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Verfasst: 28.08.2007, 22:27
von fliege1
Hallo Erik
Ich finde Deinen Satz :
Dieses ständige Gemecker wenn jemand sich nach Produkten erkundigt ist ja furchtbar.
wie den Nagel auf den Kopf getroffen!!!
Ich lese sehr oft, fast Täglich das Forum und bin ganz Deiner Meinung,außer in den Testberichten kann man kein Produkt oder Marke hinter fragen ohne gleich als Schleich Werber genant zu werden.
Es ist Schade.
MfG Hagen
fliege1
Das stimmt einfach nicht !
Verfasst: 28.08.2007, 23:34
von Royal Coachman
Hallo Hagen !
Was Du behauptest stimmt einfach nicht, hier wird über vieles auch unter Verwendung von Firmennamen diskutiert.
Was aber nervt ist der wöchentlich wiederkehrende Thread:
"Hallo, was haltet ihr von diesem oder jenem Artikel, ich fische bzw verwende ihn von der Firma L. und bin sehr zufrieden damit."
Wie würdest Du denn diese Threads bezeichnen?
Auch wenn ich zu anderen, negativen Testegebnissen gekommen bin, darf ich nämlich diese nicht veröffentlichen, es sei denn ich lasse es auf enen Schadenersatzprozess ankommen.
Freundlichst
Royal Coachman
Verfasst: 29.08.2007, 01:17
von Björn
Hallo,
bei einem Test kann ein Produkt ja nicht nur negative Eigenschaften haben, deshalb könnte man ja die positiven Eigenschaften schildern und bei negativen einfach so etwas schreiben wie "keine Angabe, lag bei Veröffentlichung nicht vor oder folgt in kürze". Die Nutzer wüßten Bescheid worauf sie beim Kauf und Testen besonders achten müßten und die Hersteller hätten keine Handhabe einen Prozeß anzustrengen. Naja, ist nur ein Denkanstoß und vielleicht liege ich ja auch falsch.
Viele Grüße,
Björn
Verfasst: 29.08.2007, 08:12
von pehers
Bemerkenswert fand ich, dass nach Erscheinen des Tests der Pelikan und Busse Rolle - ca. zwei Tage später der Preis nicht unerheblich angehoben wurde ...
... auch eine Vorgehensweise ...
H.
Verfasst: 29.08.2007, 09:32
von Maggov
Hallo Gebhard,
Prost!
Ich stelle mir gerade Michael vor wie er 3 Wathosen übereinander trägt um auch alle Hersteller brav durchtesten zu können

.
Asche auf mein Haupt, dass ich vor meinem ersten Post nicht erstmal recherchiert habe wie viele Loop-Artikel den schon getestet wurden...
Zu meiner Entschuldigung muss ich anführen, dass ich mich kaum auf Test von anderen Personen (sei es hier im Forum oder in irgendwelchen Heften) verlasse, sondern die Sachen lieber vor Ort ausprobiere und prüfe. Schließt zwar keinen Fehlkauf aus, aber mir fehlt (leider) die Ikone in diesem Bereich, der ich blind folgen kann... sorry.
LG
Markus
Verfasst: 29.08.2007, 10:19
von Tobsn
Auch wenn ich zu anderen, negativen Testegebnissen gekommen bin, darf ich nämlich diese nicht veröffentlichen, es sei denn ich lasse es auf enen Schadenersatzprozess ankommen.
Jeder Hersteller, der sich auf einen Test einstellt muss mit einem negativen Ergebnis rechnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da ein Schadensersatzprozess führen lässt...
T
Verfasst: 29.08.2007, 11:11
von Tisie
Hallo,
Royal Coachman hat geschrieben:Eine kurze Bemerkung zu den Tests sei noch erlaubt:
negative Ergebnisse dürfen nicht veröffentlicht werden, da sonst Klagen der Hersteller drohen!
daß Kritik nicht so angesagt ist, ist in den Gerätetests leider offensichtlich und führt den Begriff "Gerätetest" eigentlich ad absurdum, zumal nur nach weichen Kriterien bewertet wird. Die Rubrik wäre mit "Gerätevorstellungen" sicher treffender bezeichnet.
Tobsn hat geschrieben:Jeder Hersteller, der sich auf einen Test einstellt muss mit einem negativen Ergebnis rechnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da ein Schadensersatzprozess führen lässt...
Das kann man sicher sehr individuell vereinbaren ... wenn Du mir eine Rute schenkst, schreibe ich auch nur positiv darüber - versprochen

