vor einigen Jahren wurden in Sachsen-Anhalt alle Bäche mit Salmonidenbestand auch als solche deklariert und durften seitdem ausschließlich mit Kunstködern befischt werden. Gummiköder oder Köder aus Weichplastik waren schon immer untersagt!
Nun kommt ab der Saison 2024 das komplette Angelverbot für Spinnangler in Salmonidenbächen. Somit wird die Verwendung der Spinnangel mit Wobblern, Blinker und Spinner untersagt!
Ab 2024 ist dann ausschließlich das Fliegenfischen mit der Flugangel und künstlichen Fliegen (Einzelhaken) in diesen Bächen erlaubt.
Diese Bäche sind von den betreuenden Vereinen mit der dafür vorgesehenen Beschilderung (Flugangelstrecke/Schonstrecke) auszustatten!
Da kommt sicher viel Arbeit auf die betreuenden Vereine zu, aber das ist für alle Fliegenfischer ganz sicher eine super Regelung.
Sachsen- Anhalt wird dies als erstes Bundesland einführen und Sachsen, Brandenburg und Thüringen werden 2025/26 folgen.
MV hat dies, als einziges neues Bundesland, für die nächsten Jahre abgelehnt.
Auch in den alten Bundesländern wurde diese Regelung auf Verbandsebene diskutiert, aber für nicht flächendeckend durchführbar befunden und somit erst einmal auf Eis gelegt.
Fliegenfischer in Sachsen-Anhalt und Gastangler können mit dieser Regelung allein an der Bode gut 50Km ausschließlich mit der Fliegenrute befischen.
Weiterhin erhöht sich dadurch die allein für Fliegenfischer zugängliche Lauflänge der Bäche und Flüsse mit Salmonidenbeständen auf über 300Km.
Und dies nur in Sachsen-Anhalt!
Dies hat natürlich auch alles seinen Preis! So werden die Preise für die Salmokarten/Hefte ab 2024 ca. verdoppelt.
Dem nicht genug, werden in den oben genannten Bundesländern ab 2025 nur noch nach abgelegter und bestandener Prüfung, so genannte Salmonidenangelgenehmigungen (in Heftform) ausgegeben.
Jeder Verein hat die Möglichkeit einen Flugangler/Fliegenfischer zu den beim LAV stattfindenden Schulungen zu delegieren.
Diese, durch den LAV geschulten Sportfreunde, können und sollen dann die interessierten Vereinsmitglieder zur Prüfung vorbereiten.
Die abschließende Prüfung wird von geschultem Personal des LAV abgenommen und umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Der genaue Ablauf dieser Prüfung wird noch diskutiert und soll, so der jetzige Stand, erstmals im Frühjahr 2024 stattfinden.
Alle Vereine werden über die noch ausstehenden Termine nach ihrer Festlegung informiert.
Der Lehrgang beim LAV ist kostenfrei und soll durch Mitgliederbeiträge finanziert werden.
Anders verhält es sich mit der abzulegenden Prüfung!
Für diese wird eine einmalige Gebühr von 200€ erhoben.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob meine vor 45 Jahren abgelegte Prüfung noch den neuen, harten Regeln der Prüfungskommission
des LAV stand hält?
Oder habe ich mal wieder was völlig durcheinander gebracht?
Ich bin heute zur Saisoneröffnung jedenfalls am Bach........
natürlich mit der Fliegenrute und Jahreslizenz!
TL und
