Hallo Alex
Wenn ich das richtig verstehe, hast Du Dir die Autohalter für den "hiesigen" Gebraucht gedruckt, oder sollen sie nur auf Norwegen-Ausflügen zum Einsatz kommen.
Worauf ich rauswill: Wissen wir, wie das in unseren Gefilden (DACH-Raum) mit der Strassenverkehrsordnung ist? Ich wollte mir sowas schon lange kaufen, aber ich bin immer zu dem Ergebnis gekommen, dass man die bei uns nicht einsetzten darf. Wäre noch so froh, wenn mir jemand sagen kann, dass ich mich täusche.
Gruss
Christian
DIY-Thread: Kleine Equipment-Basteleien
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Re: DIY-Thread: Kleine Equipment-Basteleien
Hey Christian,
in erster Linie hab ich mir das zum Lachs und Mefo Fischen
gebaut, aber auch bei mir am Wasser, wenn die heiße Fase
der Maifliegen Zeit ist, werd ich über den Einsatz nachdenken.
die Frage ist berechtigt, und die hab ich mir auch gestellt.
Ich hab geschaut, was gibt es vergleichbares, da wären vor allem
Dachgepäck Syteme und sonstige Gepäck-Träger Systeme.
Diese vereint eines, sie brauchen keine Tüv Zulassung, weder
Dachboxen noch Gepäckträger sind vom Tüv abzunehmen.
beispiel:
https://www.weyer.de/edelstahl-gepaeckt ... vD_BwE&p=1
es darf nix überstehen, es muss fest mit dem Fahrzeug
verbunden sein.
die rechtliche Grundlage hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... n%20können.
ich werd damit nicht durch eine belebte Innenstadt fahren
weil ich Diskussionen vermeiden möchte, aber nach diesen
Randbedingungen spricht denke ich nichts gegen eine Verwendung.
wenn man sicher gehen möchte packt man die Träger aufs
Dach, oder das hab ich mir auch überlegt, man entwickelt
eine Spannvorrichtung die man auf einen bestehenden Grundträger
anbringen könnte.
viele Grüsse
Alex
in erster Linie hab ich mir das zum Lachs und Mefo Fischen
gebaut, aber auch bei mir am Wasser, wenn die heiße Fase
der Maifliegen Zeit ist, werd ich über den Einsatz nachdenken.
die Frage ist berechtigt, und die hab ich mir auch gestellt.
Ich hab geschaut, was gibt es vergleichbares, da wären vor allem
Dachgepäck Syteme und sonstige Gepäck-Träger Systeme.
Diese vereint eines, sie brauchen keine Tüv Zulassung, weder
Dachboxen noch Gepäckträger sind vom Tüv abzunehmen.
beispiel:
https://www.weyer.de/edelstahl-gepaeckt ... vD_BwE&p=1
es darf nix überstehen, es muss fest mit dem Fahrzeug
verbunden sein.
die rechtliche Grundlage hier:
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ich werd damit nicht durch eine belebte Innenstadt fahren
weil ich Diskussionen vermeiden möchte, aber nach diesen
Randbedingungen spricht denke ich nichts gegen eine Verwendung.
wenn man sicher gehen möchte packt man die Träger aufs
Dach, oder das hab ich mir auch überlegt, man entwickelt
eine Spannvorrichtung die man auf einen bestehenden Grundträger
anbringen könnte.
viele Grüsse
Alex
"Besatz mit fangreifen Forellen ist wie eine Droge.
Es macht die Angler doof, und süchtig ... sie wollen immer mehr" (by Steini/GWForum)
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