Entnahme

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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Royal Coachman
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Re: Entnahme

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Freunde!

Es ist natürlich in heutigen Zeiten schwierig, nicht nur wegen des Vereinswesens, sondern auch wegen der Fressfeinde, eine ordentliche Alterpyramide in einem Gewässer zu erhalten.

Vor 4 Jahren hat ein massiver Einflug durch Kormorane an meinem Gewässer die Pyramide im mittleren Bereich komplett ausgedünnt, es hat 4 Jahre gebraucht, damit sich das wieder ausgeglichen hat.
In diesem Falle ist natürlich Schonung der überlebenden Laichfische oberstes Gebot.
In einem anderen Abschnitt hat der Gänsesäger die gesamten ein und zweisömmrigen Bachforellen vernichtet, im Prinzip, wenn man genügend Zeit hat, kein Problem.
Starkes Jungfischaufkommen in den nächsten 2 Jahren hat das schnell wieder ausgeglichen.

Leider hat die überwiegende Mehrzel der Vereinsmitglieder wenig Zeit und Verständnis, sie wollen "Ihre Fische" fangen und mitnehmen, punktum!
Man hat ja schließlich seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt.

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luedeolli
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Re: Entnahme

Beitrag von luedeolli »

Leute, bitte hört auf die echten Fachleute. Fachleute sind die, die sich mit dem Thema in wissenschaftlichen Studien und nicht in Anglermagazinen befassen.
Beste Wünsche,
Olli
Royal Coachman
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Re: Entnahme

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo !

Dann zeig uns doch bitte die Studien von den "echten Fachleuten".

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Gammarus roeseli
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Re: Entnahme

Beitrag von Gammarus roeseli »

:-k
Ein großer Fisch muss nicht alt sein und ein kleiner Fisch kann schon uralt sein!
Altersbestimmung: Die Wirbelknochen der Fische haben Jahresringe wie ein Baum…
Ich erinnere mich an einen Lehrgang … Ein angesprochenes Thema war, dass sich bei einer Altersbestimmung herausgestellt hat, dass eine nur ca. 15 cm lange Bachforelle (Steinforelle als Hinweis auf das Habitat) bereits 8 Jahre auf dem Buckel hatte…

@ Olli
Die „Fachleute“ sehen zu und das schon sehr lange, wir selektieren die Fische durch die permanente Entnahme der Großen, so dass sich die kleinen Wuchsformen durchsetzen (Anpassung an die Fischerei).
Beispiel: „Der Fall des schrumpfenden Kabeljaus“ https://www.dailymotion.com/video/xdkqkh
Lesenswert ->
„Vom Menschen verursachte Evolution – Warum wird der Kabeljau immer kleiner?“
http://www.evolution-of-life.com/filead ... leiner.pdf
flo staeuble hat geschrieben: Wie seht ihr diese Abwägung? Und würdet ihr auch dazu tendieren, die wirklich alten Fische zu schonen?
Und zuletzt: Ists nicht auch eine Überlegung, zu sagen "der ist riesig, der wird irgendwann mal an Altersschwäche sterben - soll ich den nicht vorher essen?":-)
Ich kenne die Strecke nicht genau, glaube aber nicht, dass eine Bachforelle mit 50 oder 60 cm in der …. schon ein alter Fisch ist….
Ein ganz ähnliches Wasser... In der Sch.L. war die größte (bekannt gewordene) gefangene Bachforelle knapp 80 cm. Bei so einem Fisch würde ich dann eher vermuten, dass der Alt ist.

Das Laichsubstrat in der ….. ist Kolmatiert und von Haus aus von sehr schlechter Qualität (im Vergleich zu den kiesführenden Alpenflüssen) für Interstitiallaicher wie BF. Da braucht es zur Laichzeit keinen schwächelnden Minibagger = kleinen, schwachen Laichfisch, sondern einen richtig großen Bagger = großen Laichfisch der dazu im Stande ist schon mal ein paar 100 kg Substrat umzuschlichten, wenn auf ein Eigenaufkommen Wert gelegt werden soll…..

Grüße Christian
MarkusZ
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Re: Entnahme

Beitrag von MarkusZ »

Hallo,
Gammarus roeseli hat geschrieben:Die „Fachleute“ sehen zu und das schon sehr lange,
Damit dürftest Du recht haben. Zumindest soll m.W. z.B. Johan Hjort bereits 1914 erste Hinweise auf die Bedeutung großer Laichfische für Fischpopulationen geliefert haben.

