Hallo Sven,
leider ist dies ein Problem, was vom LAV anfangs selbst verschuldet wurde. Habe mich selbst manchmal Anfang der 90-er ertappt, diese Idee irgendwie kommerziell umzusetzen.
Beruflich hat es mich dann in eine andere Region verschlagen, womit ich mich wieder auf´s Fliegenfischen an freien Tagen konzentrieren konnte oder zwangsläufig musste.
Grundsätzlich ist gegen einen guten Fliegenfischerlehrgang am Bach nichts einzuwenden. Nur erlaubt muss es halt sein. Und darin unterscheidet sich ein Privat- von einem Verbandsgewässer.
An jedem Privatgewässer muss jeder Leiter vor einem Lehrgang die genauen Angaben über Anzahl der Teilnehmer und Dauer des Lehrgangs mit dem Pächter abstimmen. Zumeist sind dann die
Gastkarten noch an eine bestimmte Unterkunft gebunden.
Dies brauchte man zumindest in Sachsen- Anhalt bis zu letzten Jahr nicht. Nun die sehr vernünftige Eingrenzung, die ich absolut befürworte, da es sich um ein Verbandsgewässer
handelt. Dieser (LAV) hat dann auch die Möglichkeit solche Beschränkungen vorzunehmen.
Nur eingehalten müssen sie werden! Ich war selbst nicht vor Ort, kenne aber die Problematik und auch die Webseiten der ,,Guides,,,die ihre Lehrgänge weiterhin anbieten.
Es wäre wirklich wichtig dies nicht nur einzuschränken sondern wie es die Gewässerordnung jetzt verlangt, absolut zu untersagen.
Einfach wird dies bestimmt nicht, da man die kommerzielle Nutzung ja auch nachweisen muss.
Nächstes Opfer werden die Bäche in Brandenburg sein, die auch keine Einschränkung in der Gewässerordnung besitzen. Dies sollte der LAV-Brandenburg schnellstens abändern.
Wie an einem Tieflandforellenbach ein vernünftiger Wurfkurs oder auch ein Guiding mit mehreren Fliegenfischern durchgeführt werden soll, muss mir mal jemand erklären.
Individuell ist dies sicher möglich, aber halt an einem Verbandsgewässer nicht erlaubt. Und trotzdem werden diese Kurse offiziell im Internet angeboten.
Ich wünsche Dir an der Bode immer genug Rückraum für einen vernünftigen Wurf,
Lieben Gruß,
Frank