Recht auf freie Meinungsäußerung - zur Abwechslung mal anders rum

Nachdem das Landgericht Stuttgart vor kurzem in Sachen PETA das Recht auf freie Meinungsäußerung sehr großzügig interpretiert hat, anbei eine Pressemitteilung des Verbandes Hessischer Sportfischer, wonach ein anderes Landgericht im Ländle nun dieses Recht auch Äußerungen der Fischer zugesteht:

"Grüner Strom aus Wasserkraft ist blutiger Strom" - Maulkorb für Fischer am Landgericht gescheitert

Pressemitteilung von Winfried Klein und Rainer Hennings, Verband Hessischer Sportfischer

Eine Klage der Wasserkraftlobby vor dem Landgericht Mannheim, Vertretern der Fischerei einen Maulkorb zu verpassen, ist am 21.12.2001 gescheitert. Das Landgericht Mannheim hat eine entsprechende Klage der Südstrom GmbH und einer Betreiberin einer Wasserkraftanlage an der Weschnitz (Südhessen) abgewiesen.
Die Beklagten Präsidiumsmitglieder des Verbandes Hessischer Sportfischer, Winfried Klein, Runkel, (Referent für Öffentlichkeitsarbeit) und Rainer Hennings, Lorch, (Naturschutzbeauftragter), waren von den Betreibern von Wasserkraftanlagen wegen angeblicher Geschäftsschädigung, übler Nachrede und Verleumdung verklagt worden, weil sie im Vorfeld eines Vortrages in Rimbach im Odenwald erklärt hatten, "Wenn Strom eine Farbe hat, dann ist der aus Wasserkraft erzeugte "grüne" Strom rot: Rot vom Blut der Abertausenden von Fischen, die tagtäglich an den Rechen und in den Turbinen der Wasserkraftwerke ihr Leben lassen müssen. Damit nicht genug: Die Stauanlagen der Wasserkraftwerke zerhackten regelrecht die Lebensräume der Fließgewässer. Fische, Rundmäuler und Kleintiere könnten die künstlichen Barrieren nicht überwinden. Für viele Arten bedeutet deshalb die durch Wasserkraftwerke hervorgerufene Trennung von ihren Laichplätzen und Aufwuchs-Lebensräumen das Aussterben im betroffenen Gewässer.
Der Beitrag, den besonders die Kleinwasserkraftwerke zum Klimaschutz leisten, sei dagegen verschwindend gering. Sie seien eher profitable Abschreibungsobjekte denn "irgendwie Öko."
Diese Aussagen, übrigens alle belegbar aus vielen wissenschaftlichen Untersuchungen, Gutachten, der Fachliteratur und eigenen Beobachtungen der Beklagten, waren den Wasserkraftlobbyisten ein Dorn im Auge, wodurch sie versuchten zuerst mit einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Strafandrohung von 10.000 DM, den Beklagten einen Maulkorb zu verpassen. Da diese Unterlassungserklärung ignoriert wurde, reichten sie beim Landgericht Mannheim Klage ein mit dem Antrag, "die Beklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten" zu bestrafen, wenn sie es nicht unterlassen, öffentlich die oben genannten Behauptungen aufzustellen.
Das Landgericht Mannheim hat am 21.12.01 in seinem Urteil bestätigt, dass durch die Beklagten keine Rechtsverletzungen begangen wurden und die von den Klägern beanstandeten Aussagen der Beklagten durch die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG abgedeckt sind. Aus diesem Grund wurden die Klagen abgewiesen. Es ist damit den aggressiven Wasserkraftlobbyisten nicht gelungen ihnen missliebige Kritiker der tier- und gewässerfeindlichen Wasserkraftanlagen in Deutschland mundtot zu machen.
Hier ist weiterhin Aufklärung der Bevölkerung von Nöten, da diese aus Unwissenheit glaubt, dass Wasserkraftanlagen einen wesentlichen Beitrag zur umweltfreundlichen Energieerzeugung leisten würden. Tatsächlich ist ihr Beitrag und damit auch zur CO2-Einsparung verschwindend gering, nämlich lediglich knapp 1% bezogen auf den Primärenergieverbrauch (Enquete Kommission). In Bezug der Auswirkungen auf Natur und Landschaft kommt die Uni Hohenheim zu folgender Erkenntnis: "Die Energieausbeute und damit der wirtschaftliche Nutzen der Wasserkraft ist darüber hinaus in Relation zu negativen Umweltauswirkungen insgesamt zu gering, so dass - auch vor dem Hintergrund von erheblichen Zielkonflikten mit dem Gewässerschutz einerseits und einem sehr geringen Kohlendioxid-Einsparpotential andererseits - ein weiterer Ausbau von kleinen Wasserkraftanlagen abzulehnen und eine Ökologisierung bestehender Anlagen unabdingbar ist".
Jürgen Gaul