Verbot in der Schweiz von Catch and Release

Was macht FLIEGENFISCHEN aus? Hier darf nach Herzenslust gefachsimpelt werden! Auch Termin- und andere Ankündigungen passen hier herein. Erlebtes Fliegenfischen - hier kannst Du Deine Erlebnisse für alle schildern, wir lesen gerne Storys von früher und heute!
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Red Tag
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Beitrag von Red Tag »

Hallo!
C&R jedoch ist in Deutschland verboten......was ich übrigens sehr begrüße!!!
Diese Aussage ist zum Glück definitiv falsch......was ich übrigens sehr begrüße!!!

Guckst Du hier bei deinem Dachverband: http://www.anglerverband.com/DAV/de/sta ... /index.php
Zitat: "Das Tierschutzgesetz führt aus, dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn dies aus vernünftigen Gründen geschieht. Einer dieser Gründe ist der Verzehr des gefangenen Fisches. Daneben gibt es jedoch weitere Gesetze, denen zu folgen ist. Solche Gesetze sind z. B. die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Diese weisen den Fischereiausübenden z. B. an, untermaßige Fische, Fische, welche in der Schonzeit gefangen wurden oder einer bedrohten Fischart angehören, zurückzusetzen. Der Angler käme in Konflikt mit dem Gesetz, wenn er dies nicht einhielte. Eine ausdrückliche Mitnahmepflicht ist in keinem der deutschen Gesetze festgeschrieben! "

Gibts es diese ominöse "behördliche Gesetzesauslegung" schriftlich???

Viele Grüße
Rob
(pro C&R)
"In der Kürze liegt die Würze"
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Hans.
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Beitrag von Hans. »

Hallo,

ich möchte den Richter sehen, der das Fangen eines Fisches allein um des Fangens willen als vernüftigen Grund ansieht.

Außerdem: Eine Mitnahmepflicht ist nicht festgeschrieben, richtig. Das muß sie auch garnicht, da sich dieser Sachverhalt aus dem Umkehrschluß des betreffenden Gesetzes ergibt! Denn bei uns in Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist.
Erlaubt ist: Das Fangen zum Verzehr und aus Hegegründen (der Hecht im Karpfenteich...). Aus dem Umkehrschluß ergibt sich, dass alle anderen Gründe für das Fangen von Fischen verboten sind.

Allein schon aus diesem Grund (und zusätzlich auch aus anderen Gründen) müssen untermaßige Fische, Fische in die Schonzeit und Fische, die dem Artenschutzes unterliegen, zurückgesetzt werden, weil sie nicht dem Verzehr dienen dürfen und auch kein Hegegrund vorliegt.

Die pauschale Erlaubnis für C&R in Deutschland läßt sich also auf gar keinen Fall aus den bestehenden Gesetzen ableiten, das absolute Gegenteil ist der Fall !

Grüße
Hans
Man muss nicht alles mitmachen...
Christi
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Beitrag von Christi »

Hi Leute,
mein Jugendleiter bestätigt das ganze, C&R ist in Deutschland verboten,
der allerdings auch die bei uns Fischerprüfung leitet.
Er sagt, das es sogar verboten sei, zu erzählen, das C&R in Deutschland erlaubt sei.

In Deutschland wird sowieso alles übertrieben eine Frage:
In welchem anderem Land gibt es eine Fischerprüfung???

In allen Länderen (gutes Beispiel ist Österreich) gibt es nur Tageskarten, in denen Steht, was erlaubt sei und was nicht.
Aber das klappt doch ganz gut oder nicht???

Den Mittelweg finden, das finde ich eine gute Lösung.

Was mir immer wieder ankotzt, wenn so Typen , am Fischwasser stehen, (bei uns gibt es sowieso wenig Fische, denn das Wasser ist überfischt) und meinen sie müssten jeden maßigen Fisch den sie fangen mitnehmen, sie haben warscheinglich schon 20 im Tiefkühlfach, die nacheinander regelrecht VERGAMMELN.


Nächste Verwunderung:

In Fischen ( Deutschland ) ist C&R erlaubt, dies steht ausdrücklich in der Tageskarte.
Wenn in Deutschland C&R verboten ist, warum ist es da dann erlaubt, am Grundbach, der auch in Deutschland ist die Fische wieder zu releasen???