... so haben wir beide etwas davon: Du bekommst Werbung und ich eine schöne Rute. Und wenn ich die Rute dann doch nicht mehr so doll finde, wie ich das für Dich geschrieben habe, verhökere ich sie einfach und mache trotzdem noch einen ganz guten Schnitt
Gruß, Matthias
Verfasst: 29.08.2007, 11:18
von ChrystalShrimp
Hallo Freunde des Wedelns,
ich habe mich, da ich berufsbedingt ein Interesse an Gesetzen und Verordnungen habe, mal etwas schlau gemacht.
So hatte z.B. das OLG München (Urt. v. 15. 11. 2005 - 18 U 4393/05) über negative Test-Ergebnisse im Internet zu entscheiden.
Im allgemeinen führten die Richter dazu aus:
"Grundsätzlich kommt aber die Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (...) in Betracht. Dabei haben die Verfügungsbeklagten im Rahmen der ihnen (...) zustehenden Freiheit der Meinungsäußerung einen Ermessensspielraum, in dem sie die Methoden und Ergebnisse der Untersuchung(...) und die dazu vorgenommenen Wertungen veröffentlichen können.
Grundlage der Veröffentlichung, die - vergleichbar mit einem Warentest - für den Anbieter der getesteten Leistung erhebliche Auswirkungen haben kann, sind ein an der Sachkunde orientiertes Testverfahren und sachliche Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Ergebnissen.
Dazu ist erforderlich, dass die Prüfungsmethoden und -kriterien von der Sache her vertretbar sind. Solange die Untersuchung auf neutralen, sachkundigen und objektiven Kriterien beruht, haben jedoch die Verfügungsbeklagten einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Darstellung.
Unzulässig wird eine Darstellung erst, wenn bewusste Fehlurteile und Verzerrungen oder auch unrichtige Angaben sowie eine einseitige Auswahl der getesteten Waren bzw. Leistungen vorgenommen werden (...)."
Und noch kurz zum Thema Schleichwerbung:
"Schleichwerbung liegt dann vor, wenn für die Darstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung(...) über eventuelle Herstellungskostenbeiträge hinaus ein Platzierungs-Entgelt gezahlt wird, ohne dass dies für Leser, Hörer oder Zuschauer erkenntlich ist."
Deutscher Rat für Public Relations
und:
„Schleichwerbung" liegt immer dann vor, wenn eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein Sender ein
bestimmtes Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen vorstellt oder lobend hervorhebt,
ohne damit ein ausreichendes Informationsinteresse seines Publikums zu befriedigen. Vom Publikumsinteresse
gedeckt sind in der Regel sachlich gehaltene Berichte über Neuigkeiten aus Wirtschaft
und Technik, über kulturelle Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Neueröffnungen und Geschäftsverlegungen.
Auch personelle Veränderungen in der Unternehmensleitung, Geschäftsjubiläen
oder bedeutende Strukturveränderungen innerhalb eines Unternehmens (Veränderung der Produktpalette,
Schaffung neuer Arbeitsplätze) können einen ausreichenden Berichterstattungsanlass bieten.
Prof. Dr. Udo Branahl, Universität Dortmund
für die IHK Köln
Ich hoffe, etwas zur Aufklärung der Sachlage beigetragen zu haben und wünsche mir, dass zukünftige Animositäten und "Gemecker" vermieden werden können.
Postet mit Liebe...
Ich wünsche allen einen schönen Tag,
Eric
Verfasst: 29.08.2007, 12:39
von Michael.
Hallo Erik (Kappel),
ich war 2 Wochen außer Landes, kann mich daher erst heute zu Deiner Frage melden.
Inzwischen wurde wohl genug dazu geschrieben, was leider wieder "wild abschweifte"...
Grundsätzlich testen wir alles Fliegenfischergerät, was uns unter die Finger kommt. Können jedoch logisch nie den vollständigen Markt bedienen (da müsste ich 20 Leute einstellen und 'nen ordentlichen Kredit aufnehmen...

).
Ganz wichtig ist die Anmerkung von Michael Stoeck, weil völlig korrekt:
Du kannst aber jederzeit selbständig einen Test verfassen und Michael zukommen lassen - er ist mit Sicherheit der letzte der sich dagegenstellt.
Voraussetzung ist nur, das der Bericht in Gliederung, Qualität und Umfang dem Standart der bisherigen Beiträge entspricht.
Gruß
Michael