Da bist du aber auf dem Holzweg mein lieber.FlySlave hat geschrieben:Hast Du nicht. Definitiv nicht. Der Händler muss nachweisen, dass da kein Farbrikationsfehler vorliegt.Ich verstehe bloß nicht warum ich innerhalbe dieses halben Jahres hier eine Nachweispflicht haben.
Blöde ist nur, wenn sich der Händler stur stellt. Dann hilft nur ein Anwalt ... und btw es geht um Gewährleistung,
nicht Garantie.
Ich fische nun auch schon einige Zeit Sage, weggeflogen ist da noch nie was.
Demnächst erzählt noch ein Händler, dass so eine Switch auch ohne Spitze lang genug ist.![]()
Gruss, Carsten
Der (ein) "Gewissenhafter" Händler hat die Rute vor dem Verkauf geprüft, und es lag kein fehler vor.
Jetzt muss der Kunde das gegenteil nachweisen, das der Händler im unrecht ist.
Sage stellt sich da sehr zickig an. zb. bei einer Rute war das zweite Teil gebrochen, und zusammen mit dem Spitzenteil auch im Wildbach auf nimmer wiedersehen verschwunden.
Das 1/2 zweite Teil war noh vorhanden, Sage erstetzte nur das gebrochene, die Spitze musste der Kunde selbst Tragen !






