Kormorane auf dicken Fendt-Schleppern mit 190 PS

Hier geht es um wichtige Belange wie Naturschutz, sinnvolle Gewässer-Bewirtschaftung, schonender Umgang mit Umwelt und Kreatur, Ärgernisse (Schlagthemen) wie Klein-Wasserkraft & Kormoran und Rechtliches.

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Thomas aus Hamm
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Kormorane auf dicken Fendt-Schleppern mit 190 PS

Beitrag von Thomas aus Hamm »

Moin Jungs,

was momentan im Raum Hamm passiert ist eine Riesensauerei, ich könnte wirklich kotzen.

In den Lippeauen und an unserer schönen Ahse werden momentan die angrenzenden Wiesen und Äcker mit Schweinepisse und sonstigen tierischen Fäkalien gedüngt.

Der Boden ist schön hart gefroren und die dicken Schlepper unserer Landwirte sinken nicht im Boden ein, schlau die Jungs, es gibt keine tiefen Furchen in den Feldern und der Mist ist vom Hof verschwunden.

Die momentane Wetterlage ist nunmal für unsere Nebenerwerbslandwirte genial und für nicht gedüngte Felder gibt keine Kohle mehr von der EU.

Was glaubt Ihr was passieren wird wenn Tauwetter einsetzt? Ich kann es Euch sagen, die ganze Gülle, oder zumindest ein Großteil davon wird in unsere Gewässer eingebracht. Die dünne Schneedecke taut und das Schmelzwasser samt Gülle wird in Ahse und Lippe fließen, da der Boden aufgrund des Frostes die Feuchtigkeit nicht aufnehmen kann.

Was soll ich tun......

Anzeige erstatten gegen 100 Landwirte??

Evtl. einen erschlagen....?

Landwirtschaftskammer kontaktieren?

Ich vermute in Eurer Gegend wird es nicht anders sein, deshalb lasst uns drüber sprechen und evtl. gemeinsam etwas unternehmen.

Danke

Thomas
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derflow
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Beitrag von derflow »

...komisch, dass unsere NABU-Freunde noch nicht aktiv geworden sind :lol: .

Ich meine es gibt strenge Auflagen bzw. Regeln was das ausbringen von Gülle angeht - besonders im Winter wenn der Boden keine Nährstoffe aufnehmen kann. Zumindest hier in Niedersachsen sind die Landwirte dazu angehalten ausserhalb der Vegetationszeit (Winter!) genügend Speicherkapazität vorzuhalten. Kann man nicht evtl. was über die zuständigen Wasserwirtschaftsbehörden erreichen?
Gruß

Florian

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Beitrag von Forstie »

Hi Thomas,


habe mich auch schon öfter versucht, mit dem Thema zu beschäftigen. Irgendwie finde ich aber keine genauen Angaben, was bei der Gülleausbringung erlaubt und nicht erlaubt ist.

In der Düngemittelverordnung müsste erfasst sein, was erlaubt ist. Wenn ich es aber richtig gelesen habe, sind Verstöße gegen diese nur Owis... :?

Müsste mir mal Zeit nehmen dat Dingens genauer durchzuarbeiten.

Werde mich auch mal bei einem Bekannten erkundigen, der auf dem Landwirtschaftsamt gearbeitet hat. Vielleicht erfahre ich dort mehr.

Grüße,


Martin
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robert h
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Beitrag von robert h »

Hallo,

zumindest einige einschlägige Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern z.B. ist es eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld!) im Winter Gülle auszubringen. Ein weiterer Anknüpfungspunkt könnte die wasserrechtliche Vorschrift sein, wonach ein (5 Meter breiter?) Streifen am Ufer entlang nicht gedüngt werden darf (ebenfalls Ordnungswidrigkeit).
Würde mich erkundigen wie das konkret vor Ort ist (bei uns zuständig Landwirtschaftsamt bzw Kreisverwaltungsbehörde). Soweit eine Ordnungswidrigkeit gegeben ist würde ich konsequent Anzeige erstatten – auch wenn es lästig ist. Nur das hilft weiter! Nur Dampf im Forum ablassen hilft möglicherweise den Blutdruck zu senken, bewirkt aber bei den Landwirten und am Gewässer nichts.

Ist nicht leicht – ja sogar unangenehm – so eine Anzeige zu erstatten. Ich hoffe Du kannst Dich trotzdem dazu durchringen.

Servus
Robert
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Frank.
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Beitrag von Frank. »

Lieber Thomas, das ist wirklicj 'ne Riesensauerei! Als Sofortmaßnahme würde ich erst einmal bei der Presse anrufen - ich könnte mir vorstellen, daß die auf diese Thematik aufspringen. Du kannst doch bestimmt einen Redakteur ausmachen, der sich gerne mit ökologischen Themen beschäftigt. Und die Bauern lieben diese Art von öffentlicher Aufmerksamkeit ja gar nicht!

Ich drück' Dir die Saumen, alter Freund!

