Hallo,
gibt wieder etwas neues ...
https://dafv.de/referate/gewaesser-und- ... gestrichen
LG, Olaf
Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen
Moderatoren: Forstie, Maggov, Olaf Kurth, Michael.
- gespliesste
- Beiträge: 1405
- Registriert: 02.01.2008, 23:49
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 56 Mal
- Danksagung erhalten: 266 Mal
Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen
<< streamstalkin´ 24/7 >>
"When fishing becomes a competition it gets worse than work ... " - Charles Ritz
"When fishing becomes a competition it gets worse than work ... " - Charles Ritz
- Hans.
- Beiträge: 2245
- Registriert: 28.09.2006, 21:24
- Wohnort: Norddeutschland
- Hat sich bedankt: 116 Mal
- Danksagung erhalten: 618 Mal
Re: Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen
Hallo Olaf,
danke für´s Einstellen, das ist ja mal eine gute Nachricht. Bei dem einseitigen und oft ideologischem Denken (statt logischem Denken) in der heutigen Politik scheint man hier tatsächlich zwei Bereiche gegeneinander abgewogen zu haben. Donnerwetter! Vielleicht begründet sich dadurch auch das Aus für jenes Wehr, von dem ich hier berichtet habe.
Gruß
Hans
danke für´s Einstellen, das ist ja mal eine gute Nachricht. Bei dem einseitigen und oft ideologischem Denken (statt logischem Denken) in der heutigen Politik scheint man hier tatsächlich zwei Bereiche gegeneinander abgewogen zu haben. Donnerwetter! Vielleicht begründet sich dadurch auch das Aus für jenes Wehr, von dem ich hier berichtet habe.
Gruß
Hans
Man muss nicht alles mitmachen...
-
- Beiträge: 288
- Registriert: 25.11.2012, 17:18
- Hat sich bedankt: 74 Mal
- Danksagung erhalten: 73 Mal
Re: Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen
Hallo in die Runde,
die Politik hinkt der Wirklichkeit meilenweit hinterher. Schon im Jahr 2016 hatte der BayVGH in einem Beschluss erkannt, dass die kleine Wasserkraft nicht im öffentl. Interesse liegt. In der Urteilsbegründung wurde folgerichtig erkannt, dass weder aus dem Zweck des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien noch aus dessen Anwendungsbereich lässt sich ein abstrakter Vorrang des öffentlichen Interesses an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes herleiten (BayVGH, B.v. 26.2.2007 – 8 ZB 06.879 – NVwZ 2007, 1101; B.v. 6.9.2016 – 8 CS 15.2510 – juris Rn. 39). Zwar besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Nutzung der regenerativen Energiequelle Wasserkraft zur Stromerzeugung, hieraus lässt sich jedoch nicht generell ableiten, dass demgegenüber alle anderen betroffenen Belange nachrangig sind. Das gilt gerade dann, wenn das Vorhaben in Schutztatbestände der Gewässerökologie und des Naturschutzrechts eingreift.
Hätte die Politik dies zeitnah in Recht umgesetzt, dann wäre unseren Fließgewässern in den letzten 5 Jahren schon vieles erspart geblieben.
Die Weichen sind richtig gestellt, ob die WK-Lobby sich dies so unreflektiert gefallen lässt wird sich zeigen.
Gruß Beppo
die Politik hinkt der Wirklichkeit meilenweit hinterher. Schon im Jahr 2016 hatte der BayVGH in einem Beschluss erkannt, dass die kleine Wasserkraft nicht im öffentl. Interesse liegt. In der Urteilsbegründung wurde folgerichtig erkannt, dass weder aus dem Zweck des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien noch aus dessen Anwendungsbereich lässt sich ein abstrakter Vorrang des öffentlichen Interesses an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes herleiten (BayVGH, B.v. 26.2.2007 – 8 ZB 06.879 – NVwZ 2007, 1101; B.v. 6.9.2016 – 8 CS 15.2510 – juris Rn. 39). Zwar besteht ein hohes öffentliches Interesse an der Nutzung der regenerativen Energiequelle Wasserkraft zur Stromerzeugung, hieraus lässt sich jedoch nicht generell ableiten, dass demgegenüber alle anderen betroffenen Belange nachrangig sind. Das gilt gerade dann, wenn das Vorhaben in Schutztatbestände der Gewässerökologie und des Naturschutzrechts eingreift.
Hätte die Politik dies zeitnah in Recht umgesetzt, dann wäre unseren Fließgewässern in den letzten 5 Jahren schon vieles erspart geblieben.
Die Weichen sind richtig gestellt, ob die WK-Lobby sich dies so unreflektiert gefallen lässt wird sich zeigen.
Gruß Beppo
Zuletzt geändert von Beppo am 23.04.2022, 06:51, insgesamt 2-mal geändert.
- Hans.
- Beiträge: 2245
- Registriert: 28.09.2006, 21:24
- Wohnort: Norddeutschland
- Hat sich bedankt: 116 Mal
- Danksagung erhalten: 618 Mal
Re: Die kleine Wasserkraft aus „überragendem öffentlichen Interesse“ des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen
Danke Beppo,
das ist ein wichitger Hinweis von Dir! Traurig nur, wie lange die rechtsprechende Gewalt braucht, bis sie bei der gesetztgebenden Gewalt angekommen ist. Ich frage mich oft, wieviel von den derzeitigen politischen Akteuren in der Schule noch etwas über die Gewaltenteilung gelernt haben. Aber ich will jetzt mal aufhören zu schreiben, die heutige Politik ist in vielen Bereichen nur noch..., nee, Schluss, das Forum soll sauber bleiben.
Gruß
Hans
das ist ein wichitger Hinweis von Dir! Traurig nur, wie lange die rechtsprechende Gewalt braucht, bis sie bei der gesetztgebenden Gewalt angekommen ist. Ich frage mich oft, wieviel von den derzeitigen politischen Akteuren in der Schule noch etwas über die Gewaltenteilung gelernt haben. Aber ich will jetzt mal aufhören zu schreiben, die heutige Politik ist in vielen Bereichen nur noch..., nee, Schluss, das Forum soll sauber bleiben.
Gruß
Hans
Man muss nicht alles mitmachen...