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Fischereiprüfung/Gastkarten für Ausländer

Verfasst: 02.05.2010, 13:27
von tank
Hallo liebe Forumteilnehmer,

ich hoffe der eine oder andere von Euch kann mir bei meinen Fragen weiterhelfen.

Wie kuerzlich angekuendigt werde ich (Oesterreicher) nach 11 jaehrigem UK Aufenthalt, in dessen Zeit ich den FliFi verfallen bin im Juni nach beruflich nach Koeln ziehen.

Jetzt sehe ich mich der Herausforderung ausgesetzt, dass Termine zur Ablegung der Fischereipruefung nur zweimal jaehrlich zur Verfuegung stehen - der naechste Nov/Dez 2010.

Aus Eurer Ehrfahrung, wie stehen damit meine Chancen in der Zeit von Juni - Dez mich dem FliFi zu widmen?

Geben Unterkunftsbetriebe mit angeschlossenem Fischereirecht auf Flussabschnitte Tageskarten fuer Auslaender ohne Besitz des rechtlich gueltigen Fischereischeins aus?

Wie oft koennte ich als Auslaender ohne Fischereischein 'Urlaub' an bestimmten Strecken buchen?

Ist es Vereinen gestattet auslaendischen Buerger auf begrenzte Zeit das Fischen zu erlauben?

Wie haelt es sich mit Fluessen wie dem Rhein?

Fragen ueber Fragen, wobei ich an das eine oder andere Detail wahrscheinlcih noch gar nicht gedacht habe.

Je laenger ich an meine prekaere Situation denke, desto mulmiger wird es mir bereits beim Gedanken unter Umstaenden - zumindest in DEutschland - bis Fruehjahr 2011 meiner Leidenschaft moeglicherweise nicht nachgehen zu koennen.

Danke im voraus fuer Eure Antworten

mit besten Gruessen
Tankred

Verfasst: 04.05.2010, 12:02
von reissdorf
Servus Tank,

wie es mit Regelungen für ausländische Staatsbürger gehandhabt wird weiss ich nicht, aber soviel ich weiss gibt's im Juni noch eine Prüfung in Köln, ein Freund nimmt daran Teil. Und sonst wäre auch im Juli in Düsseldorf noch ein Termin.

http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... rpruefung/

http://www.duesseldorf.de/umweltamt/was ... 0101.shtml

Viel Erfolg

Reissdorf

Verfasst: 04.05.2010, 13:32
von gezz
Hallo,

Falls du in Köln gemeldet bist (Hauptwohnsitz), kannst Du die Prüfung dort im Juni ablegen: "Gemäß § 4 Absatz 1 der Fischerprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen werden grundsätzlich nur Personen zugelassen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben und in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind - § 3 Absatz 3 der Fischerprüfungsordnung." (Webseite der Stadt Köln"

Da Du in Köln wohnst gibt es für dich darüber hinaus zum Glück auch noch andere Alternativen vor der Haustür. Ich fische z.B. viel in Belgien. Die belgische Vesdre (Weser) ist für dich ca. 1 Stunde Fahrzeit entfernt. Dort stehen dir ohne Fischereischein ca. 17km Strecke zur Verfügung. Daneben gibt es in Belgien natürlich noch zahlreiche weitere Gewässer.

Gleiches Spiel in Holland: Dort findest du - ebenfalls nur mit einer käuflichen Lizenz ausgerüstet - eine Vielzahl von potentiellen Raubfischgewässern (vornehmlich Hecht).

Es sieht also gar nicht so schlecht für dich aus ;)

Viele Grüße
Alex

Verfasst: 04.05.2010, 16:57
von tank
Hallo Alex, Hallo Reissdorf

danke fuer Eure Antworten auf meine Fragen.
gezz hat geschrieben:Die belgische Vesdre (Weser) ist für dich ca. 1 Stunde Fahrzeit entfernt. Dort stehen dir ohne Fischereischein ca. 17km Strecke zur Verfügung.
Das hoert sich ziemlich gut und die Moeglichkeiten in und um Koeln erscheinen nach genauerem hinsehen beinahe unerschoepflich.
reissdorf hat geschrieben:wie es mit Regelungen für ausländische Staatsbürger gehandhabt wird weiss ich nicht, aber soviel ich weiss gibt's im Juni noch eine Prüfung in Köln
Hatte mir diesbezueglich unnoetigerweise Sorgen gemacht und NRW erstellt Fischereischeine fuer Auslaender mit einer Gueltigkeitsdauer bis auf ein Jahr.

Solltet Ihr oder andere Teilnehmer des Forums mehr darueber wissen wollen die betreffende Information fand ich hier

http://www.fisch-hitparade.de/fischereischein.php

Konnte mir auch den Amtsweg ersparen da ich ein Wochenende an der Kyll bei Kyllburg gebucht habe und die Pensionsbetreiber mir freundlicherweise den Schein beim lokalen Amt besorgen.

Danke nochmals an Euch beide

mit besten Gruessen
Tankred