Tages- und Jahreskartenfischer
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Clemens
Ich bin auch der Meinung das es zu viele schwarze Schafe unter den Anglern gibt. Ich komme aus Brandenburg, dort sind mir leider keine Salmoniden Gewässer bekannt. In unserem Verein gibt es ne Menge spezies, die sich ans Wasser setzen ihr DREI(und mehr) Ruten auslegen und dann jeden Brassen und jede Plötze die sie fangen mitnehmen, sei es auch nur für die katze... Diese Kollegen gehen leider nur für den Kochtopf angeln und nehmen meistens keine Rücksicht auf ihre Umgebung. Man macht sich regelmässig über mich und meinen Angelfreund lustig, wenn wir grössere Fische zurücksetzten oder unseren Müll einsammeln, Dass ist TRAURIG!
Seit mehren Jahren schon bin ich fanatischer Fliegenfischer und komme aus Zeit technischen Gründen leider nur 4-5mal im jahr zum Fliegenfischen und bin deshalb auf TAGESKARTEN angewiesen. Es sind jedes mal dreieinhalb stunden autofahrt an die Bode im harz. Es ist für mich das grösste dort mit der Fliege und Freunden zu Fischen. Ich entnehme sogut wie nie Fische weil die grösseren Forellen in der Bode zu selten sind um alle totzuschlagen. Es ist jedesmal wie ein Stich in den Rücken wenn man sich die allerbeste Mühe gibt jeden Fisch schonenst zu behandeln und Jahreskarten Inhaber sieht die jede Forelle ab 25cm keschern, ein massband aus der Tasche kramen und genaustens messen ob sie nich doch massig ist. Wenn ein paar Zentiemeter fehlen landet der Fisch im hohen Bogen wieder im Wasser. Wenn aber doch die 28cm erreicht sind, verschwindet der Fisch oft ohne Betäubung oder sonstiges einfach in der Tasche. Wenn drei Fische in der Tasche sind geht man zurück zum Auto, legt sie in die Kühlbox und fängt wieder von vorne an... >Routine<
Tageskarten sind für Leute die nicht gerade ein Salmonidengewässer vor der haustür haben eine Lebenswichtige angelegenheit. Meiner Erfahrung nach, kann mann gegen schwarze Schafe am Besten mit schärferen Kontrollen und härteren Strafen vorgehen. Gute Worte und Belehrungen helfen oft gar nicht oder nur für eine kurze Zeit.
Clemens
Seit mehren Jahren schon bin ich fanatischer Fliegenfischer und komme aus Zeit technischen Gründen leider nur 4-5mal im jahr zum Fliegenfischen und bin deshalb auf TAGESKARTEN angewiesen. Es sind jedes mal dreieinhalb stunden autofahrt an die Bode im harz. Es ist für mich das grösste dort mit der Fliege und Freunden zu Fischen. Ich entnehme sogut wie nie Fische weil die grösseren Forellen in der Bode zu selten sind um alle totzuschlagen. Es ist jedesmal wie ein Stich in den Rücken wenn man sich die allerbeste Mühe gibt jeden Fisch schonenst zu behandeln und Jahreskarten Inhaber sieht die jede Forelle ab 25cm keschern, ein massband aus der Tasche kramen und genaustens messen ob sie nich doch massig ist. Wenn ein paar Zentiemeter fehlen landet der Fisch im hohen Bogen wieder im Wasser. Wenn aber doch die 28cm erreicht sind, verschwindet der Fisch oft ohne Betäubung oder sonstiges einfach in der Tasche. Wenn drei Fische in der Tasche sind geht man zurück zum Auto, legt sie in die Kühlbox und fängt wieder von vorne an... >Routine<
Tageskarten sind für Leute die nicht gerade ein Salmonidengewässer vor der haustür haben eine Lebenswichtige angelegenheit. Meiner Erfahrung nach, kann mann gegen schwarze Schafe am Besten mit schärferen Kontrollen und härteren Strafen vorgehen. Gute Worte und Belehrungen helfen oft gar nicht oder nur für eine kurze Zeit.