Dauert halt manchmal etwas länger, bis moderne Erkenntnisse auch in deutschen Amtsstuben ankommen, aber es geht.

Im Hamburger Fischereigesetz sind mittlerweile sogar solche Regelungen gesetzlich verankert.

In Hessen müssen m.W. alle Salmo Trutta ab 60cm zurückgesetzt werden.

Wobei ich persönlich gewässerindividuelle Regelungen vorziehen würde.

Mit würde es schon reichen, wenn die Fischereifachberatungen solche Anträge auch genehmigen würden.

Denn ohne deren Placet darf man bei uns in der Gegend keine gewässerspezischen Änderungen an den Schonzeiten/Schonmaßen festsetzen.
Beppo
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Re: Entnahme

Beitrag von Beppo »

Kleiner Einwand von mir "MarkusZ". Soweit mir bekannt ist legen die Bundesländer nur das Mindestmaß fest. Das Schonmaß nach oben ist dem Fischereirechtsinhaber selbst überlassen.
Das einzige Problem bei der Sache ist das Tierschutzgesetz - Catch and Release!
Gruß Beppo
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Rolandus
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Re: Entnahme

Beitrag von Rolandus »

Ihr müsst es machen wie ich - ich schaffs schon gar nicht, die wirklich Grossen zu fangen, dann stellt sich die Frage der Entnahme gar nicht :-)
MarkusZ
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Re: Entnahme

Beitrag von MarkusZ »

Hallo,
Beppo hat geschrieben:Kleiner Einwand von mir "MarkusZ". Soweit mir bekannt ist legen die Bundesländer nur das Mindestmaß fest. Das Schonmaß nach oben ist dem Fischereirechtsinhaber selbst überlassen.
Kann schon sein, dass Dir das nicht bekannt ist. Ich kenne auch nicht alle Regelungen der 16 Bundesländer nebst diversen Regierungsbezirken auswendig.

Du darfst mir aber schon glauben, dass ich weiß, was für die Gewässer bei uns hier hier gilt.

Ohne Genehmigung der für unseren Regierungsbezirk zuständigen Fischereifachberatung geht da nichts. Und in unserem Bezirk sind die nicht unbedingt auf laissez-faire gepolt.

Mein Verein hatte bis zum Jahr 2013 jahrzentelang unbeanstandet z.B. Salmonidenschonzeit vom 1.10. - 30.4. und Forellenschonmaß 30 cm in der Karte stehen.

Das wurde dann von der Behörde kassiert, weil keine Genehmigung vorlag und auch nicht nachträglich erteilt wurde. Jetzt gelten im Mischwasser nur noch die gesetzlichen Regeln, die Salmonidenstrecke ist nun halt komplett zum Angeln gesperrt. Daran hat die Behörde nichts auszusetzen.
Beppo
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Re: Entnahme

Beitrag von Beppo »

Ja wenn das so ist "MarkusZ", dann angelt ihr wirklich suboptimal.
Hier in Sachsen gibt es eine Fischereibehörde die dies entscheidet und keine Fachberatung. Die Gewässer sind in Salmonidengewässer, oder Mischgewässer eingestuft und wenn das Wasser nicht eines Tages bergauf fließt wird sich daran auch nichts ändern. Hoch lebe der Förderalismus!
Gruß Beppo
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Re: Entnahme

Beitrag von MarkusZ »

Hallo,
Beppo hat geschrieben:Hier in Sachsen gibt es eine Fischereibehörde die dies entscheidet und keine Fachberatung.
Für die Genehmigung ist bei uns auch die für das Gewässer zuständige Untere Fischereibehörde zuständig. Die tut das allerdings nur, wenn die Fischereifachberatung des Bezirks eine positive Stellungnahme zum Antrag des Bewirtschafters abgibt.

Früher hat das niemand interessiert, aber dann hat wohl irgendwann ein Angler gegen Vereinsschonmaße geklagt, weil er sich dazu genötigt sah, Fische zurückzusetzen, die das staatliche Schonmaß bereits erfüllt hatten.

