Guten Tag in die Runde.
Ich habe da mal eine Frage......wenn nach 12 Jahren die Fischereipacht ausläuft, ist dann eine Neuvergabe ausschreibungspflichtig...oder kann die Fischereigenossenschaft die Strecke vergeben wie sie will.
Es handelt sich um eine Teistrecke eines Nebenflusses in NRW.
Gruß..Hartmut
Verpachtung von Fischereirechten.
Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.
- Michael.
- Site Admin
- Beiträge: 8077
- Registriert: 28.09.2006, 12:11
- Wohnort: immer am Wasser
- Hat sich bedankt: 488 Mal
- Danksagung erhalten: 1166 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Verpachtung von Fischereirechten.
Moin,
habt im bestehenden Vertrag das "Vorpachtrecht" vereinbart?
Gruß
Michael
habt im bestehenden Vertrag das "Vorpachtrecht" vereinbart?
Gruß
Michael
- Michael.
- Site Admin
- Beiträge: 8077
- Registriert: 28.09.2006, 12:11
- Wohnort: immer am Wasser
- Hat sich bedankt: 488 Mal
- Danksagung erhalten: 1166 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Verpachtung von Fischereirechten.
Schade. Das haben wir in allen Verträgen.
Wenn nicht, ist der Rest "Beschluss-Sache" der Fischereigenossenschaft. Ausschreibungspflichtig sind m.E. nur staatliche Fischereirechte.
Gruß
Michael
Wenn nicht, ist der Rest "Beschluss-Sache" der Fischereigenossenschaft. Ausschreibungspflichtig sind m.E. nur staatliche Fischereirechte.
Gruß
Michael