Ich glaube auch, das es den Leuten langweilig ist, und sie irgendwelche Gesetze, von denen sie garnichts verstehen veröffentlichen.
Den uns deutschen ist doch sowieso immer langweilig, denn soviele Gesetze wie in Deutschland gibt es doch NIRGENDWOOOO!!!
und überall regeln sich die Gesetze von selbst oder??


Gruß Christian
Royal Coachman
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Suchfunkrion !

Beitrag von Royal Coachman »

gelöscht !
Der immer auf Seiten der Fische steht!
Pulce D'Aqua
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Beitrag von Pulce D'Aqua »

Hallo,
Den genauen Wortlaut sollte man erkennen und deuten können:
Im von Red Tag genannten Text steht, dass ein Fisch, wenn ein "vernünftiger" Grund vorliegt, zurückgesetzt werden darf. Als Beispiel wird einer der Gründe genannt, der Verzehr des gefangenen Fisches.

Das Gesetz ist aber nicht abschliessend definiert. Ein Umkehrschluss lässt sich hier nicht anwenden. Es sind ja nur einige wenige der vernünftigen Gründe genannt, die für das Zurücksetzen Voraussetzung sind. Dazu steht bedeutend "einer der Gründe kann sein" im Text.
Der Begriff "vernünftig" kann wiederum unterschiedlich weit verstanden werden. Eine eindeutige Definition des Begriffs ist nicht im Text enthalten.
Der Verzehr des Fisches ist nur einer von eventuell mehreren möglichen "vernünftigen" Gründen. Auch hierzu wird wieder ein Beispiel genannt, die Gesetze der Länder.

Zum Begriff "vernünftig":
Der Begriff vernünftig ist in meinen Augen nichts anderes, als aus der Einsicht oder dem Verstand zu erkennen welche Konsequenzen auf eine bestimmte Handlung erfolgen und sich dementsprechend bedacht zu verhalten.

Es ist nicht leicht, die Grenzen von vernünftigem Handeln zu erkennen. Eindeutig sind natürlich Hege und Pflege von Fischen in deren Schonzeit oder eine Einhaltung eines Mindesmaßes.
Das Zurücksetzen eines Fisches zur Erhaltung des natürlichen Gleichgewichts eines Gewässers klingt in meinen Ohren aber auch nach einem vernünftigen Grund.

Ich denke aus genau diesem Grund ist dieses Gesetz eben nicht abschliessend definiert. Der Gesetzgeber kann bisher keine eindeutige Stellung beziehen, da das nötige Wissen fehlt. Ein schonend zurückgesetzter Fisch dürfte eine verhältnismäßig große Chance haben zu überleben und darüber, ob ein Fisch überhaupt in einem gewissen Maße Schmerzen empfinden kann, möchte ich hier gar nicht diskutieren.

Ich persönlich bin ein Befürworter des C&R und sehe viele der gefangenen Fische lieber im Bach schwimmen, als in der Kühltruhe darauf wartend weggeschmissen zu werden.
Ehrlich gesagt kann ich es mir auch nur schwer vorstellen, dass die Gegner des C&R jedes Mal nach einer halben Stunde schon wieder einpacken, da sie doch mit ihren selbstgeschusterten, immer fängigen Profi-Fliegen sicher nicht lange brauchen, bis sie die Entnahmegrenze erreicht haben. Ich als Anfänger brauche dafür glücklicherweise meist noch eine gewisse Zeit.

Liebe Grüße,
Fredi
______/* <°)[((}<
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Red Tag
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Beitrag von Red Tag »