Seitdem wird das ziemlich streng nach Vorschrift gehandhabt.
Beppo hat geschrieben:Hoch lebe der Förderalismus!
Beim Fischereirecht finde ich den deutlich besser als z.B. beim Schulrecht.

Macht irgendwie schon Sinn, wenn die Angler in Hamburg sich in der Prüfung mehr Lachs und Meerforelle beschäftigen müssen, die Bayern eher mit Huchen und Frauennerfling.

Dass in den neuen Bundesländern im Fischereirecht ganz andere Regeln herrschen, ist ja bekannt.

In Brandenburg braucht man ja m.W. nicht mal nen Fischereischein zum Angeln, wenn es nicht auf Raubfisch gehen soll.

Wie frei die Bewirtschafter in Sachsen ihre Hegebestimmungen gestalten dürfen, wird Beppo besser wissen als ich.

Ich vermutete aber mal, dass es dort weniger restriktiv ist als Bayern.
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gespliesste
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Re: Entnahme

Beitrag von gespliesste »

Hallo,

Ich kann euch folgende Lektüre empfehlen: https://dafv.de/images/dafv/AFZ-Fischwa ... 2020-1.pdf
Insbesondere den Artikel: "Das Fenster zum Erfolg", aber auch "Neue Wege bei der Hege"

Zum Thema Studienlage und Entnahmefenster kann ich euch folgendens Video empfehlen: Entnahmefenster im Vergleich zu Mindestmaßen: Akuelle Studienlage - Prof. Dr. Robert Arlinghaus

Wir hatten zu dem Thema auf dem letzten Fischereitag im Rahmen des "Arbeitskreis Angelfischerei" eine recht lange und kontroverse Diskussion. Da waren auch die meisten Vertreter eurer Fischereibehörden aus den verschiedenen Bundesländern anwesend. Daher ist auch das Video von Robert und ein zweiter Vortrag.

Die Hege ist in Deutschland privatisiert, also obliegt dem Fischereirechteinhaber. Der anerkannte Verwaltungsrechtler Raimund Müller hat auf dem Tag auch eine Präsentation gehalten und ist (mal platt gesprochen) der festen Auffassung, dass die Behörden zwar eine Aufsichtsfunktion für die Hegeregelung der Fischereirechteinhaber wahrnehmen, aber sinvolle Maßnahmen (sofern sie der so genannten "Guten fachlichen Praxis" (GfP) entsprechen) rechtlich gar nicht verbieten dürfen. Ich weiss, dass sie das (in vielen Bundesländer) tun, aber ob das rechtlich haltbar ist, ist extrem strittig. Hr. Müller meinte auch vor versammelter Mannschaft, das er Vereine vor Gericht bei solch einer Auseinandersetzung liebend gerne vertritt. Da war erst mal großes Schlucken in der Runde. Nur weil euch die Fischereibehörde einen negativen Bescheid schickt, heisst das nicht abschliessend, dass eine gut begründete Regelungen zum Entnahmefenster an eurem Gewässer nicht möglich wäre, unabhängig vom Bundesland.

Man muss da jetzt keine Palastrevolution vom Zaun brechen, aber es gibt viele gute Vereine und engagierte Angler die nach meiner Auffassung in der Hege zurecht auch mal neue Wege einschlagen möchten. Ich finde da können und müssen sich auch die Fischereibehörden mal bewegen. Wenn nicht, kann man es vielleicht im Zweifel auch mal darauf ankommen lassen.

Ich habe auch einen Videomittschnit von dem Vortrag von Raimund Müller, hab mich aber noch nicht getraut das zu veröffentlichen.

Flächendeckende Regelungen zum Fenstermaß im Rahmen von Fischereigesetzen oder - verordnungen lehen wir als Bundesverband auch ab, da wie ihr auch schon angemerkt habt jedes Gewässer verschieden ist. In Hamburg ist das eine Ausnahme, da das Land eher einem großen Angelverein antspricht und die Gewässer recht vergleichbar sind. Wir finden man sollte die Entscheidung den Fischereirechteinhabern vor Ort überlassen und es als ein mögliches zusätzliches Werkzeug der Hege ansehen und natürlich muss man es auch vernüftig begründen.

