Totale Zerstörung eines Bachtales

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Hans.
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Hans. »

Weiter geht es:

"Die Gemeinde Oberstdorf beteiligt sich an Gutachten und Planungen zu einem Wasserkraftwerk im Rappenalptal. Es könnte einen Teil der Stromversorgung der Gemeinde liefern – würde aber in einem mehrfach geschützten Gebiet entstehen." Zitat aus BR24. Siehe unten.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/kn ... al,Tbx4Qpw

Gruß
Hans
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Fliifi-Sepp
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Das ist ja ein wirklich starkes Stück! Mehr fällt mir dazu nicht ein!

LG Sepp
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webwood
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von webwood »

Ein Schelm wer böses dabei denkt:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/st ... al,TfHL5dQ

Thomas
Angler sterben nie, die riechen nur so.
Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Hallo Thomas,
das sind die altbekannten Rückzugsgefechte. Maul halten, Abwehrhaltung einnehmen, wer sich zuerst bewegt hat verloren. Beide Seiten haben hier Dreck am Stecken.
Ich kann hier aus der Ferne nur hoffen, dass bei den ortsansässigen Umweltverbänden alle Alarmglocken läuten.
Gruß Beppo
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webwood
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von webwood »

Wohl klar wie es ausgehen wird.

TL
Thomas
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ge ... ch,TkCBJdI
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Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde, hallo Thomas,
vielen Dank für die Info.
Was mich hier an der Sache etwas irritiert, man hört von den Umweltverbänden relativ wenig, oder es taucht in der Berichterstattung kaum auf.
Warum geht man verwaltungsrechtlich nicht gegen das LRA/UNB vor. Hier gibt es doch gravierende Verstöße dieser Behörde gegen die ureigensten Interessen dieser Verbände, ihrer Mitwirkungspflicht. Aus meiner Sicht hat doch das LRA in diesem Fall auf ganzer Linie versagt, das sollte es doch einer gerichtlichen "Würdigung" wert sein.
Gruß Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von chrissie1971 »

Hallo zusammen,

gibt schon einen Vergleich:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/verw ... -1.6038100

Grüße
Christian
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webwood
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von webwood »

Der Vergleich sieht nun vor, dass der Freistaat auf eigene Kosten ein Konzept erstellt, wie das Rappenalpbachtal wieder in einen Zustand versetzt werden kann, wie er vor den Baggerarbeiten im vergangenen Jahr bestand.
Ja toll, die Richterin meinte auch noch, ein guter Vergleich müsse beiden Seiten weh tun (Kann ich nicht zitieren da Audio im Radio) Ist doch prima, der Freistaat zahlt nun auch seinen Teil. Blöd ist halt nur, der Freistaat hat gar kein eigenes Geld, außer Steuergeldern. Dummerweise bin ich halt nun mal Bürger in ebendiesem Freistaat und darf meine Steuern abdrücken. Im Zweifel findet man dann irgendwo ein "Sondervermögen" Hört sich ja wesentlich geschmeidiger an als noch mehr Schulden. Tatsächlich zahle ich als Bürger nun also einen Teil der Renaturierung, obwohl ich nicht mal in den Bach gebieselt habe.

TL
Thomas
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Ja, ist unglaublich! Da baggert jemand in einem Naturschutzgebiet über hunderte von Metern wild herum und zerstört alles!

Dann übernimmt das Bundesland einen Teil des Schadens, anstatt den Verursacher in vollem Umfang dafür haftbar zu machen! Ich bin auch Einwohner von Bayern und was meine Regierung da gemacht hat, damit bin ich nicht zufrieden!

LG Sepp
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde,
ich glaube die Richterin hat zu viele Serien im Nachmittagsprogramm gesehen, oder ist eine Anhängerin von Salomon
Zitat: -"Die Schuldfrage blenden wir in unserem Verfahren aus", sagte die Richterin.“-.
Wieso ausblenden, hier geht es doch um das Verursacherprinzip und nicht darum die Kosten der Renaturierung auf den Steuerzahler abzuwälzen.
Es gibt zwei Akteure die Dreck am Stecken haben. Dieses genau zu definieren ist die eigentliche Aufgabe
eines Gerichts und nicht die Renaturierung. Hierzu können die ortsansässigen Umweltverbände genügend fachmännische Kompetenz dazu beitragen. Auch ein Eingriff der „Älpler“ um etwas zu richten geht nicht so ohne weiteres. Es ist und bleibt ein FFH-Gebiet und jeder Eingriff, aus welchem Grund auch immer, bedarf der Zustimmung der UNB und der Umweltverbände als „Träger öffentl. Belange“. Sonst wäre schon die nächste Kacke am dampfen.
Gruß Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Sigi »

Eigentlich war das zu erwarten.
Es ist immer einfacher dem Steuerzahler das Geld aus der Tasche zu holen, weil, der wehrt sich ja nicht.
Man denke nur an das Maut Desaster.

VG Sigi
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Fliifi-Sepp »

Eine wirklich schöne Formulierung der Richterin, die Schuldfrage auszublenden!

Um wa sonst, als um die Schuld sollte es in einem Gerichtsverfahren gehen?

Der Ausdruck Maut-Desaster ist natürlich auch richtig. Da werden halt mal ein paar hundert Millionen so in die Luft geblasen!

Aber fischereilich relevant sind bei uns tatsächlich die Kontrollen an der Grenze. Da wird auch unglaublich viel Geld verblasen für Pseudo-Kontrollen, die dazu führen, daß ich weniger Fischzeit am Wasser haben.

LG Sepp
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Hans.
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Hans. »

So soll der Rappenalpbach renaturiert werden

BR24 vom 18.07.: https://www.br.de/nachrichten/bayern/br ... en,TkI5gRm

Gruß
Hans
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Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Beppo »

Hallo in die Runde,
bei der Alpgenossenschaft geht`s ans „Eingemachte“, beim Freistaat Bayern dem Steuerzahler an den Kragen. Was für ein harmonischer Vergleich.
Der Wunsch alles so schnell wie möglich wieder auf Null zu stellen, so wie vor den Baggerarbeiten, ist verständlich. Nur ist dies wieder ein Eingriff in ein Schutzgebiet und bedarf der Genehmigung. Sind die Älpler überhaupt eine Baufirma, haben sie entsprechende Erfahrung mit Wasserbau, gibt es Referenzprojekte oder wollen sie einfach nur den Dreck wieder in das Bachbett kippen?
Um in einem FFH/SPA-Gebiet bauliche Maßnahmen mit den Eingriffen in Natur und Landschaft realisieren zu können, bedarf es sowohl einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 S. 1 BNatSchG als auch eine Vorprüfung gemäß § 3 UVPG, im konkreten Fall zusätzlich auch eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG. Hier ist ganz besonders das LRA-UNB/UWB gefordert.
Wie man sieht viele Fragen und das sind noch nicht alle aber kaum Antworten.
Übrigens, ob es bei der Genossenschaft personelle Konsequenzen für die Verantwortlichen gibt mag die Öffentlichkeit nur wenig interessieren. Ob dies beim LRA so ist schon eher.
Gruß Beppo
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Re: Totale Zerstörung eines Bachtales

Beitrag von Royal Coachman »

Hallo Freunde!

Alle die sich so gut auskennen, was da zu tun und zu lassen ist, empfehle ich die aktuellen Nachrichten und Videos aus Südtirol.

RC
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