Clemens
- Harald aus LEV
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@T.Z.
Hallo Thomas, was soll dieser pseudopsychologische Schwachsinn?
Ich weiß nicht wie Du eine solche Einstellung in meine Zeilen hineininterpretierst, aber wenn Du mich kennen würdest, wüßtest Du, das dies nicht so ist - auch nicht unterschwellig, auch wenn du es so suggerieren möchtest.
Was die von Dir angesprochenen Mindestmaße betrifft, so sind die gesetzlichen das absolut unterste, was angesetzt werden darf. Diese gelten für ein ganzes Bundesland. Es ist doch klar, daß in solch einem relativ großen Gebiet die unterschiedlichsten Vegetationszonen anzutreffen sind. So kann eine Forelle in einem Gebirgsbach mit 35/40 cm ein echter Methusalem sein, wenn sie dort überhaupt zu solcher Größe abwachsen kann. In einem Niederungsbach, der sich durch Wiesen schlängelt mit relativ warmem Wasser und einem reichlich gedeckten Tisch, wachsen die Fische natürlich schneller zu solcher Größe heran.
Aus diesem Grund steht es jedem Gewässerbewirtschafter frei, die Mindestmaße entsprechend seiner individuellen Gewässersituation heraufzusetzen, was er auch tunlichst machen sollte. Dieses, vom Gewässerbewirtschafter, festgesetzte Mindestmaß ist das, welches für die Karteninhaber gültig und verbindlich ist.
Wenn z.B. ein Bewirtschafter 35 cm vorschreibt, das Land aber 25 cm, so gelten die 35 cm. Ein Angler, der einen Fisch über 25 und unter 35 cm zurücksetzt, macht sich also auf gar keinen Fall strafbar. Diesen von Dir angesprochene halbgare Wischi-Waschi gibt es demnach gar nicht.
Harald
Hallo Thomas, was soll dieser pseudopsychologische Schwachsinn?
Ich weiß nicht wie Du eine solche Einstellung in meine Zeilen hineininterpretierst, aber wenn Du mich kennen würdest, wüßtest Du, das dies nicht so ist - auch nicht unterschwellig, auch wenn du es so suggerieren möchtest.
Was die von Dir angesprochenen Mindestmaße betrifft, so sind die gesetzlichen das absolut unterste, was angesetzt werden darf. Diese gelten für ein ganzes Bundesland. Es ist doch klar, daß in solch einem relativ großen Gebiet die unterschiedlichsten Vegetationszonen anzutreffen sind. So kann eine Forelle in einem Gebirgsbach mit 35/40 cm ein echter Methusalem sein, wenn sie dort überhaupt zu solcher Größe abwachsen kann. In einem Niederungsbach, der sich durch Wiesen schlängelt mit relativ warmem Wasser und einem reichlich gedeckten Tisch, wachsen die Fische natürlich schneller zu solcher Größe heran.
Aus diesem Grund steht es jedem Gewässerbewirtschafter frei, die Mindestmaße entsprechend seiner individuellen Gewässersituation heraufzusetzen, was er auch tunlichst machen sollte. Dieses, vom Gewässerbewirtschafter, festgesetzte Mindestmaß ist das, welches für die Karteninhaber gültig und verbindlich ist.
Wenn z.B. ein Bewirtschafter 35 cm vorschreibt, das Land aber 25 cm, so gelten die 35 cm. Ein Angler, der einen Fisch über 25 und unter 35 cm zurücksetzt, macht sich also auf gar keinen Fall strafbar. Diesen von Dir angesprochene halbgare Wischi-Waschi gibt es demnach gar nicht.
Harald
Fliegenfischen - Der natürliche Weg
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Guzzi
Moinsen,Original geschrieben von Clemens
Ich komme aus Brandenburg, dort sind mir leider keine Salmoniden Gewässer bekannt.
also das liegt aber nur an Deiner Unkenntnis. Eine Anlaufstelle wäre z.B. Fario e.V.