Hallo!
ich möchte den Richter sehen, der das Fangen eines Fisches allein um des Fangens willen als vernüftigen Grund ansieht.
Hiermit magst Du Recht haben - aber die Hege wäre ein weiterer vernüftiger Grund für C&R.
Denn bei uns in Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist.
So schlimm ist es ja nun zum Glück nicht.
Gesetze formulieren Rahmenbedingungen, Verhaltensregeln und v.a. Verbote. Insofern passt es mit dem Umkehrschluss auch wieder; der muss aber lauten: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." (z.B. C&R)
Allein schon aus diesem Grund (und zusätzlich auch aus anderen Gründen) müssen untermaßige Fische, Fische in die Schonzeit und Fische, die dem Artenschutzes unterliegen, zurückgesetzt werden, weil sie nicht dem Verzehr dienen dürfen und auch kein Hegegrund vorliegt.
Das Zurücksetzen von untermaßigen, in der Schonzeit gefangenen und artgeschüzten Fische ist gesetzlich vorgeschrieben - aus Hegegründen.
Der Gesetzgeber möchte jedem Fisch mind. eimal im Leben das Ablaichen ermöglichen, dies möglichst ungestört und bedrohte Arten erhalten - das ist Hege.
Darüber hinaus kann der Fischereiberechtigte die gesetzlichen Regelungen verschärfen, muss er ggf. auch - er hat Hegepflicht.
Warum sollte es nicht möglich sein aus Hegegründen C&R vorzuschreiben?
Die pauschale Erlaubnis für C&R in Deutschland läßt sich also auf gar keinen Fall aus den bestehenden Gesetzen ableiten,...
Nun, vieleicht nicht pauschal, aber ein generelles Verbot von C&R lässt sich erst recht nicht ableiten.
Der verantwortlungsbewusste Angler kann selbst entscheiden und der zur Hege verpflichtete Fischereiberechtigte kann C&R als Hegemaßnahme einsetzen.
...Er sagt, das es sogar verboten sei, zu erzählen, das C&R in Deutschland erlaubt sei.
Bzgl. C&R liegt IMHO Dein Jugendleiter falsch (s.o.) - es existiert hierzulande zum Glück soetwas wie Meinungsfreiheit. :wink:
In Deutschland wird sowieso alles übertrieben eine Frage:
In welchem anderem Land gibt es eine Fischerprüfung???
Dies halte ich für eine Errungenschaft, dass nicht jeder "Depp" ohne jegliche Grundkenntnisse der Fischerei nachgehen darf.
Leider gibt es derartige 'Bestrebungen' mit kommerziellem Hintergrund nach Meck-Pomm, Brandenburg nun auch in Thüringen. :( :evil:
In allen Länderen (gutes Beispiel ist Österreich) gibt es nur Tageskarten, in denen Steht, was erlaubt sei und was nicht.
Aber das klappt doch ganz gut oder nicht???
Sehr gutes Beispiel - hier klappt C&R wirklich sehr gut - ist es doch in den Bedingungen von x% der Gewässer vorgeschrieben. Man sollte im Einzelfall jedoch kritisch hinterfragen, ob aus kommerziellen oder aus Hege-Gründen.

...

Fazit: C&R ist natürlich in Dtl. erlaubt - (z.B.) aus Hegegründen.

Viele Grüße

Rob
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momo
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Beitrag von momo »

Wozu muss man das gesetzlich festlegen ? Sind wir Angler nicht mündig genug, um - wie unsere Vorväter auch - zu entscheiden, ob der Fisch entnommen wird, oder nicht ?
Tja, lieber Georg, meinst du die "Gesetzesgeber" wissen das? Und falls ja, interessiert sie das? Oder haben sie andere, uns nicht verständliche Gründe, ihre Gesetze durchzuboxen? Sind sie überhaupt in der Lage sich zuerst bei den Anglern zu informieren, bevor sie vom Schreibtisch aus uns ihren Senf aufzwingen? Wollen sie sich überhaupt zuerst informieren? Dürfen sie sich überhaupt zuerst informieren?

Sooooo viele Fragen, leider kenne ich zu keiner die Antwort. Vielleicht sollten wir mal die betreffenden Leute fragen?

Liebi Grüess us de Schwiiz

Moreno
may the fish be with you
(as)

Beitrag von (as) »

Hallo!

Das Hauptproblem in der Diskussion um C&R liegt m.E. darin, dass die Entstehungsvoraussetzungen dieser Praxis aufgrund ihrer Herkunft aus dem angelsächsischen Raum sich grundlegend von unseren Gegebenheiten unterscheiden.

Das Fliegenfischen ohne Entnahme hat dort einen ganz anderen Stellenwert, als bei uns. Dies zeigt sich nicht nur daran, dass innerhalb der Fliegenfischerei hierfür eine eigene Bezeichnung - „Game Fishing“- existiert, sondern auch aufgrund des Vorhandenseins von unzähligen kommerziell bewirtschafteten Gewässern, wohl hauptsächlich Seen und Lochs. Ein Vergleich dieser Gewässer mit heimischen „Forellenteichen“ entspricht ungefähr der Vorstellung, die Atlantikküste mit dem Schwimmbad eines drittklassigen Kurortes vergleichen zu wollen.