Dein Frank
Das sind Deine Beobachtungen, mein Lieber, andere haben andere Beobachtungen gemacht.
Franz Kafka
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Beitrag von Michael. »

Hallo Thomas,

Gülle auf gefrorenen Flächen auszubringen, sollte auch in Deinem Bundesland :wink: strikt verboten sein. Habt ihr denn kein Umweltamt oder dergleichen? Ein Anruf sollte genügen - und die Jungens sollten mit kompletter Mannschaft ausrücken. Dann gibt es richtig teuren Ärger...

Am Oberlauf unseres Aufzuchtbaches haben sich Landwirte ein einziges mal erlaubt, Gülle auf verschneiten Ackerflächen auszubringen, obwohl verboten.
Mit dem Tauwetter ist der ganze Mist in den Bach gelaufen. Das hättest Du sehen sollen - meterhohe Schaumberge !!! :evil:
Auf unsere sofortige Anzeige ist die Polizei mit dem Hubschrauber gekommen, um aus der Luft die Ursache festzustellen - und die Übeltäter waren schnell gefunden. Später Feuerwehreinsatz zur Eindämmung - das volle Programm!!!
Das hat die Leute richtig Geld gekostet! Neben den Einsatzkosten, die sie zu tragen hatten, haben wir sie auf Schadenersatz verklagt - immerhin war unsere Bachforellenbrut auf einigen Kilometern vernichtet und die Nahrungsgrundlage im Bach - und haben vor Gericht Recht bekommen. So dürften Sie nochmal einige Tausender an uns überweisen.

Also - auf gehts !

Gruß
Michael
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Cuchulainn
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Beitrag von Cuchulainn »

Aber sagt mal, rinnt die ganze menschliches Verdauungsprodukt denn nicht gleich vom gefrorenen Boden ab? Nachdem ja nix versickern kann? Oder bleibt das im Schnee liegen?
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Bauernweisheit ...

Beitrag von Frank. »

Im „Lehrbrief 3.7.11“ der Internetschule für Landwirtschaft (http://www.landwirtschaftundleben.at/do ... 3.7.11.pdf) heißt es dazu: „Das Verbot der Ausbringung von Gülle auf gefrorenen Boden ist eigentlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Gefahr des Abfließens besteht, ev. beim Tauen von Schnee auf eingesäten Getreideflächen in Hanglagen. Wenn die Gülle auf in rauer Furche gepflügtem Acker auf ebenen Flächen auf dem gefrorenen Boden liegen bleibt, kann nicht viel passieren. Wenn der Boden auftaut und sich das Bodenleben zu regen beginnt, stünde diesem und dem angebauten Wintergetreide oder Kleegras durch die ausgebrachte Gülle ein sofortiges Nahrungsangebot zur Verfügung.“

Das halte ich nun für einen extrem blauäugigen Hinweis – „kann nicht viel passieren“!
Nicht zu fassen.

Euer Frank
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Beitrag von Cuchulainn »

Da haste recht Frank. Das ist richtig heftig!
Martin
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Kurzer
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Beitrag von Kurzer »

Diesen Thread habe ich doch heute schon mal gelesen :D

Das ist echt ne Mega Sauerei was da abgeht. Bloß was will man dagegen machen? Würde die Polizei denn nach einem Anruf tatsächlich ausrücken?
Tight lines!

Daniel
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Beitrag von Michael. »

Hallloooooo :?: :!: :idea:

Steht hier jemand auf der Leitung :?:

Gruß
Michael
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roland k
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Beitrag von roland k »

...genau, macht unsere heimische Landwirtschaft auch noch kaputt, dann sind die letzten verbündeten gegen den Kormoran verschreckt und ihr isst zukünftig Kiwis aus Neuseeland dann passt das alles schön in unsere ökologisch heile Welt.

Roland
man muss einfach reden, und kompliziert denken - nicht umgekehrt
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Beitrag von Mario Mende / Sachsen »

Lang leben die Bauern und deren Traktoren!

Wer soll uns sonst bei dem Wetter aus dem Busch zerren? :shock:
Vergräme den Kormoran, nicht den Fisch!

Mario
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Beitrag von Forstie »

Hallo,
roland k hat geschrieben:...genau, macht unsere heimische Landwirtschaft auch noch kaputt, dann sind die letzten verbündeten gegen den Kormoran verschreckt und ihr isst zukünftig Kiwis aus Neuseeland dann passt das alles schön in unsere ökologisch heile Welt.

Roland
ööhm, und wenn dann als nächstes ein Jäger sein Altöl am Bach entsorgt, dann darf man den auch nicht anzeigen, weil er sonst keine Kormorane mehr schießt??

Verwirrt,

Martin :-k
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laverda
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Was tun?

Beitrag von laverda »

Wenn ihr offiziell Anzeige erstattet, womöglich sogar als Verein und möglichen Schaden (finanziell und ökologisch) bei der Fischereibehörde und Umweltamt vorsorglich anzeigt, MÜSSEN die Behörden dem mit Nachdruck nachgehen. Tun sie das nicht, haben die im Schadensfall ein ernstes Problem und wissen das auch.
Fotos machen und die Schupos auf den stinkenden Acker schicken!!!
Ggf. Presse zum Ortstermin laden.
WIR müssen die zuständigen Gesetze nicht kennen sondern die Güllespritzer und die Behörden. Auch für legale Sauereien haftet im Schadensfall der Verursacher.
Ruten werfen Masse.........nicht Klasse
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