Gibt schon ganz nette wenn auch kleine Gewässer. So gut wie alles DAV.
Gruss,
Wolf
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zuma
Ich kann dem Harald nur zustimmen. Mein Privatgewässer ist ein kleiner Gebirgsbach auf rund 1900 m. Darin wimmelt es von Bachsaiblingen. Ich Uebertreibe nicht, wenn ich sage, dass man jenen Laufmeter mindestens einen Saibling fangen kann. Seit 10 Jahren bewirtschafte ich nun dieses Wässerchen und mein grösster Fang war ein Saibling mit 23 cm! Dieser Fisch ist auf jeden Fall älter als manche 60er Forelle in den Niederungen. Auch das Ueberlisten dieser "Kleinen"fordert dem Fliegenfischer alles ab, weil es keine "Greenhorns" sind.
Grüsse
Kurt
Grüsse
Kurt
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Robert F.
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Moin zusammen,
ich kann Harald nur zustimmen. Es ist wichtig sich mit den jeweiligen Verhältnissen der Flüsse auseinander zu setzen. Ich habe z. B. gelesen, dass es Äschenstämme gibt, die erst mit 33-36cm ablaichen. Ein Schonmaß von 30cm ist an so einem Fluss einfach nur ein Witz (und dazu noch ein ganz schlechter). Die Forellen laichen normal viel früher ab, wobei der erste Durchgang häufig nichts wird.
Wenn man den betreffenden Fluss und seine Stämme kategorisiert, dann sollte man m. A. n. das Maß so festlegen, das die Fische zumindest einmal "richtig" ablaichen können (besser noch zweimal.
Aber es gibt auch umgekehrte Fälle: In manchen kleineren Gewässern ist es durchaus sinnvoll auch die Großen zu entnehmen, gerade weil diese schnell räuberisch werden und den wackligen Naturnachwuchs durchaus stark dezimieren können (habe ich diese Jahr schon erlebt, als ich eine ü40 Äsche leider töten musste, worüber der Bewirtschafter (der seine Fische und sein Gewässer wirklich sehr gut kennt) sich hingegen sehr freute).
Hier ist meiner Meinung nach wissen und Augenmaß gefragt. Starre Schonmaß, die wohlmöglich noch landesweit gelten sind dabei völlig fehl am Platz.
Gruss
Robert F. / Münster
ich kann Harald nur zustimmen. Es ist wichtig sich mit den jeweiligen Verhältnissen der Flüsse auseinander zu setzen. Ich habe z. B. gelesen, dass es Äschenstämme gibt, die erst mit 33-36cm ablaichen. Ein Schonmaß von 30cm ist an so einem Fluss einfach nur ein Witz (und dazu noch ein ganz schlechter). Die Forellen laichen normal viel früher ab, wobei der erste Durchgang häufig nichts wird.
Wenn man den betreffenden Fluss und seine Stämme kategorisiert, dann sollte man m. A. n. das Maß so festlegen, das die Fische zumindest einmal "richtig" ablaichen können (besser noch zweimal.
Aber es gibt auch umgekehrte Fälle: In manchen kleineren Gewässern ist es durchaus sinnvoll auch die Großen zu entnehmen, gerade weil diese schnell räuberisch werden und den wackligen Naturnachwuchs durchaus stark dezimieren können (habe ich diese Jahr schon erlebt, als ich eine ü40 Äsche leider töten musste, worüber der Bewirtschafter (der seine Fische und sein Gewässer wirklich sehr gut kennt) sich hingegen sehr freute).
Hier ist meiner Meinung nach wissen und Augenmaß gefragt. Starre Schonmaß, die wohlmöglich noch landesweit gelten sind dabei völlig fehl am Platz.
Gruss
Robert F. / Münster
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Clemens
Ich kann Harald und Robert nur zustimmen.
