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Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 20.09.2017, 21:48
von Norman506
Hallo,

Ich will nächste Woche nochmal schnell ans Wasser und möchte nach Tirol. Brauche ich eine österreichische FischerKarte (Tagesscheine sond schon vom Hotel gebucht)

Tl

Norman

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Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 08:44
von volki
JA
Bekommst du normalerweise dort, wo du die Tageskarten bekommst

Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 09:43
von orkdaling
moin moin,
will mich da gleich mal ran hængen.
Ich frage nicht nach Tages oder Gastkarten sondern nach den geltenden Regeln, also sowas wie Fischereischein.
Das es nicht immer einfach ist einen Touristenschein in D. zu bekommen bzw das es Bundeslænder gibt die das nicht mitmachen, hab ich ja schon festgestellt.
Wie ist das in Østerreich und der Schweiz geregelt?
Gruss Hendrik

Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 10:04
von Royal Coachman
Hallo!

Tirol hat ein völlig anderes Fischereigesetz, was die Karten anbelangt.

Hier werden alle Karten von der Landesregierung ausgestellt und an die Pächter vergeben.
Die Menge setzt der Revierausschuss fest.
Du bekommst eine übertragbare Karte, die unbedingt zurückgegeben werden muss.
Mit Deinem deutschen Fischereischein sollte, das kein Problem sein, denn eine Anhörung gibt es auch in Tirol .

Die persönlichen Jahreskarten sind mit Lichtbild und ein offizielles Dokument, gleich wie die Jagdkarten.

tight lines
RC

PS: 2 persönliche Jahreskarten = 1 übertragbare Gastkarte

Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 10:20
von orkdaling
Hallo RC,
genau das ist ja der Punkt, was ist mit Touristen die keinen deutschen Fischereischein haben und nicht in Ø oder CH wohnen.
Wie kommt also der franz., engl.oder scand. Fischer an Gastkarten?
Gruss Hendrik

Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 10:37
von volki
Bei mir ist das schon ein paar Jahre her,............
aber ich hatte nie Probleme zu Gastkarten zu kommen. Nationalität oder "D-Fischerei-Schein" hatte damals keine Rolle gespielt.
Ich war aber damals auch meist Hotel-Gast und da habe die Karten entweder im Hotel oder beim "Fischeiberechtigten" bekommen, aber immer vorher noch ein "Tyroler" oder anderes Bundes-landes, "Fischer-Bücherl" kaufen müssen, das dann aber für länger Zeit galt.

Ob sich da viel geändert hat ????

PS das Geld fürs Bücherl ging ans Bundesland, Geld für die Tageskarte an den Fischerei Berechtigten, wenn das auch die Bundesforste waren

Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 11:52
von Heinz
Manche Fischereiberechtigte in Tirol verlangen einen Nachweis - nicht genau definiert - des fischereilichen Könnens. Das ist aber eher die Ausnahme. Die anderen eben nicht. Einbezahlt muss aber vorher in der Regel der Beitrag zum tirolerischen Verband werden, man wird dann Mitglied für ein Jahr. Den Erlagschein erhält man vor der Tageskarte/Wochekarte meist beim Fischereiberchtigten und zahlt in bei der Bank ein, dann gibt es die Fischereiberchtigung. Aber in dieser Beziehung bin ich nicht so sicher, ob das alle so machen. Bzgl. des Nacjhwieses des fsicherilichen Könnens sollte man sich vorher sicherheitshalber beim jeweiligen Fischereiberchtigten erkundigen. Am Weidachsee ist so was z.B. nicht nötig - steht auf der Webseite, in der Weihdacher Ache, die dem gleichen gehört, aber sehr wohl.

Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 12:08
von Royal Coachman
Hallo!
Das wird in Tirol "gastfreundlich" gehandhabt.

tight lines
RC

Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 15:43
von Bernhard
Hallo Norman!
Informiere Dich doch einfach auf der Homepage des Tiroler Fischereiverbandes:
http://www.tiroler-fischereiverband.at/fischtirol.html
Die sollten es eigentlich genau wissen.

LG, Bernhard

Re: Fliegenfischen in Tirol

Verfasst: 21.09.2017, 19:35
von Maggov
orkdaling hat geschrieben:Hallo RC,
genau das ist ja der Punkt, was ist mit Touristen die keinen deutschen Fischereischein haben und nicht in Ø oder CH wohnen.
Wie kommt also der franz., engl.oder scand. Fischer an Gastkarten?
Gruss Hendrik
Hallo Hendrik,

die müssen (zumindest in Bayern ist das so) genau wie die Österreicher und Schweizer zum Amt und dort einen Fischereischein holen. Der ist dann zeitlich befristet auf 3 Monate.

Du brauchst dafür ein biometrisches Passfoto und einen Nachweis dass Du in Deinem Heimatland die Fischerei ausübst. Bei Ländern die keine Prüfung haben / zwingend vorschreiben kann dass die Mitgliedschaft in einem Verein sein oder eine Lizenz die man dort erworben hat.

Eine Internetrecherche hierzu hilft Dir sicherlich auch für andere Bundesländer:

https://www.google.de/search?source=hp& ... Gn0AobNJ54

tausche "Bayern" gegen das jeweilige Bundesland.

Aus eigener Erfahrung weiß ich dass es in BY sehr hilfreich ist wenn man das in einer kleinen Gemeinde macht. In München kann es gerne mal einen halben Tag dauern bis Du mit Deinem Schein das Amt wieder verlässt... Also bitte etwas Zeit dafür einplanen ;)

LG

Markus