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Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 10:38
von matthias z.
Hallo,
ich finde die Frage "Was bedeutet Watverbot?" durchaus berechtigt. In einem Fall habe ich an einem englischen Fluss gefischt. Es gab dort auch ein Watverbot. Allerdings bedeutete dies lediglich, dass man sich nicht im Wasser watend den Fluss aufwärts bewegen durfte. Man durfte allerdings am Ufer gehen und an der Angelstelle mit Gummistiefeln ein paar Schritte in das Wasser gehen.
Wie gesagt war dies in England und nicht in Deutschland aber ich finde die Frage berechtigt und nicht so eindeutig zu beantworten, wie alle anderen es hier glauben.
Viele Grüße
Matthias
Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 11:27
von Olaf Kurth
schwerinfly hat geschrieben:
Aber zieht ihr wirklich das Angelzeug wenn mal jemand gegen eine Regel verstösst?
Es an die junge Angelerschaft zu verteilen ist ja sehr sozial aber im ersten Moment bleibt es eine Straftat oder?
Natürlich wird das Angelzeug nicht eingezogen, lieber Chris,
es ist im virtuellen Raum nicht so einfach, ironisch-sarkastische Inhalte zu kommunizieren - alles halb so wild.
Im Ernst, ich kann mir nicht vorstellen, dass ein amtlicher Fischereiaufseher so reagieren würde. Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen einem Fehlverhalten, dass man z.B. das Watverbot nicht als solches erkannt hat und einer wirklichen Straftat (z.B. Fischfrevel). Auch am Wasser gilt: "Der Ton macht die Musik".
Es ist schon einige Jahre her, da habe ich Olli am Stammtisch in Eitorf kennen gelernt und wir haben schon einige Male zusammen an der Sieg gefischt. Olli ist ein guter und verantwortungsvoller Fliegenfischer mit dem ich jederzeit wieder gemeinsam fischen würde.
Liebe Grüße,
Olaf
Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 16:46
von Heuwender
das watverbot kann auch so aussehen: (auszug aus dem Fischereigesetz Graubünden)
2. Watverbot Zur Ausübung der Fischerei dürfen die Ufer des Festlandes und von Inseln bis zum Wasserrand betreten werden. Ohne gleichzeitig zu fischen, dürfen Fischereiberechtigte das Flussbett watend betreten, um es zu durchqueren oder Hänger zu lösen.
also es gibt durchaus interpretationspielraum..
es grüsst
Heuwender
Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 17:17
von AlexWo
matthias z. hat geschrieben:Hallo,
ich finde die Frage "Was bedeutet Watverbot?" durchaus berechtigt. In einem Fall habe ich an einem englischen Fluss gefischt. Es gab dort auch ein Watverbot. Allerdings bedeutete dies lediglich, dass man sich nicht im Wasser watend den Fluss aufwärts bewegen durfte. Man durfte allerdings am Ufer gehen und an der Angelstelle mit Gummistiefeln ein paar Schritte in das Wasser gehen.
Wie gesagt war dies in England und nicht in Deutschland aber ich finde die Frage berechtigt und nicht so eindeutig zu beantworten, wie alle anderen es hier glauben.
Viele Grüße
Matthias
Hallo Matthias,
Du sprichst mir aus der Seele! Watverbot bedeutet für mich, das nicht im Wasser watend gefischt werden darf. Wie sieht das aber beim Landen eines Fisches aus, beim Wechsel des Ufers (wenn kein Steg vorhanden ist), umgehen eines Hindernisses im Wasser?
Viele Grüss
Alex
Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 17:19
von Hawk
So ähnlich ist es bei uns während der Forellen und der äschen laichzeit ebenfalls geregelt.
Natürlich vermeidet man es da trotzdem quer über irgendwelche Kiesbänke zu latschen ...
Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 17:27
von AlexWo
Heuwender hat geschrieben:das watverbot kann auch so aussehen: (auszug aus dem Fischereigesetz Graubünden)
2. Watverbot Zur Ausübung der Fischerei dürfen die Ufer des Festlandes und von Inseln bis zum Wasserrand betreten werden. Ohne gleichzeitig zu fischen, dürfen Fischereiberechtigte das Flussbett watend betreten, um es zu durchqueren oder Hänger zu lösen.
also es gibt durchaus interpretationspielraum..
es grüsst
Heuwender
Hallo, danke!
Wenn mich nicht alles täuscht ist das beim DAV in Brandenburg auch der Fall!
Nachdenkliches: laut Literatur und Zeitzeugenaussagen wurde früher an der Gmundner Traun absichtlich im Kies rumgetrampelt um mit den abtreibenden Nährtierchen die Äschen "anzufüttern". Mit den Äschen ist es nun fast überall vorbei, ob das nun an der Waterei lag

Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 17:28
von Frank.
AlexWo hat geschrieben:beim Wechsel des Ufers (wenn kein Steg vorhanden ist)
Lieber Alex,
in den einschlägigen Gewässerordnungen, die ich kenne, steht zu solchen Dingen immer ein erklärender Passus, ob das Queren erlaubt ist oder nicht. Wenn das Betreten des Wassers auch beim Landen verboten ist (was zum Beispiel an manchen Abschnitten der Wiesent gilt), ist ein langstieliger Kescher vorgeschrieben (dass man dann nicht wirklich schonend abködern und zurücksetzen kann, steht auf einem anderen Blatt …).
Dein Frank
Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 17:34
von AlexWo
Frank. hat geschrieben:AlexWo hat geschrieben:beim Wechsel des Ufers (wenn kein Steg vorhanden ist)
Lieber Alex,
in den einschlägigen Gewässerordnungen, die ich kenne, steht zu solchen Dingen immer ein erklärender Passus, ob das Queren erlaubt ist oder nicht. Wenn das Betreten des Wassers auch beim Landen verboten ist (was zum Beispiel an manchen Abschnitten der Wiesent gilt), ist ein langstieliger Kescher vorgeschrieben (dass man dann nicht wirklich schonend abködern und zurücksetzen kann, steht auf einem anderen Blatt …).
Dein Frank
Hallo Frank,
wenn es immer so wäre wie von Dir beschrieben, hätte der Threadsteller vermutlich nicht die Frage gestellt!
Ein Freund von mir hat aber schonmal eine Tageskarte bekommen, glaub war anlässlich eines Jugendzeltlagers des Landesfischereiverbandes Oberbayern, an der Altmühl, mit dem doch recht eindeutigem Hinweis: "Fliegenfischen verboten!"
Frank, das nur so zur Erheiterung!
Viele Grüsse
Alex
Re: Was bedeutet eigentlich Watverbot?
Verfasst: 12.11.2013, 20:20
von Harald aus LEV
Hallo,
ich sehe das so:
Wenn bei einem ausgesprochenen Watverbot das Queren nicht explizit erlaubt ist, ist es verboten. Auch zum Hänger lösen.
Das Fortbewegen am Ufer ist kein Waten und damit erlaubt. Wenn ich jemanden treffe, dessen Stiefelspitzen benetzt sind werde ich bestimmt nichts sagen. Anders sähe es aus, wenn ich sehen würde, dass er knöcheltief oder tiefer im Wasser steht (gestanden hat).
@Olaf
Olaf Kurth hat geschrieben:
ja, wir verteidigen unsere Jagdgründe mit Klauen und Zähnen.
Das machen wir Rheinländer auch. Die Delinquenten werden unter allgemeinem Gelächter im Rosenmontagszug durch die Dörfer getrieben.
Gruß
Harald