Hier in Schweden ist das alles anders, es gibt mehr wasser als Fliegenfischer. Und durch die Menschen haben eine gesündere Einstellung zum (Fliegen)-fischen. Ich kenne hier einen herrlichen kleinen Äschen-Bach, der von jedem Befischt werden darf. Es gibt keine Schonmasse, keine Fangbegrenzungen und keien Schonzeiten. Trotzdem entnehmen die angler nicht masslos Fische und halten sich an ungeschriebene Regeln. Sodass dieser kleine Bach keinen Besatz oder ähnliches braucht.
Ps: Danke Wolf für den Tip mit den Vereinen, ich hatte mich auf einen Fliegenfischerfreund verlassen der mit gesagt hat es gibt keine.
Gruss
Clemens
Hier in Schweden ist das alles anders, es gibt mehr wasser als Fliegenfischer. Und durch die Menschen haben eine gesündere Einstellung zum (Fliegen)-fischen. Ich kenne hier einen herrlichen kleinen Äschen-Bach, der von jedem Befischt werden darf. Es gibt keine Schonmasse, keine Fangbegrenzungen und keien Schonzeiten. Trotzdem entnehmen die angler nicht masslos Fische und halten sich an ungeschriebene Regeln. Sodass dieser kleine Bach keinen Besatz oder ähnliches braucht.
Ps: Danke Wolf für den Tip mit den Vereinen, ich hatte mich auf einen Fliegenfischerfreund verlassen der mit gesagt hat es gibt keine.
Gruss
Clemens
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T.Z..
@Harald - sorry wenn ich dir fälschlicherweise ans Bein .... freut mich ja wenn ich das falsch interpretiert habe.
Ihr habt recht mit der Aussage, dass Mindestmaße die vom Gestzgeber kommen vom Gewässerpächter heraufgesetzt werden können. Das Problem ist nur - wer macht es denn? Ich kenne nur ganz wenige. Der örtliche Verein hier, welcher für 14km Flüsschen zuständig ist, schon mal nicht. Wenn ich an solch einem Gewässer eine 30er zurücksetzen würde und mich der vom Verein bestellte Kontrolleur dabei erwischt gibt's Ärger. (Musste ich noch nie, weil ich fang ja nie was.) Deshalb ja meine Frage wer denn bitte wissenschaftlich fundiert einem Angler, der vernünftig handelt, Argumentationshilfe gibt in diesen Fragen. Es gibt tatsächlich Leute die gucken drauf das man den maßigen Fisch abschlägt. Klingt zwar sehr komisch, ist aber so.
Am liebsten wäre es mir persönlich, wenn mir der Gesetzgeber die freie Wahl gäbe. C&R ist sicher die beste Methode einen Fischbestand nachhaltig zu schützen.
Petri und so ... Thomas
Ihr habt recht mit der Aussage, dass Mindestmaße die vom Gestzgeber kommen vom Gewässerpächter heraufgesetzt werden können. Das Problem ist nur - wer macht es denn? Ich kenne nur ganz wenige. Der örtliche Verein hier, welcher für 14km Flüsschen zuständig ist, schon mal nicht. Wenn ich an solch einem Gewässer eine 30er zurücksetzen würde und mich der vom Verein bestellte Kontrolleur dabei erwischt gibt's Ärger. (Musste ich noch nie, weil ich fang ja nie was.) Deshalb ja meine Frage wer denn bitte wissenschaftlich fundiert einem Angler, der vernünftig handelt, Argumentationshilfe gibt in diesen Fragen. Es gibt tatsächlich Leute die gucken drauf das man den maßigen Fisch abschlägt. Klingt zwar sehr komisch, ist aber so.
Am liebsten wäre es mir persönlich, wenn mir der Gesetzgeber die freie Wahl gäbe. C&R ist sicher die beste Methode einen Fischbestand nachhaltig zu schützen.
Petri und so ... Thomas
- Harald aus LEV
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@T.Z. Friede
Hier in unserem Gebiet haben die meisten Vereine/Pächter die MM hochgesetzt. Auch gibt es z.T. verlängerte Schonzeiten. In manchen Gewässern ist z.B. die Äsche ganzjährig geschützt.