Ich kann euch übrigens auch die Lektüre der anderen Ausgaben der "AFZ-Fischwaid" empfehlen. Kann man im Nachgang immer auf unserer Webseite runterladen (https://dafv.de) . Viele Fischereibehörden oder Fischereifachberatungen haben die Zeitschrift bei uns mittlerweile abonniert - auch Bayern. Die Mitgliedsvereine im DAFV bekommen die ja auch kostenfrei zugeschickt. Aber das versackt wohl meist bei den Vereinsvorsitzenden.

LG und tight lines,

Olaf
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Re: Entnahme

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde, hallo Olaf,
wie ich hier schon mal gesagt hatte, hoch lebe der Föderalismus. 16 Bundesländer, 16 Fischereigesetze und 16 Behörden, die die Sache unterschiedlich betrachten. Wir drehen uns hier im Kreis. In Sachsen wird dies anderes gehandhabt wie das was Olaf geschildert hat, in M.V. wahrscheinlich wieder anders als im Saarland usw..
Es ist alles begreiflich, es wird jeder verstehen das man ein FischG das für Schleswig-Holstein erstellt wurde nicht auf Bayern übertragbar ist. Was jedoch die Verwaltungsarbeit und die Auslegung dieser Behörden diesbezüglich angeht, ist dies nicht verständlich, nicht nachvollziehbar. So muss halt jeder sehen, wie er in seinem Bundesland damit klar kommt, was halt machbar ist.
Für Sachsen gilt soviel, falls das jemanden interessieren sollte, Antragsteller für ein Pachtgewässer hat einen Betrag für das Gewässer anzubieten und einen Hegeplan vorzulegen. Nach Prüfung des Hegeplans durch die FB kann ihm dies bei positiver Entscheidung erlaubt werden. Anschließend hat er sich nach dem Sächs. FG zu richten und dies gibt lediglich das Mindestmaß vor. Das zum Thema Sächs. Föderalismus.
In diesem Sinn, schönes Wochenende
Gruß Beppo
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gespliesste
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Re: Entnahme

Beitrag von gespliesste »

Hallo Beppo,

das was du beschreibst ist die Praxis, aber das heisst nicht das das rechtens ist.

Der Verwaltungsrechtler Raimund Müller vertritt die Auffassung: "Formell entspricht eine Hegemaßnahme der GfP, wenn sie in der Wissenschaft als Basisstrategie allgemein anerkannt ist, sich auf der Umsetzungsebene (Praxis) hinreichend bewährt hat, von der amtlichen Beratung empfohlen wird und sachkundigen Anwendern bekannt ist. Hieraus folgt, dass die GfP kein in Stein gemeißelter und nur nach formalen Kriterien umsetzbarer Handlungsrahmen sein kann, sondern dynamisch verstanden werden muss. Sie ist also auf der Basis neuer (vor allem wissenschaftlicher) Erkenntnisse und Notwendigkeiten ständig fortzuentwickeln." Und weiter: "Konkret bedeutet dies, dass die im jeweiligen Fischereigesetz geregelten Beschränkungen zu Maß und Zeit (Mindestmaße und Schonzeit) weder eine abschließende Regelung zu den in Betracht kommenden Instrumenten darstellen, noch im Hinblick auf ihren konkreten Regelungsinhalt/ umfang starr und unverrückbar sind. Dies führt zu dem Ergebnis, dass hegerische Planung aus sachlichen Gründen sowohl zu einer Verschärfung der im Gesetz vorgegebenen Einschränkungen, wie auch zur Einführung weiterer, nicht im Gesetz geregelter Instrumentarien (wie Entnahmefenster, per Gesetz lediglich im Landesfische-reigesetz HH geregelt) führen kann."

Dito: Wenn der Hegeplan vernünftig begründet ist, der Guten fachlichen Praxis (GfP) entspricht und trotzdem abgelehnt wird -> gegen den Bescheid Klagen. Das gilt für ganz Deutschland.
Raimund Müller hat bei unserem Arbeitskreis verkündet, das er jeden Verein dabei gerne unterstützt.

LG,

Olaf
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Re: Entnahme

Beitrag von Lukas.R »

Rolandus hat geschrieben:Ihr müsst es machen wie ich - ich schaffs schon gar nicht, die wirklich Grossen zu fangen, dann stellt sich die Frage der Entnahme gar nicht :-)
#Me2 :-)

Ne mal im Ernst. Ich finde diesen Thread überaus lehrreich. Vielen Dank an Alle die ihr Fachwissen hier teilen.

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