Im Übrigen ist dort der Gedanke des „C&R“ bereits aus der Tradition des Fischens (aller Methoden) als weit verbreitete Form des Wettkampfes notwendigerweise viel länger vorhanden als bei uns. In einem – sicherlich nicht ganz ernst gemeinten – Leserbrief in des schottischen „FlyFishing & FlyTying“ wird sogar die Einführung des Fliegenfischens als olympische Disziplin gefordert, um so den Goldmedaillenspiegel des Königreichs aufzubessern. Auch wenn dies sicherlich nicht wörtlich zu nehmen ist, so betont der Verfasser doch zumindest die Wahrnehmung der Angelsachsen als Spitze der Fliegenfischer.

Eine solche Entwicklung hat bei uns nie stattgefunden. Während man auf der Insel vor Jahrzehnten diskutierte, ob das Fischen mit künstlichen Nymphen eine sportlich (und damit letztlich auch waidmännisch) akzeptable Praxis sei – und wenn, dann natürlich nur stromauf – beschäftigt sich der überwiegende Teil der Angler unserer Breiten mit der Frage, wie ein Fisch durch den Einsatz von Aminosäuren, Betablockern und Psychopharmaka am Köder derartig paralysiert werden kann, dass er notfalls aus benachbarten Gewässern in den Angelteich robbt, um sich den dort ausgelegten Wurm, etc., einzuverleiben.

Da der Gesetzgebung immer herrschende gesellschaftliche Wertvorstellungen zugrunde liegen, würde also kein angelsächsischer Politiker jemals darauf kommen, nach 10.000 Jahren praktiziertem C&R plötzlich festzustellen, dass eine solche Praxis plötzlich mit dem gegenwärtig herrschenden Tierschutzgedanken nicht vereinbar wäre, infolge ein Verbot desselben begründet wäre.

Dies ist bei uns anders. Leitbild der sportfischenden Zunft war und ist der „entnehmende“ Fischer. Die Vorstellung, einen gefangenen Fisch wieder zurückzusetzen existiert hier (m.E.) auch erst seit kurzem – insbesondere seitdem Kormorane den Fischbestand erheblich dezimierten und erstmals bemerkt wurde, das auch „Fische“ nur in begrenztem Umfang verfügbar sind.

Stattdessen besteht in unserer Gesellschaft die Tendenz, Tieren besonderen Schutz zukommen zu lassen. Hieraus resultierend trat im Jahr 2006 das Tierschutzgesetz in Kraft, dem als Grundsatz voran steht, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund kein Leid zugefügt werden darf. Hieraus folgt eben auch, dass ich einen Fisch nicht fangen darf, nur weil es mir Spass macht, ihn zu fangen. Das kann man nun toll finden, oder nicht. Bei uns – und in der Schweiz offenbar auch – ist dies jedenfalls nicht gewollt. Daran hat man sich zu halten. Es gibt nach deutschem Recht keinen Grund, warum eine gefangene und unter hegerischen Gesichtspunkten entnahmefähige Bachforelle nicht entnommen werden soll – gerade wenn sie vor dem Fang als eine solche angesprochen wurde.

Bei der Jagd gibt es auch kein „Shoot & Revive“, bei dem das geschossene Stück durch Auflegen eines Zauberstabes wieder aufersteht. Das Wild wird vorher angesprochen und dann entweder erlegt – oder eben nicht. Ansonsten genießt der Jäger nach jeweiliger Vorliebe die Natur, blättert im mitgebrachten Hochglanzmagazin (was im weitesten ja auch ein unter das Naturgenießen fallen kann) oder gibt sich der Hochsitzcola hin.

Was spricht deshalb für den Angler/Fischer dagegen, sich selbst zu beschränken, indem der Fischfang seltener ausgeübt wird und damit wieder an Besonderheit gewinnt oder nicht nur zu Fischen, sondern mehr die Natur zu beobachten oder am Wasser an seiner Wurftechnik zu arbeiten, was unglaublichen Spaß machen kann. Und wer es gar nicht lassen kann, der kann immer noch mit einer Fliege, deren Haken abgekniffen ist, Fische ärgern, bis er umfällt, ohne dass dies auch nur eine Menschenseele daran stört.

Viele Grüße,

Alex
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Kurt Zumbrunn
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Beitrag von Kurt Zumbrunn »

@(as)
Spitzenbeitrag! Vielen Dank - da gibt es kaum noch was zu sagen.