Um solche Maßnahmen zu treffen, sollte man aber ein bißchen von der Gewässerbewirtschaftung verstehen. Hier könnte es hilfreich sein, sich mit Fischzüchtern zu unterhalten. Die wissen genau, wie man die Produktivität eines Gewässers berechnet. Auch die in NRW in den Kreisen und kreisfreien Städten tätigen Fischereiberater können Dir weiterhelfen. Oder Du betätigst Dich als Gewässerwart, welche auch eine entsprechende Ausbildung erfahren haben sollten. Ich weiß nicht, aus welchem Teil der Eifel Du kommst. Sollte es NRW sein, wende Dich über Deinen Verein/Pächter an die Landesanstalt für Ökologie, Bodenkunde und Fischerei (LÖBF) im sauerländischen Albaum. Dort werden regelmäßig Kurse für Gewässerwarte angeboten, die allerdings recht schnell ausgebucht sind.
Übrigens unter dem Begriff Produktivität eines Gewässers ist gemeint, wieviel Fische ein Gewässer ernähren kann. Diese Schlüsselzahl sollte der Grundsatz für alle weiteren Gedanken sein, etwa ob und wieviel besetzt werden muß; wieviel Tages/Jahreskarten vergeben werden. Idealerweise werden nur soviel Karten ausgegeben, daß gewährleistet ist, daß die entnommene Fischmenge durch das Gewässer selbst reproduziert wird, ohne künstlichen Besatz zu tätigen.
Gruß
Harald
Hier in unserem Gebiet haben die meisten Vereine/Pächter die MM hochgesetzt. Auch gibt es z.T. verlängerte Schonzeiten. In manchen Gewässern ist z.B. die Äsche ganzjährig geschützt.
Um solche Maßnahmen zu treffen, sollte man aber ein bißchen von der Gewässerbewirtschaftung verstehen. Hier könnte es hilfreich sein, sich mit Fischzüchtern zu unterhalten. Die wissen genau, wie man die Produktivität eines Gewässers berechnet. Auch die in NRW in den Kreisen und kreisfreien Städten tätigen Fischereiberater können Dir weiterhelfen. Oder Du betätigst Dich als Gewässerwart, welche auch eine entsprechende Ausbildung erfahren haben sollten. Ich weiß nicht, aus welchem Teil der Eifel Du kommst. Sollte es NRW sein, wende Dich über Deinen Verein/Pächter an die Landesanstalt für Ökologie, Bodenkunde und Fischerei (LÖBF) im sauerländischen Albaum. Dort werden regelmäßig Kurse für Gewässerwarte angeboten, die allerdings recht schnell ausgebucht sind.
Übrigens unter dem Begriff Produktivität eines Gewässers ist gemeint, wieviel Fische ein Gewässer ernähren kann. Diese Schlüsselzahl sollte der Grundsatz für alle weiteren Gedanken sein, etwa ob und wieviel besetzt werden muß; wieviel Tages/Jahreskarten vergeben werden. Idealerweise werden nur soviel Karten ausgegeben, daß gewährleistet ist, daß die entnommene Fischmenge durch das Gewässer selbst reproduziert wird, ohne künstlichen Besatz zu tätigen.
Gruß
Harald
Fliegenfischen - Der natürliche Weg
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DirkR
Ich lese hier des öfteren, dass das zurücksetzen maßiger Fische nicht erlaubt ist und kann das kaum glauben. Also bei uns in Sachsen ist das definitiv nicht verboten. Ich wäre dankbar wenn mir jemand mal einen Link zu so einem Gesetz nennen könnte, weil ich mir das wie schon gesagt kaum vorstellen kann.
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Jürgen Gaul
Hi Dirk,
das steht so in keinem Gesetz wortwörtlich. Entscheidend ist § 1 des Bundestierschutzgesetzes, wonach einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen.
