Verfasst: 04.04.2006, 13:32
Hallo Royal Choachman,
ich bin ganz auf Deiner Seite was unsere Ziele als Angler angeht. Worum es mir geht ist, daß wir hier sauber rausarbeiten, was die Fakten sind. Bei unseren Politikern ist momentan ein Modesatz in Umlauf: "Der Prozess der Veränderung beginnt mit der Betrachtung der Realität." Auch wenn´s von Politikern ist: Der Satz ist richtig.
Nochmals:
In Österreich ist es anders als in Deutschland. Bei uns ist ganz bewusst der Satz (sinngemäß): "Die fischereirechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder bleiben durch dieses Gesetz unberührt" nicht in das Tierschutzgesetz aufgenommen worden, mit der gewollten Konsequenz, daß die Tierschutzbestimmungen unmittelbar auf die Fischerei durchgreifen. Damit darf der Fisch nur einem Drill ausgesetzt werden, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt.
Zur Hege: Natürlich können die Vereine verschärfte Schonmaßnahmen festsetzen (im Rahmen des fachlich vertretbaren). Aber dann müssen die Vereine es auch tun. Der einzelne Angler kann nicht für sich höhere Schonmaße/-zeiten festsetzen und damit strafbefreiend einen vernünftigen Grund im Sinne des Gesetzes herbeiführen.
Bekanntlich wird´s aber nicht so heiss gegessen wie´s gekocht wird. Darum gibt´s mit Sicherheit auch Wege, um eine waidgerechte Fischerei auszuüben. Nur um die Handlungsmöglichkeiten virtuos auszunutzen, muss ich alle relevanten Fakten kennen und in meine Überlegung einbeziehen.
Ich habe nicht vor, mich irgend welchen Pseudotierschützern unterzuordnen.
Ganz im Gegenteil versuche ich den Belangen der Angler Unterstützung zu geben. Und so verstehe ich auch diesen Thread.
Herzliche Grüße
Robert
ich bin ganz auf Deiner Seite was unsere Ziele als Angler angeht. Worum es mir geht ist, daß wir hier sauber rausarbeiten, was die Fakten sind. Bei unseren Politikern ist momentan ein Modesatz in Umlauf: "Der Prozess der Veränderung beginnt mit der Betrachtung der Realität." Auch wenn´s von Politikern ist: Der Satz ist richtig.
Nochmals:
In Österreich ist es anders als in Deutschland. Bei uns ist ganz bewusst der Satz (sinngemäß): "Die fischereirechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder bleiben durch dieses Gesetz unberührt" nicht in das Tierschutzgesetz aufgenommen worden, mit der gewollten Konsequenz, daß die Tierschutzbestimmungen unmittelbar auf die Fischerei durchgreifen. Damit darf der Fisch nur einem Drill ausgesetzt werden, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt.
Zur Hege: Natürlich können die Vereine verschärfte Schonmaßnahmen festsetzen (im Rahmen des fachlich vertretbaren). Aber dann müssen die Vereine es auch tun. Der einzelne Angler kann nicht für sich höhere Schonmaße/-zeiten festsetzen und damit strafbefreiend einen vernünftigen Grund im Sinne des Gesetzes herbeiführen.
Bekanntlich wird´s aber nicht so heiss gegessen wie´s gekocht wird. Darum gibt´s mit Sicherheit auch Wege, um eine waidgerechte Fischerei auszuüben. Nur um die Handlungsmöglichkeiten virtuos auszunutzen, muss ich alle relevanten Fakten kennen und in meine Überlegung einbeziehen.
Ich habe nicht vor, mich irgend welchen Pseudotierschützern unterzuordnen.
Ganz im Gegenteil versuche ich den Belangen der Angler Unterstützung zu geben. Und so verstehe ich auch diesen Thread.
Herzliche Grüße
Robert