Besatz mit Regenbogenforellen

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.

Jürgen Gaul

Beitrag von Jürgen Gaul »

Es stimmt, dass lange Zeit behauptet wurde, Regenbogenforellen würden bei uns nicht ablaichen. Inzwischen ist von einigen Flüssen in Baden-Württemberg bekannt, dass sie es doch tun, so z.B. in einigen Zuflüssen des Bodensees. Hier entsteht aber dann ein anderes Problem, weil die RF dieselben Laichplätze wie die zeitlich früher laichenden Seeforellen des Bodensee beziehen und beim Schlagen ihrer Laichgruben den Laich der Seeforellen zerstören.

@Harald: Ich stimme Dir im Prinzip schon zu, dass man das alles bei uns immer gleich sehr hoch aufhängt. Dass noch keiner auf die Idee gekommen ist, den Anbau von Kartoffeln zu verbieten, die bekanntlich aus der Neuen Welt zu uns gebracht wurden, ist bei unserer Regulierungswut erstaunlich.

Grüße
Jürgen
Jürgen Gaul

Beitrag von Jürgen Gaul »

Pachtverträge müssen bei uns in Baden-Württemberg der oberen Fischereibehörde am Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegt werden. Gerade erhalte ich von dieser Behörde eine Stellungnahme zu einem vor kurzem eingereichten Pachtvertrag mit folgendem Kommentar zurück:

"Nachfolgend aufgeführte Punkte sind im Pachtvertrag ggf. zu ändern bzw mit aufzunehmen.

Bewirtschaftung des Fischereirechts:

Grundlage für Besatztätigkeiten ist die natürliche fischereiliche Ertragskraft des Gewässers sowie die naturräumliche Ausprägung des Gewässers. Ein Fischeinsatz - sofern erforderlich - ist entsprechend der Größe, Beschaffenheit und der Natur des Gewässers vorzunehmen. Dabei sind einseitige und übermäßige Besätze, welche die natürliche Ertragskraft des Gewässers wesentlich übersteigen oder beeinträchtigen, zu unterlassen.

Sollte ein Fischbesatz erforderlich sein, können folgende Fischarten und größen sowie maximale Stückzahlen besetzt werden:

Fischart Altersklasse max. Stückzahl
Bachforellen Sömmerlinge 2.500

Nach einem Zeitraum von etwa 3 - 5 Jahren ist der Erfolg der Besatzmaßnahme zu überprüfen. Änderungen beim Fischbesatz auf der Grundlage neuer Erkenntnisse sind nach der Erfolgsprüfung in Absprache mit der Fischereibehörde jederzeit möglich. Die Änderungen sind dem Verpächter mitzuteilen.

Der Besatz mit fangfähigen Fischgrößen ist nicht zulässig.

Eingesetzt werden dürfen nur gesunde Fische aus - wenn möglich einheimischen Betrieben, die unter laufender Betreuung eines tierärztlichen Fischgesundheitsdienstes oder Fachtierarztes für Fische stehen und durch ein entsprechendes Gesundheitszeugnis nachweisen können, dass der Herkunftsbestand frei ist von den in der FischseuchenVO namentlich genannten Fischseuchen. Die genannten Zeugnisse und Bescheinigungen sind aufzubewahren und auf Verlangen dem Verpächter sowie der Fischerei und der Veterinärbehörde vorzulegen.

Zur besseren Bewertung der Fangergebnisse wird empfohlen, neben den Fangtagen auch die Angeltage (ohne Fang) mit zu dokumentieren.

Ein Krebsbesatz bedarf der Absprache mit der Fischereibehörde

Auf die Vorgaben zum Fischbesatz seitens des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) sowie der Landesfischereiverordnung (LFischVO) wird hingewiesen."

TL Jürgen
hucenklausotto

Beitrag von hucenklausotto »

Bodensee/B.-Württemberg: Auch bei uns ist es seit vielen jahren nicht mehr gestattet, Regenbogenf. einzusetzen. Als Begründung wird u.a. deren Konkurrenz zur Seeforelle um Laich u.Standplätze postuliert, insbsondere wenn die seeforelle in die jeweiligen flüsse zum ablaichen einwandert. andererseits hält sich die bachforelle aufgrund der starke erwärmung und der notorischen wasserknappheit in unseren bodenseezuflüssen kaum mehr.
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