Nachdem davon auszugehen ist, dass ein Fisch im Drill zumindest Leiden empfindet (die Experten streiten sich darüber, aber auch ich würde ein Springen einer Forelle im Drill nicht gerade als Ausdruck ihrer Lebensfreude interpretieren), kann der vernünftige Grund nur darin bestehen, den Fisch einer sinnvollen Verwertung - sprich dem menschlichen Verzehr zuzuführen.
Wenn Du maßige (hoffentlich richtig geschrieben
) Fische zurücksetzt, liegt zumindest der Verdacht nahe, dass Du Dich lediglich an deren Fang (unter dem sie leiden und evtl. auch Schmerzen empfinden) ergötzen willst, d.h. ein vernünftiger Grund hierfür liegt nicht vor.
So ist halt nun einmal die Rechtslage in Deutschland.
Viele Grüße
Jürgen
das steht so in keinem Gesetz wortwörtlich. Entscheidend ist § 1 des Bundestierschutzgesetzes, wonach einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen.
Nachdem davon auszugehen ist, dass ein Fisch im Drill zumindest Leiden empfindet (die Experten streiten sich darüber, aber auch ich würde ein Springen einer Forelle im Drill nicht gerade als Ausdruck ihrer Lebensfreude interpretieren), kann der vernünftige Grund nur darin bestehen, den Fisch einer sinnvollen Verwertung - sprich dem menschlichen Verzehr zuzuführen.
Wenn Du maßige (hoffentlich richtig geschrieben
So ist halt nun einmal die Rechtslage in Deutschland.
Viele Grüße
Jürgen
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Jürgen Gaul
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T.Z..
@ Jürgen die Zweite
Genau das meine ich ja. Dieser Verwertungsgrundsatz. Irgend jemand muss doch diese Mindestmaße einmal festgelegt haben. Ich google mich aber wund eine Begründung für diese Maße zu finden. Hast du einen Hinweis wo das vielleicht steht? Reichsfischerreigesetz von 1914 wahrscheinlich.
Petri und so ... Thomas
Genau das meine ich ja. Dieser Verwertungsgrundsatz. Irgend jemand muss doch diese Mindestmaße einmal festgelegt haben. Ich google mich aber wund eine Begründung für diese Maße zu finden. Hast du einen Hinweis wo das vielleicht steht? Reichsfischerreigesetz von 1914 wahrscheinlich.
Petri und so ... Thomas
Grundsätzlich gibts auch vernünftige Preise im Alpenraum. Wie ich am Anfang was von 70 Euronen gelesen habe, ist sogar mir, als Alpler, der Löffel aus dem Mund gefallen, normal ist 25 bis 40 Euro bei uns, je nach Gewässer!
Wenn ich Fische brauche, gehe ich ins Fischpuf. Wenn ich im Fluß fische, stehen bei mir ganz andere Dinge im Vordergrund als Fleischfischen, auch als Tageskarteninhaber! Ich kenne natürlich auch einen Großteil der Jahreskartenbesitzer dieses Bereiches, gehe auch gelegentlich mal mit denen, aber die Problematik einer nicht weidgerechten Behandlung ist selbst denen noch nie aufgefallen (von Tageskarteninhabern).
Ich persönlich habe noch nie einen Fisch entnommen, auch wenn es eine Schönheit war! Das Erlebnis an sich reicht mir vollkommen aus!
Wenn ich Fische brauche, gehe ich ins Fischpuf. Wenn ich im Fluß fische, stehen bei mir ganz andere Dinge im Vordergrund als Fleischfischen, auch als Tageskarteninhaber! Ich kenne natürlich auch einen Großteil der Jahreskartenbesitzer dieses Bereiches, gehe auch gelegentlich mal mit denen, aber die Problematik einer nicht weidgerechten Behandlung ist selbst denen noch nie aufgefallen (von Tageskarteninhabern).
Ich persönlich habe noch nie einen Fisch entnommen, auch wenn es eine Schönheit war! Das Erlebnis an sich reicht mir vollkommen aus!






