
berner
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Red Tag hat geschrieben:Ich tue dies, weil ich gern in der Natur unterwegs bin und gern Fische fange. Das "Drillerlebnis" existiert für mich nicht. Ich schütte dabei kein Adrenalin aus. Ich halte den Drill so kurz wie möglich, da ich ja schonend releasen will. Der Drill ist nur Teil des Fischens, genauso wie Beobachten, Werfen, Waten, Fliegenauswahl, ... Das ich wiederhakenlos fische ist klar.
Also wenn Du Dich vor einer Behörde/einem Gericht so verantwortest, dann verknacken die Dich auf jeden Fall - zu Recht (auch wenn es möglicherweise zweitinstanzlich anders ausgehen könnte).Red Tag hat geschrieben:Hallo!
Ich mach es mal kurz: Ich gehe Fischen, ohne die Absicht, Fische entnehmen zu wollen.
Das deutsche Tierschutzgesetz enthält justizielle Strafbestimmungen und Verwaltungsstrafbestimmungen - im Falle einer Anzeige nach diesen Bestimmungen, hat man sich entweder vor Gericht oder der örtlich und funktionell zuständigen Behörde zu verantworten. Grundsätzlich steht im Tierschutzgesetz, dass man Tieren keinen Schaden ohne vernünftigen Grund zufügen darf.@Hans:
Ich bin kein Jurist (ich glaube Du schon) - doch ist die rechtliche Frage für mich die spannendste.
Wieso sollte ich mich vor einer Behörde/einem Gericht verantworten müssen? Ich muss keine Fische entnehmen / entnehmen wollen.
Man muss hier sicher österreichisches und deutsches Recht unterscheiden.
Gerade in Österreich gibt es meines Wissens eine Vielzahl von Gewässern, für die Lizenzen ausgegeben werden, mit der Maßgabe: Entnahme = 0. Wie ist dies rechtlich zu bewerten. Ich darf also Fischen - aber ich darf keine Fisch entnehmen. Diese Entscheidung hat mir der Kartenausgeber schon abgenommen. Müsste man nach dieser Logik nicht auch den Kartenausgeber rechtlich belangen?
...dann verknacken die Dich auf jeden Fall - zu Recht... Wieso? Sehe ich bislang nicht so, ich steh dazu.
Hallo Hans,pehers hat geschrieben: ...
Ganz mit Recht ist das "Fangerlebnis an und für sich" kein Grund zur Ausübung des Fischfangs (egal, ob man mir nun erklärt, dass es nicht um den Drill geht)! Das Motiv ist auch der Nahrungserwerd, das des teilweisen Zurücksetzens das der Hege! Fischereiliche Nutzung in den richtigen Grenzen hat durchwegs positive Auswirkungen auf die Fischbestände. Die Argumentation, dass sich die Entnahme der großen Fische negativ auf den Genpool auswirken könnte, ist völlig unbegründet, da diese ihr hochwertiges Erbgut jedenfalls mehrfach weitergegeben, sofer es das Habitat erlaubt. Wenn das nicht ging ist es eh egal, weil das auch in Zukunft dann nicht zu erwarten ist.
Nur ein paar Gedanken meinerseits.
L.G.
Hans