Verfasst: 18.07.2008, 13:42
Extrem qualifizierte Antwort - außerdem andere Baustelle!
Ja, ist mein Ernst.
L.G.
Hans
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Alles zum Thema Fliegenfischen
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Hallo Martin,forstochs hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich will einfach zu den Teichanlagen an sich etwas schreiben.
Generell habe ich nichts gegen sie, bringen sie doch, wie Hans erwähnte, manche Vorteile mit sich.
Allerdings sollten es, wie auch schon erwähnt, gepflegte Anlagen sein, die vom Bewirtschafter mit Gewissen geführt werden.
Leider habe ich schon des Öfteren Anlagen gesehen, die dem nicht entsprachen. Das waren richtige "Drecktümpel", in denen einem die Forellen Leid taten, die darin herumschwammen.
Auch wird an vielen Anlagen nicht auf ein waidgerechtes Behandeln und Töten der Fische hingewiesen. Es dürfen ja Leute dort fischen, die keinen Fischereischein haben und die wissen es ja teilweise wirklich nicht, wie mit einem Fisch umzugehen ist.
Ich habe auch schon erlebt, dass manche Betreiber nichts sagten, wenn sie sahen, dass mit Fischen unwaidmännisch umgegangen wurde. Vielleicht sind diese Leute einfach etwas abgestumpft, oder der Profit geht doch ein wenig vor...
Also, unter den richtigen Umständen kann ich mich durchaus mit Forellenseen anfreunden, habe z.B. in Dänemark schon sehr schöne Anlagen gesehen. Was man aber an so manchen Teichen sieht, kann ich nicht gut heißen.
Grüße,
Martin
pehers hat geschrieben:Dann ist ja alles in Ordnung - aber eines kannst Du mir glauben: die Gesetze des Marktes werden Euch sicher einholen! Das wird die Zeit nicht entscheiden, sondern einfach nur zeigen! Auch der günstigste Pachtvertrag läuft mal aus...und dann werden gewichtige Worte nicht von den Anglern gesprochen, sondern manche Leute werden sagen, wieviel Pacht sie zu zahlen bereit sind...
Maggov hat geschrieben: Zur Richtigstellung:
in einigen Bundesländern (z. B. Bayern) muss jeder der die Fischerei mit der Handangel ausübt einen Fischereischein haben - auch an Angelteichen. Außerdem gilt für die Zeit nach dem Besatz bis zur Fangfreigabe eine Sperr-/Schonfrist. Grundsätzlich gilt auch in Angelteichen das Gebot der tierschutzgerechten Haltung und Behandlung!
Das Problem sind nicht fehlende Regelungen, sondern die Vollzugsdefizite bei der Überwachung ihrer Einhaltung.
Dazu könnten z.B. die Anglerverbände bestimmte Mindestanforderungen für die Zertifizierung von "Angelanlagen" - in geschlossenen Gewässern ohne fischpassierbare Verbindung zu natürlichen Gewässern - erarbeiten:
Höchstbesatzdichte - Umweltparameter für die Fischart(en) - Mindestsperrfrist nach Neubesatz - Ködervorgaben - Anglerdichtebegrenzung -Aufsicht über "gute fachliche Praxis bei der Behandlung der Fänge, usw.
LG
Markus
pehers hat geschrieben:Servus Torsten!
Danke, dass Du wieder zum eigentlichen Thema zurückkommst! Genau das war mein provokanter Ansatz, ob es nicht als sinnvolle Ergänzung und Entlastung von Naturgewässern eine Möglichkeit wäre, stilvoll an solchen Anlagen zu fischen. Es wäre zumindest ehrlicher, als an so manche in eine Fließwasserstrecke ausgelagerte Fischzucht zu fahren...
Es wäre weiters erfreulich, wenn man dann von Fließwasserstrecken wieder einen normalen Bestand und keine Märchenfische, die in den entsprechenden Größen aus der Fischzucht kommen, erwarten würde.
L.G.
Hans
Hallo Olaf,Olaf Kurth hat geschrieben:Maggov hat geschrieben: Zur Richtigstellung:
in einigen Bundesländern (z. B. Bayern) muss jeder der die Fischerei mit der Handangel ausübt einen Fischereischein haben - auch an Angelteichen. Außerdem gilt für die Zeit nach dem Besatz bis zur Fangfreigabe eine Sperr-/Schonfrist. Grundsätzlich gilt auch in Angelteichen das Gebot der tierschutzgerechten Haltung und Behandlung!
