Aus aktuellen Anlaß noch eimal der Hinweis das sämtliche gewerbliche und kommerzielle Nutzung der Bode im Harz untersagt ist.
Egal ob Wurfkurs oder Guiding es ist laut Beschluß des LAV verboten.
Leider gab es am Wochenende wieder mindesten zwei solcher Veranstaltungen .
Leitragende sind die normalen Gastangler die sich auf ein schönes Wochenende an der Bode freuen und feststellen müssen das besonders interaesante Bereiche über Stunden von größeren Gruppen regelrecht belagert werden.
Bitte brecht keine Diskusion über Sinn oder Unsinn dieses Beschlußes los.
MfG Sven
Bode im Harz
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Re: Bode im Harz
Hallo,
die Belagerungszustände durfte ich dort schon mehrfach erleben, manche Bereiche sollte man mittlerweile einfach weiträumig umgehen.
Meiner Meinung nach muss sich an den Befischungs- und vor allem Entnahmeregeln unbedingt etwas ändern. Für mich ist nicht vorstellbar, dass ein so kleines Gewässer so viele Angler und die maßlose Entnahme dauerhaft verträgt.
Tageskartenlimit und ein Entnahmefenster wären zum Beispiel interessante Ansätze.
Gruß,
Marco
die Belagerungszustände durfte ich dort schon mehrfach erleben, manche Bereiche sollte man mittlerweile einfach weiträumig umgehen.
Meiner Meinung nach muss sich an den Befischungs- und vor allem Entnahmeregeln unbedingt etwas ändern. Für mich ist nicht vorstellbar, dass ein so kleines Gewässer so viele Angler und die maßlose Entnahme dauerhaft verträgt.
Tageskartenlimit und ein Entnahmefenster wären zum Beispiel interessante Ansätze.
Gruß,
Marco
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Re: Bode im Harz
Hallo Sven,
leider ist dies ein Problem, was vom LAV anfangs selbst verschuldet wurde. Habe mich selbst manchmal Anfang der 90-er ertappt, diese Idee irgendwie kommerziell umzusetzen.
Beruflich hat es mich dann in eine andere Region verschlagen, womit ich mich wieder auf´s Fliegenfischen an freien Tagen konzentrieren konnte oder zwangsläufig musste.
Grundsätzlich ist gegen einen guten Fliegenfischerlehrgang am Bach nichts einzuwenden. Nur erlaubt muss es halt sein. Und darin unterscheidet sich ein Privat- von einem Verbandsgewässer.
An jedem Privatgewässer muss jeder Leiter vor einem Lehrgang die genauen Angaben über Anzahl der Teilnehmer und Dauer des Lehrgangs mit dem Pächter abstimmen. Zumeist sind dann die
Gastkarten noch an eine bestimmte Unterkunft gebunden.
Dies brauchte man zumindest in Sachsen- Anhalt bis zu letzten Jahr nicht. Nun die sehr vernünftige Eingrenzung, die ich absolut befürworte, da es sich um ein Verbandsgewässer
handelt. Dieser (LAV) hat dann auch die Möglichkeit solche Beschränkungen vorzunehmen.
Nur eingehalten müssen sie werden! Ich war selbst nicht vor Ort, kenne aber die Problematik und auch die Webseiten der ,,Guides,,,die ihre Lehrgänge weiterhin anbieten.
Es wäre wirklich wichtig dies nicht nur einzuschränken sondern wie es die Gewässerordnung jetzt verlangt, absolut zu untersagen.
Einfach wird dies bestimmt nicht, da man die kommerzielle Nutzung ja auch nachweisen muss.
Nächstes Opfer werden die Bäche in Brandenburg sein, die auch keine Einschränkung in der Gewässerordnung besitzen. Dies sollte der LAV-Brandenburg schnellstens abändern.
Wie an einem Tieflandforellenbach ein vernünftiger Wurfkurs oder auch ein Guiding mit mehreren Fliegenfischern durchgeführt werden soll, muss mir mal jemand erklären.
Individuell ist dies sicher möglich, aber halt an einem Verbandsgewässer nicht erlaubt. Und trotzdem werden diese Kurse offiziell im Internet angeboten.
Ich wünsche Dir an der Bode immer genug Rückraum für einen vernünftigen Wurf,
Lieben Gruß,
Frank
leider ist dies ein Problem, was vom LAV anfangs selbst verschuldet wurde. Habe mich selbst manchmal Anfang der 90-er ertappt, diese Idee irgendwie kommerziell umzusetzen.
Beruflich hat es mich dann in eine andere Region verschlagen, womit ich mich wieder auf´s Fliegenfischen an freien Tagen konzentrieren konnte oder zwangsläufig musste.
Grundsätzlich ist gegen einen guten Fliegenfischerlehrgang am Bach nichts einzuwenden. Nur erlaubt muss es halt sein. Und darin unterscheidet sich ein Privat- von einem Verbandsgewässer.
An jedem Privatgewässer muss jeder Leiter vor einem Lehrgang die genauen Angaben über Anzahl der Teilnehmer und Dauer des Lehrgangs mit dem Pächter abstimmen. Zumeist sind dann die
Gastkarten noch an eine bestimmte Unterkunft gebunden.
Dies brauchte man zumindest in Sachsen- Anhalt bis zu letzten Jahr nicht. Nun die sehr vernünftige Eingrenzung, die ich absolut befürworte, da es sich um ein Verbandsgewässer
handelt. Dieser (LAV) hat dann auch die Möglichkeit solche Beschränkungen vorzunehmen.
Nur eingehalten müssen sie werden! Ich war selbst nicht vor Ort, kenne aber die Problematik und auch die Webseiten der ,,Guides,,,die ihre Lehrgänge weiterhin anbieten.
Es wäre wirklich wichtig dies nicht nur einzuschränken sondern wie es die Gewässerordnung jetzt verlangt, absolut zu untersagen.
Einfach wird dies bestimmt nicht, da man die kommerzielle Nutzung ja auch nachweisen muss.
Nächstes Opfer werden die Bäche in Brandenburg sein, die auch keine Einschränkung in der Gewässerordnung besitzen. Dies sollte der LAV-Brandenburg schnellstens abändern.
Wie an einem Tieflandforellenbach ein vernünftiger Wurfkurs oder auch ein Guiding mit mehreren Fliegenfischern durchgeführt werden soll, muss mir mal jemand erklären.
Individuell ist dies sicher möglich, aber halt an einem Verbandsgewässer nicht erlaubt. Und trotzdem werden diese Kurse offiziell im Internet angeboten.
Ich wünsche Dir an der Bode immer genug Rückraum für einen vernünftigen Wurf,
Lieben Gruß,
Frank
Der Äschenflüsterer ( Leider hören nur noch wenige zu!)
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Re: Bode im Harz
Hallo Frank
Sehr gut geschrieben !
Ach komme auch ohne Rückraum gut zurecht an der Bode
Gruß Sven
Sehr gut geschrieben !
Ach komme auch ohne Rückraum gut zurecht an der Bode
Gruß Sven