machen, wo man keine Prüfung braucht. Aber meistens reicht das zusehen, gerade hier im alpinen Raum 8)

Das mit dem unter zehnjährigen Kind finde ich übrigens Klasse. Der Erwachsene hat seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und muss auch den gefangenen Fisch versorgen. Auf diese Weise kann man viele Kinder ans Angeln heranführen.

Da Kinder zwischen 10 und 18 problemlos den Jugenfischereischein für kleines Geld bekommen, besteht für die dann auch kein Problem.

Was mit dem strafunmündigen 10-Jährigen Kind, das ohne Begleitung eines Erlaubnisscheininhabers gesagt wurde, ist tatsächlich so, dass das Kind vermutlich straffrei ausgehen wird. Wenn der Erwachsene das Kind aber dazu benutzt, um Fischwilderei zu begehen und selbst straffrei zu bleiben, dann wird er sich aber wundern. Er ist nämlich der Fischwilderei unmittlebar schuldig, da das Kind lediglich als "Werkzeug" benutzt wird...

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 16.01.2013, 16:43
von fischers franze
Servus zusammen.
Bäschwatz hat geschrieben:Hi
Ich kenne vorwiegend die negativ-Version.
Mitmenschen ohne Angelschein nehmen unter 10-jährige Kinder mit, weil diese strafunmündig sind.
"Kind ist unter 10, kannst du garnichts machen..." Das wissen sie ganz genau.
Und wenn man dazu was sagt wird gleich der alte Sch...*nicht erlaubtes Wort* rausgeholt.
Fischereigesetz kennen sie nicht, aber sowas in allen Varianten.
Ärgerlich aber anscheinend voll im Trend.
Gruß Thilo
Wenn das so ist, wartest du bis der Erwachsene den Fisch in Händen hat, dann ist er fällig,
wegen Diebstahl oder Wilderei, einfach anzeigen, oft macht der das nicht, wetten?

Grundsätzlich finde ich, ein bischen Regeln müssen schon sein,
in unserer Gesellschaft wird ja sonst immer alles bis zum allerletzten ausgenutzt.

Regulierungswütige Grüße
Franz Gnadler

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 16.01.2013, 19:25
von L4nc3r
Das Ich meinen kleinen Cousin angeln lassen darf finde Ich natürlich auch Klasse! So kriegt er vllt. wirklich noch nen anständiges Hobby :)

Ich könnte auch annehmen da kommt jetzt einer her und nimmt sich nen halben Kindergarten mit, aber wie denn, das ist geregelt, alles andere ist eine Straftat.
Man könnte es auch bei Erwachsenen ähnlich regeln. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe und leider bleiben die meist auch eher in den Köpfen.

MfG Benji

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 17.01.2013, 00:48
von Bäschwatz
Es ist nicht das Nutzen, sondern das eingeplante Ausnutzen,
welches sie über das Handeln der Eltern anerzogen bekommen.
Wohin wird das führen, wenn längjährig ungestrafte Gesetzesverstöße, schon von 12 jährigen zum Gewohnheitsrecht erklärt werden?
Irgentwann dürfen sie wählen gehen.
Was blüht uns dann?
Gruß Thilo

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 17.01.2013, 18:46
von mcschubl
Servus Kollegen,

Ich sag nur: Auf nach Österreich!

Nach ersten Versuchen mit angelbegeisterten Kindern am Vereinswasser, wo die dann grad mal Keschern dürfen, hat mich ein Tipp in ein Forellenpuff jenseits der Grenze geführt. Hier können Kinder perfekt ans Angeln rangeführt werden und das inklusive Töten, Ausnehmen sowie späterer Zubereitung. Ich war mit vielen Kindern dort und allen hat’s gefallen. Inzwischen ist sogar aus einem (damals 10 – heute 19-Jährigen) ein ganz respektabler Fliegenfischer geworden.
Auch für Erwachsene ohne Angelschein ist der Ort ideal. Zum Einstieg wird erstmal die Spinnrute ausgepackt und nach ein paar Angeltagen kommt das Interesse zum Fliegenfischen von ganz alleine.

Dass diese Fischerei nicht unbedingt die Krone des Fliegenfischens darstellt, stört mich nicht weiter. Ich bin gerne mit Freunden und Kindern im Forellenpuff und würde mir auch für Deutschland eine spezielle Regelung für Angelteiche wünschen. Gab’s da nicht mal früher in BW oder anderen Bundesländern eine Angelscheinfreiheit für Angelteiche?

Viele Grüße
Andreas

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 18.01.2013, 17:36
von webwood
Andreas meint wohl diesen Forellenpuff:
http://www.gebirgsforelle.at/
Ich war da auch schon mit Kindern.
Für Bayern die einzige Möglichkeit, mit mehrern Kindern gleichzeitig und legal fischen zu können.

TL

Thomas

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 21.01.2013, 18:26
von mcschubl
Und nicht nur diesen -> siehe

http://www.tiroler-fischereiverband.at/ ... eiche.html

Petri Heil!
Andreas

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 22.01.2013, 18:08
von L4nc3r
Ahoi,

Danke fur die Tipps, da kann ich wenigstens endlich mal nem Kumpel die Rute in die Hand drücken :)
Übrigens habe ich letztens vom "Forellenzuchthof Themar" gehört (in Deutschland) und sogar direkt bei mir um die Ecke. Hier soll's auch möglich sein mehrere Leute mit nur einem Angelschein angeln zu lassen, inwieweit das von Gesetzgeber legal ist oder auch nicht, weiß ich nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter.

MfG Benji

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 22.01.2013, 18:25
von Frank.
L4nc3r hat geschrieben:aber wo kein Kläger da kein Richter.
Lieber Benji,

da würde ich mich in diesem Falle ungern anschließen wollen … An manchen solcher Teichanlagen, die es mit den Gesetzen nicht so ernst nehmen, wird wirklich erbärmliches Schindluder mit der Kreatur Fisch getrieben; auf Youtube findet man reichlich abschreckende Beispiele. Auch aus Deutschland. Soll man die auch noch an der Kasse unterstützen?

Dein Frank

Re: Mitmenschen ohne Angelschein angeln lassen

Verfasst: 22.01.2013, 18:42
von L4nc3r
Wenn das auch in diesem Falle so sein sollte, wäre das natürlich keine Alternative.
Aber das weiß ich erst, wenn ich mir das ding in der nächsten Saison mal angucke.
Danke fur den Rat!

MfG Benji