dürfte für die Polizei/Staatsanwaltschaft ggf. schon nen Unterschied machen, ob gegen Gesetze/Verordnungen verstoßen wurde wie bei Schwarzfischern oder "nur " gegen die Gewässerordnung durch Angelberechtigte mit korrekten Papieren.
Wenn mehr Fische entnommen werden als laut Erlaubnisschein zulässig könnte das ggf. keine Straftat sein, da die Fische im Bach ja wahrscheinlich keinen Eigentümer haben.
Wenn man diese Gedanken in die Tat umsetzen würde, käme die Polizei wahrscheinlich auf alle Fälle und zwar mit Blaulicht.Michl hat geschrieben:Was man mit jemand machen sollte der wie oben beschrieben handelt, darüber denke ich lieber nicht nach.