Hallo!
(Von mir) nun letztmalig ein paar Zeilen zu diesem Thema!
@ Matthias:
Ich verliere meinen Humor nur sehr selten. Ist halt blöd in einem Forum, dass man sein Gegenüber nie sehen kann. Sonst wüsstest du, dass ich immer so

vor'm PC sitze....
@ Harry57:
Was ich glaube oder nicht, steht hier gar nicht zur Debatte. Ich habe lediglich (abschließend) mitgeteilt, was mit meiner Anfrage passiert ist. Dies zur allgemeinen Info für alle, die es interessiert und um mich vor späteren Mailanfragen zu schützen, wie "was ist eigentlich mit deiner Anfrage an Lidl passiert und was haben die geantwortet?"
@ Alle:
Übrigens stand im letzten "Fischer & Teichwirt", Ausgabe 7/2004 ein interessanter Leserbrief zum Thema.
Ausschlaggebend war eine Diskussion über die offensichtlich viel zu laxe Handhabung einer Staatsanswaltschaft im Umgang mit angezeigten Fischwilderern und dass derartige Ermittlungsverfahren meist mit der Begründung "mangelnds größerer Schuld..." oder "wegen Geringfügigkeit kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung..." eingestellt werden.
Der Leserbrief dazu von H.Loewendorf schneidet z.B. an, ich zitiere:
"Tatsache ist: jeder Bürger kann sich solche Gerätschaften (Red: Reussen, Netze, Angeln, Elektrofischereigeräte...) ohne einen Befugnisnachweis im entsprechenden Fachhandel kaufen, genauso unangefochten wie eine Tüte Obst im Supermarkt. Natürlich kann man sich solche professionellen Fischfanggeräte auch durch Einbruch oder Diebstahl aneignen, um sie dann zu verwenden.
Würden die oben erwähnten Sachen - juristisch - genauso eingestuft werden wie eine Jagdwaffe, d.h. beim Kauf muss ein entsprechender Berechtigungsnachweis vorgelegt werden, ohne den der Erwerb nicht zustande kommen darf, sind weitere Hemmschwellen zu überwinden und es wäre kein normaler Einkauf wie im Supermarkt.
... Das Argument, mit einer Jagdwaffe kann jemand umgebracht werden, weshalb eben die Waffe - juristisch - anders eingestuft ist, kann nicht der Hinderungsgrund einer Gleichstellung sein, denn umbrin gen kann man einen anderen Menschen mit viel einfacheren Werkzeugen wie z. B. einem Hammer. Den will deshalb kein Mensch anders einstufen als er es zur Zeit ist.
Es geht dabei einzig und alleine um die ganz legale Beschaffung und dem anschließenden verbotenen Einsatz von Geräten, die dem Erwerbsfischer vorbehalten sein sollten.
Bis es zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung im angeregten Sinne kommen würde, verginge noch sehr viel Zeit. Zunächst muss erst einmal darüber nachgedacht und diskutiert werden. Nach entsprechender Reifung des Gedankens ist der Weg über den Fischereiverband dann weiter zu verfolgen. Der Umfang der Fischwilderei liegt im Dunkeln und wir werden weiterhin von vorn und hinten mit feinsten, sehr erfolgreichen Mitteln beklaut. "
Überlegungen, die logisch juristisch kaum umzusetzen sind (zumindest nicht bei einfachen Angelgerät), aber die nachdenklich stimmen.
Hochinteressant auch ein weiterer Leserbrief von Leopold Mayer, der m.E. sehr hilfreiche rechtliche Ratschläge gibt, wie man verfahren und sich wehren kann, wenn man nach angezeigter Fischwilderei ein lapidares Verfahrenseinstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft erhalten hat.
Details dazu gerne PN oder auf Wunsch an dieser Stelle.
Gruß
Michael