Beste Grüsse
Kurt
<< streamstalkin´ 24/7 >>

Trockenfliegen- und Bambuspurist
Berner
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Beitrag von Berner »

@as - auch von mir gratulatiion zum differenzierend und guten beschrieb der angelnden gesellschaft hüben und drüben - bravo.

ich glaube das "pushen" von c&r, und ich meine hier meist 100% c&r, also jeden fisch ohne wenn und aber zu releasen, wird in den medien auch gepusht. schliesslich hat die industrie (magazine, gewässerpächter die karten ausgeben, getackle-industrie) ein gewisses eigeninteresse an c&r - viele gefangene und releaste fische gleich regelmässige fischer gleich umsatz. der fisch wird halt dann schon öfter (nicht immer) zum reinen sportobjekt degradiert.

und da wir fischer mit den ausländischen medien gross werden, bei uns gibts ja eher wenig spezialisiertes, schaut man halt die filmchen und bildchen von drüben an. und steht da c&r ist schick, ist`s, zumindest in den angelnden leser-/berachteraugen, auch hier "schick".

zu hinterfragen, und wie eben du auch zu kombinieren, ob unsere gesellschaft, hier meine ich speziell die nichtfischende, den umgang mit den fischen auf diese weise auch "schick" findet, das fragen sich halt viele angler, besonders die mtv-generation, dann eher nicht. betrifft übrigens die gatze tierschutzdiskussion;

wenn in china katzenfelle - in unseren augen - auf bestialische weise (teils lebendhäutung) gewonnen werden, dann schreien wir hier.

wenn ein landwirt seine kühe zum metzger zuerst durch die halbe eu reisen lässt, weil der polnische metzger billiger ist als jener um die ecke, aber die kühe bis 22 h am stück auf der strasse und im lkw zusammengepfercht reisen, dann schreien wir hier. zugleich woillen wir das billigste fleisch (förderung der gammelfleischskandale)

wenn ein hund dem herrchen nicht folgt und den fischer in den hintern beisst, dann wollen wir eine prüfung für hundchen und herrchen.

wenn das rehlein auf welches der jäger zielt bambiähnliche augen hat, kommen uns die tränen. vom verwandten knut ganz zu schweigen

wenn wir aber einen fisch fangen, der weder schöne bambiaugen hat, zuweilen schleimig ist und etwas riecht, dann verachten wir ihn, ausser er zappelt so schön am köder und macht tolle kapriolen. dann kommt der urinstinkt des beherrschens in uns nach oben.

natürlich tun wir viel für den fischerhalt, aber oft auch nur um solche zu fangen. können wir sie nicht mehr fangen (gewässer nicht für alle angler offen, schongebiet, naturschutzgebiet), dann interessiert es uns nicht mehr so fest.

und alle die fische konsumieren ausser uns selbst (kormoran, gänsesäger, otter, bär und reiher), dann kommt selbst der unrinstink des schiessens in uns auf.

und solches führt dazu, dass wir weiter und weiter und weiter als einsame kämpfer allein gegen den rest der welt ziehen - mit uns will man immer wenigerzusammenarbeiten, insbesondere andere an der natur interessierte.

spieglein spieglein an der wand...........

gruss

berner (leider nicht verwandt mit juliana berners)
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Beitrag von Christi »

Hallo Leute,
Ich habe mich einwieder umgehört und weiß jetzt warum C&R am Grundbach erlaubt ist!

Vorraussetzung dafür ist:
Das fischen ohne Wiederhacken; mit der Fliege; und den Fisch nur mit der nassen Hand bzw. im Wasser auszuhacken.

Das Gesetz gilt nur in Bayern!
Marco Reisen

Beitrag von Marco Reisen »

Hi

Dann gib uns doch mal die genaue Gesetzesbezeichnung mit §

Ich habe nur in der LFV Bayern das gefunden.

§ 9 Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß

1.) (...)

(2) Fische dürfen erst gefangen werden, wenn sie die festgesetzten Schonmaße erreicht haben. 2Bei der Feststellung der Schonmaße wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der Flosse oder des Schwanzfächers gemessen.

3.) (...)
Komische Gesetzestextausgabe !
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Reto
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Neues Tierschutzgesetz

Beitrag von Reto »

Freunde!

as: Ja. Danke für dein Posting. Ich stimme dir zu und gratuliere zur differenzierten Betrachtung.

