Garantie bei gebrauchten Ruten

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Barramundi
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Garantie bei gebrauchten Ruten

Ungelesener Beitrag von Barramundi »

Hallo an Alle,

hab da mal eine Frage bezüglich der Garantieabwicklung bei Gebrauchtruten.
Wenn ich über ebay eine Rute mit Lebenslanger Garantie kaufe (z.B. Orvis) und die Garantiekarte noch nicht ausgefüllt ist. Wie läuft das praktisch mit der Garantieabwicklung? Muss da nicht der Fachhändler eingetragen sein, bei dem die Rute gekauft ist?

Danke und Gruss

Florian
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Christian Früh
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Ungelesener Beitrag von Christian Früh »

Hallo Florian,

meine Erfahrung bei z.B. Sage ist, das Du gar keine Garantiekarte brauchst.

Du sendest Die Rute ein - zahlst Deine 30.-- Euro und die Sache ist erledigt.

Warum es überhaupt Garantiekarten gibt weiss ich nicht - die zwei Mal als ich die Garantiekarte gebraucht hätte, wollte sie ohnehin keiner sehen.

Gruss

Christian
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Volker Furrer
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Ungelesener Beitrag von Volker Furrer »

Hallo Florian,
im Prinzip hast du vollkommen Recht. Eigentlich sollte auf der Garantiekarte der Name/Stempel des Fachgeschäftes drauf sein.
Ebenso sollte das Kaufdatum vermerkt/bestätigt sein.

Es wird teilweise seitens der Hersteller auch so wie bei Christian gehandhabt (schön für ihn).

Eine richtig ausgefüllte Garantiekarte kann jedoch nicht schaden, da seitens der Hersteller die Garantie immer öfter an den Erstbesitzer gebunden wird.
Petri Heil

Volker
Steinhäger
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Ungelesener Beitrag von Steinhäger »

Hallo Volker,

dann sag Du mir mal warum eine ausgefüllte Garantiekarte schon besser ist aber meine Karte mal so zum Beispiel auch unausgefüllt bei mir ankam?
* zwinker zwinker knick knack *
Warum verschicken einige Händler die Dinger dann blanko?
Spart das Streß im Garantiefall?
Oder reicht die obligatorische Rechnung doch in 99,9 % der Fälle aus?

Gruß Tom
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Volker Furrer
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Ungelesener Beitrag von Volker Furrer »

Hallo Tom,
es ist sicher ein Unterschied ob der Kunde die Rute im Laden kauft oder online. Beim Onlinekauf hat der Kunde ein 14 tägiges Rückgaberecht.

Was würde also passieren wenn dem Kunden die Rute nicht gefällt? Die Garantiekarte (weil ausgefüllt) ist dann wertlos, müßte also seitens des Herstellers durch eine neue Garantiekarte ersetzt werden.
Macht kein Hersteller weil der Aufwand viel zu groß wäre.

Ich rate meinen Kunden immer entweder mir die Garantiekarte, wenn sicher ist das der Kunde die Rute behällt, ausgefüllt (Name und Anschrift) zu zu senden (den Rest fülle ich dann aus und schicke die Karte weiter), oder der Kunde schickt die Karte nebst Kopie der Rechnung selbst an den Hersteller.
Petri Heil

Volker
Steinhäger
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Ungelesener Beitrag von Steinhäger »

Hallo Volker,

das leuchtet ein!

Gruß aus dem Harz
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