Hallo!
ich möchte den Richter sehen, der das Fangen eines Fisches allein um des Fangens willen als vernüftigen Grund ansieht.
Hiermit magst Du Recht haben - aber die Hege wäre ein weiterer vernüftiger Grund für C&R.
Denn bei uns in Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist.
So schlimm ist es ja nun zum Glück nicht.
Gesetze formulieren Rahmenbedingungen, Verhaltensregeln und v.a. Verbote. Insofern passt es mit dem
Umkehrschluss auch wieder; der muss aber lauten: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." (z.B. C&R)
Allein schon aus diesem Grund (und zusätzlich auch aus anderen Gründen) müssen untermaßige Fische, Fische in die Schonzeit und Fische, die dem Artenschutzes unterliegen, zurückgesetzt werden, weil sie nicht dem Verzehr dienen dürfen und auch kein Hegegrund vorliegt.
Das Zurücksetzen von untermaßigen, in der Schonzeit gefangenen und artgeschüzten Fische ist gesetzlich vorgeschrieben - aus Hegegründen.
Der Gesetzgeber möchte jedem Fisch mind. eimal im Leben das Ablaichen ermöglichen, dies möglichst ungestört und bedrohte Arten erhalten - das ist Hege.
Darüber hinaus kann der Fischereiberechtigte die gesetzlichen Regelungen verschärfen, muss er ggf. auch - er hat Hegepflicht.
Warum sollte es nicht möglich sein aus Hegegründen C&R vorzuschreiben?
Die pauschale Erlaubnis für C&R in Deutschland läßt sich also auf gar keinen Fall aus den bestehenden Gesetzen ableiten,...
Nun, vieleicht nicht
pauschal, aber ein generelles Verbot von C&R lässt sich erst recht nicht ableiten.
Der verantwortlungsbewusste Angler kann selbst entscheiden und der zur Hege verpflichtete Fischereiberechtigte kann C&R als Hegemaßnahme einsetzen.
...Er sagt, das es sogar verboten sei, zu erzählen, das C&R in Deutschland erlaubt sei.
Bzgl. C&R liegt IMHO Dein Jugendleiter falsch (s.o.) - es existiert hierzulande zum Glück soetwas wie Meinungsfreiheit.
In Deutschland wird sowieso alles übertrieben eine Frage:
In welchem anderem Land gibt es eine Fischerprüfung???
Dies halte ich für eine Errungenschaft, dass nicht jeder "Depp" ohne jegliche Grundkenntnisse der Fischerei nachgehen darf.
Leider gibt es derartige 'Bestrebungen' mit kommerziellem Hintergrund nach Meck-Pomm, Brandenburg nun auch in Thüringen.
In allen Länderen (gutes Beispiel ist Österreich) gibt es nur Tageskarten, in denen Steht, was erlaubt sei und was nicht.
Aber das klappt doch ganz gut oder nicht???
Sehr gutes Beispiel - hier klappt C&R wirklich sehr gut - ist es doch in den Bedingungen von x% der Gewässer vorgeschrieben. Man sollte im Einzelfall jedoch kritisch hinterfragen, ob aus kommerziellen oder aus Hege-Gründen.
...
Fazit: C&R ist natürlich in Dtl. erlaubt - (z.B.) aus Hegegründen.
Viele Grüße
Rob