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orkdaling hat geschrieben:Gibt es einheitliche Regeln dazu? Hier nur nach Genehmigung durch Miljødirektoratet (Umweltminist.)
orkdaling hat geschrieben: Jeder , Privatperson oder Verein, kann natuerlich eine Ausnahmegenehmigung (zB zeitweilige Sperrrung auf Grund von Behandlung) beantragen.
Zwingend erforderlich weil man ja in die Rechte Dritter eingreift - Jedermannsrecht/Fischereirecht usw.
Dann geht es wieder diesen Weg- Kommune, Ministerium, Parlament wenn nationale Bedeutung.
Buerokratisch, schlimmer als in Bayern!? Nee, es gibt ja PC, Mob.Tel. und nach kurzer Zeit ist das geregelt, jedenfalls nicht von 1989-2012 wie in Bln.
Und wenn ich mal nicht meine Fischereiabgabe (fuer die anadromen Gewæsser) bezahlt habe, na dann kommt eine mail vom Miljødirektorat, spætestens 2 Wochen bevor die Saison beginnt. O-Ton - wir schreiben dir weil du sonst immer ... hast du vergessen... schøne erfolgreiche Saison.
Die plagen uns aber auch mit Gesetzentwuerfen, wollen Meinungen, Vorschlæge haben - von Privatpersonen, Vereinen, Pæchtern, Touristikbetrieben...
orkdaling hat geschrieben: Nur damit sich einige wenige austoben kønnen kann man ja nicht mit solchen Massnahmen die økologische Vielfalt zerstøren, die anderen Menschen vielleicht viel wichtiger ist, oder sagen wir mal in deren Interessen eingreift.
orkdaling hat geschrieben: Nur damit sich einige wenige austoben kønnen kann man ja nicht mit solchen Massnahmen die økologische Vielfalt zerstøren,
orkdaling hat geschrieben:Na ja , ganz so ist es nicht.
orkdaling hat geschrieben:an manchen Strecken gewaltigen Befischungsdruck
orkdaling hat geschrieben:Weiter oberhalb, also in unserem schønem Land Trøndelag kannst du in der Glomma noch Æsche, Saibling und Forelle fischen wie du willst,
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