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Fischereischein Kinder unterschiedliche Regelungen

Verfasst: 27.02.2019, 18:38
von Rissi
Moin,
ich habe ein Problem mit dem unterschiedlichen Fischereirecht der jeweiligen Bundesländer.

Ich lebe in Schleswig Holstein und bin im Besitz eines gültigen Fischereischeins. Mein Sohn ist 11 Jahre alt und hat noch keinen Fischereischein, benötigt er auch noch nicht, weil in Schleswig Holstein der Fischereischein erst ab12 ten Lebensjahr erforderlich ist.

In den Frühjahresferien (April) fahren wir in den Urlaub nach Erfurt in Thüringen. In Erfurt wollen mein Sohn und ich an dem Fluss Gera (Salmonidenstrecke) Fliegenfischen.
Heute erfahre ich, dass für das Befischen von Salmonidengewässern ein Fischereischein zwingend erforderlich ist. Für mich ist der Erwerb einer Gastkarte kein Problem, aber mein Sohn bekommt keine Gastkarte und darf auch nicht angeln, weil er keinen Fischereischein hat.

Kann mir jemand weiterhelfen, gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit für meinen Sohn in Thüringen an einem Salmonidengewässer mit der Fliegenrute zu fischen?

Für Hinweise bin ich dankbar.

Gruß aus Lübeck

Rissi

Re: Fischereischein Kinder unterschiedliche Regelungen

Verfasst: 27.02.2019, 22:04
von Michael.
Moin Rissi,

das sollte ganz einfach gehen: für jüngere Angler, die das achte, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ist in Thüringen ein so genannter Jugendfischereischein nötig.
Dieser wird bei den Gemeindeverwaltungen, in Erfurt also in der Stadtverwaltung/ Ordnungsamt ausgestellt und ermöglicht Jugendlichen und Kindern nach Erwerb einer Angelkarte das Angeln unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist.
Bissel aufwändig, aber funktioniert!

Gruß
Michael


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Re: Fischereischein Kinder unterschiedliche Regelungen

Verfasst: 27.02.2019, 22:28
von Rissi
Hallo Michael,
vielen Dank für deinen Tipp.
Mir wurde erzählt, dass es den Jugendfischereischein nur gibt, wenn man seinen Hauptwohnsitz in Thüringen hat.
Mein Wohnsitz und der meines Sohnes ist in Lübeck Schleswig Holstein.

Gruß Rissi

Re: Fischereischein Kinder unterschiedliche Regelungen

Verfasst: 28.02.2019, 11:13
von Michael.
Hallo Rissi,

stimmt, da könnte was dran sein ...
Hast Du mal direkt in EF angerufen?

Gruß
Michael

Re: Fischereischein Kinder unterschiedliche Regelungen

Verfasst: 28.02.2019, 17:20
von Rissi
Ich habe mit der unteren Fischereibehörde in Erfurt telefoniert. Die waren sehr nett und stellen meinem Sohn ausnahmsweise einen Jugendfischereischein aus und damit bekommt er dann eine Gastkarte.

Re: Fischereischein Kinder unterschiedliche Regelungen

Verfasst: 28.02.2019, 17:56
von Michael.
Super =D>

Gruß
Michael

Re: Fischereischein Kinder unterschiedliche Regelungen

Verfasst: 28.02.2019, 18:51
von Olaf Kurth
Schön, dass es geklappt hat, lieber Rissi,

gemeinsames "Vater-Sohn-Fischen" gehört mit zu den schönsten Momenten am Wasser, die man erleben kann. Diese wertvolle Zeit ist mit keinem Schatz der Welt aufzuwiegen. Viele von uns können ein Lied davon singen. =D>

Btw, wir haben da so ein ungeschriebenes Gesetz im Forum, das vor allem neue Fliegenfischer-Freunde beachten sollten. Ich meine den Vorstellungsthread, in dem man etwas über die eigene Person, seine Interessen und evtl. den Werdegang beschreibt. Dann können sich viele Mitstreiter ein Bild von Dir machen und der Austausch von Erfahrungen, Tipps und Hilfestellungen beginnt.

Liebe Grüße,

Olaf