Das Problem sind nicht fehlende Regelungen, sondern die Vollzugsdefizite bei der Überwachung ihrer Einhaltung.
Dazu könnten z.B. die Anglerverbände bestimmte Mindestanforderungen für die Zertifizierung von "Angelanlagen" - in geschlossenen Gewässern ohne fischpassierbare Verbindung zu natürlichen Gewässern - erarbeiten:
Höchstbesatzdichte - Umweltparameter für die Fischart(en) - Mindestsperrfrist nach Neubesatz - Ködervorgaben - Anglerdichtebegrenzung -Aufsicht über "gute fachliche Praxis bei der Behandlung der Fänge, usw.
LG
Markus
Hallo Markus,
dass es an privat betriebenen Teichanlagen, sogenannten "Bezahlgewässern" Fangfreigaben, Sperr- oder Schonfristen geben sollte, diesem Irrglauben bin ich auch vor ca. 10 Jahren aufgesessen: Als Redakteur einer hiesigen Tageszeitung rief mich unserer Kreisfischereiberater empört an und berichtete, dass eine Teichanlage mit dem Fang von Seeforellen Mitte Dezember in einer Werbeanzeige auf sich aufmerksam machen wollte. Er sei schon damals bei der Anlage vorstellig geworden, hätte seine fischereilichen Bedenken (Fischen in der Schonzeit auf Laichfische) geäußert und sei freundlich aber bestimmt der Anlage verwiesen worden. Nun sollte doch ein empörter Artikel folgen..........
Das kam mir gerade Recht, als überzeugter Fließgewässerangler hatte doch ehh eine Abneigung gegen diese Etablissements. "Da fischen doch nur Anfänger und ausländische Kochtopfanger, das ist doch kein richtiges Angeln", dachte ich noch.
Ich habe mich damals bei der Oberen Fischereibehörde in Köln erkundigt, denn ich wollte ja ein Musterbeispiel für investigativen Journalismus mit dem Artikeln liefern. Den Leuten sollten die Augen übergehen.......... denkste!!!![]()
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Die Gesetzeslage des Fischereirechts in NRW ist mehr als eindeutig: Solange eine Fischereianlage unter 0,5 Hektar liegt, darf der Betreiber auf seinem Privatgrundstück tun und machen, was er will. Die Fische in den Teichen unterliegen keinerlei artspezifischen Schonzeiten. Das gilt nur für größere Teichanlagen bzw. für öffentliche Gewässer.
Wir dürfen nicht vergessen, dass auch die Teichbewirtschafter eine große Lobby hinter sich haben, die ihre Interessen verfolgen. Du hast vollkommen Recht, dass jeder Angler an diesen Anlagen über einen gültigen Fischereischein verfügen muss und dieses Dokument auch vor dem Angeln kontrolliert werden muss. Die tierschutzgerechte Haltung bzw. Behandlung sollte ebenfalls obligatorisch sein. Soweit die Theorie..........
Du schreibst von Vollzugsdefiziten bei der Überwachung, weißt du, was ein Teichbewirtschafter mit dir machen kann???? Der kann dich sofort vom Gelände verweisen und du darfst erst nach schriftlicher Anmeldung wieder antreten, klingt komisch - iss aber so..........![]()
Es gibt aber auch verantwortungsvolle Teichbewirtschafter, ich habe bspw. erlebt, wie an der Anlage in Goddelsheim die Polizei angetrunkene Angler aus der Anlage abführte, die auch geschützte Bitterlingen mitgenommen hatten.
Mittlerweile sehe ich das differenzierter, weil eine gut bewirtschaftete Anlage in der Winterschonzeit eine Möglichkeit ist, unserem Hobby zu fröhnen. Will man seine Lieben mit leckeren selbstgeräuchetem Fisch verwöhnen, kann man sie an Teichanlagen fangen. Anfänger können hier ihre ersten Erfahrungen sammeln. Ein gewisser Befischungsdruck wird ebenfalls von den Fließgewässern weggenommen.
So haben sich im Laufe der Zeit viele meiner ehemaligen Vorurteile gegenüber den Bezahlgewässern relativiert.........
Gruß, Olaf