Ich versuche immer wieder, die neue Tierschutzverordnung in der Schweiz in Schutz zu nehmen (immerhin 226 Artikel). Denn, der Abschnitt über die Fische ist nur ein Teil davon. Vielmehr wird da auch die Zucht von Haustieren, die Stallhaltung und dergl behandelt. In diesem Kontext ist nun auch der Fischereiartikel zu sehen. Wir sprechen eben von einer Tier"schutz"verodnung und nicht von einem Fischereigesetz. Deshalb steht darin zum Beispiel auch, dass "Schlagen von Tieren auf Geschlechtsteile oder Augen" verboten ist. (3. Abschnitt, Art. 16). Und da stimmen wir ja wohl alle zu...
Die neue Tierschutzverordnung widmet sich unter Artikel 23, 3. Abschnitt den Fischen. Darin heisst es unter lit. a: "Verbotene Handlungen bei Fischen und Panzerkrebsen...a. das Angeln mit der Absicht, die Fische wieder frei zu lassen." Und hier liegt nun der Diskussionsstoff, da das gesetz von einer anderen Sachlage ausgeht, als wir Fischer. Das Gesetz sieht das Fischen als Nahrungserwerb oder Handlung im herkömmlichen Sinne. Wir sehen das Fischen eher als Freizeitbeschäftigung oder Hobby. Der Staat ermöglicht also dem Inhaber (mit Sachkundenachweis) eines Erlaubnisscheins das Fischen, verbietet aber gewissene Handlungen am Tier. Eine davon ist eben das Fischen mit der Intention, das Tier wieder frei zu lassen.
Darüber kann man nun verschiedener Meinung sein. Nur, die Absicht dahinter ist eine Tier"schutz"verordnung, weil man dem Tier gewisse Rechte zugesteht. Und eines davon ist das Recht, nicht unnötig geplagt zu werden.
Darum handelt die Tierschutzverordnung auch von Rindern und deren Transport in den Schlachthof. Von Schweinen, die nur noch unter Narkose kastriert werden dürfen usw., usw. Weil man eben aus menschlicher Sicht den Tieren gewisse Torturen ersparen will.
Und dazu gehört eben auch ein mehrmaliges Gefangen-Werden.

Im Sinne eines gegenseitgigen Austausches und eines Erklärungsversuches, TL,

Reto
Berner
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Beitrag von Berner »

hallo reto

verstanden und für mich absolut klar. wie schon user (as) erklärt hat, liegt hier in erster line die ethische anschauung ( der schweizer) zugrunde, eben mit dem tier möglichst sorgsam umzugehen.
catch & release allein bereitet keinem tier "wohlergehen", natürlich genauso wenig allgemeines abschlachten. dafür gibt es aber fischereigesetze die schonmasse und schonregeln aufstellen, die einen besser, die anderen weniger.
und es bedarf einer anglerschaft, die auch mal nicht gleich jeden fisch anwirft, sondern - auch hier gemäss posting von (as), sich mal ruhing ans gewässer setzen kann/will und fische beobachtet. seinen tagesfang kann man sich oft (selbstvertändlich nicht immer) dann aussuchen und selektiv befischen/entnehmen. und wer nix fisch mag, der darf (ja soll) die hakenlose fliege montieren. damit schadet er weder dem fisch, noch der ethik (zumindest nach heutiger auffassung).

und die ethik gegenüber tieren ist im alpenland halt grösser, als z.b. in usa.
fische fangen zum reinen (drill-)vergnügen des menschen hat in dieser ethik des alpenlandes keinen platz, und das ist zu akzeptieren (was nicht heisst dass man es persönlich mögen muss, aber akzeptieren).

kann sein dass die schweizerische gesellschaft c&r eines tages als ethisch betrachtet und offiziell erlaubt, derzeit aber nicht.

gruss

berner
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Gammarus roeseli
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Catch & Release

Beitrag von Gammarus roeseli »

Hallo Jungs,

Falls es interessiert wie andere darüber denken!!

Catch & Release:
http://www.catch-release.de/ :daumen


Catch & Release
Unterstützung:
http://www.catch-release.de/unterstuetzung.php

Zitat aus dem „Link“( Artikel) Catch & Release.
Amerikanische Biologen haben festgestellt, dass das Wegfangen kapitaler Fische genetisch ein Eigentor ist. Die Tiere einer bestimmten Art werden dadurch nämlich im Laufe der Generationen immer kleiner. :shock: .... :smt088 ....... :heul

Grüße Christian
Antworten